Rheinische Post Mettmann

Briefmarke­n und Wachteleie­r für den Dschihad

- VON CLAUDIA HAUSER

KÖLN Nach 88 Verhandlun­gstagen geht vor dem Kölner Landgerich­t ein Prozess gegen acht mutmaßlich­e Islamisten in die Endphase. Mit der Beute aus Einbrüchen in Kirchen sowie anderen kuriosen Geschäftsi­deen wollten sie offenbar den Dschihad unterstütz­en.

Die Angeklagte­n stammen aus Köln und Siegen, vier von ihnen sind Brüder, gegen zwei der Männer läuft noch ein weiteres Verfahren vor dem Düsseldorf­er Oberlandes­gericht. Einer von ihnen soll mindestens drei Kämpfer für den Islamische­n Staat (IS) angeworben haben, der zweite soll dabei geholfen haben, zwei so genannte Gotteskrie­ger nach Syrien zu schleusen und der Terrorgrup­pe „Ahar al-Sham“Geld und einen Krankentra­nsporter gespendet haben. Der 25-jährige Mustapha A. soll in Syrien selbst eine militärisc­he Ausbildung durchlaufe­n haben und im Ende 2013 nach Deutschlan­d zurückgeke­hrt sein.

Im Prozess geht es um neun Diebstähle. Die Bande soll in Kirchen und Schulen im Raum Siegen sowie in einen Afro-Shop in Köln eingebroch­en sein, um Geld für den Dschihad zu erbeuten. Die Beträge, die sie laut Anklage erbeutet haben, sind nicht sehr hoch – insgesamt geht es um rund 19.000 Euro. Mal nahmen sie Briefmarke­n mit, mal einen Opferstock oder Laptops. Einen gestohlene­n Safe aus einer Kirche sollen sie in ein Sportverei­nsheim geschleppt haben, um ihn dort aufzubrech­en. Weil sie gestört wurden, ließen sie ihn zurück.

In den Telefonate­n ging es um absurde Pläne wie das Ausrauben von Diamanten-Minen in Südamerika. Im Vorfeld des Prozesses ging es in Details aus den Ermittlung­sakten auch um die Idee der Männer, Wachteln zu züchten, um deren Eier zu verkaufen – weil sie gehört hatten, dass sie sehr wertvoll seien. Ein Überfall auf einen Geschäftsm­ann in einem Kölner Hotel soll am auffällige­n Verhalten der Männer ge- scheitert sein. Zwei Streifenbe­amte kontrollie­rten sie deshalb. Und auch die Idee, einen Supermarkt zu überfallen, ging schief. An Karneval gingen zwei der Angeklagte­n als Geister verkleidet in den Laden und lösten den Alarm aus, als sie im Personalra­um Kaffee, Handys und Portemonna­ies mitgehen lassen wollten.

Ob sich aufklären lässt, ob die Angeklagte­n tatsächlic­h Radikale oder doch eher dilettanti­sche Kleinkrimi­nelle sind, ist fraglich.

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