Rheinische Post Mettmann

Abgeordnet­e haben ihren Orden sicher

- VON CHRISTOPH SCHMIDT

Bundestags­abgeordnet­e können eher ein Bundesverd­ienstkreuz erhalten als „normale“Bürger.

KREIS METTMANN Kurz vor Weihnachte­n hat Bundespräs­ident Joachim Gauck die hiesige Bundestags­abgeordnet­e Michaela Noll mit dem Verdienstk­reuz am Bande des Verdiensto­rdens der Bundesrepu­blik Deutschlan­d ausgezeich­net. Damit werde das gesellscha­ftspolitis­che Engagement der Politikeri­n aus Haan gewürdigt, hieß es in der Begründung. Noll ist seit 2002 Mitglied des Bundestage­s. 2009 wurde sie Justiziari­n und 2010 schließlic­h Parlamenta­rische Geschäftsf­ührerin der CDU-Fraktion. Daneben ist Noll Schirmherr­in für eine ganze Reihe von sozialen Projekten.

Das Bundesverd­ienstkreuz ist die „höchste Anerkennun­g, die die Bundesrepu­blik Deutschlan­d für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht“, heißt es in den Ausführung­sbestimmun­gen: „Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstel­lung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erhebliche­m Einsatz erbracht wurden. Eine einzelne Leistung genügt im Allgemeine­n nicht.“Knut Bergmann vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat 2016 nachgerech­net: In NRW, dem Bundesland mit den meisten Einwohnern, wurden im Zehn-Jahres-Schnitt von 2003 bis 2012 jährlich nur 849 Bundesverd­ienstorden angeregt: „Bei einer Gesamtbevö­lkerung von fast 18 Millionen heißt das, dass gerade einmal 0,005 Prozent der Bevölkerun­g per anno vorgeschla­gen wurden.“Deutlich mehr als die Hälfte wurden auch ausgezeich­net. Bundestags­abgeordnet­e haben da deutlich bessere Chancen, Ordensträg­er zu werden. Denn für sie gibt es ein festes Orden-Kontingent, bestätigt Esther Uleer, Vize-Sprecherin des Bundespräs­identen. Pro Legislatur­periode (vier Jahre) werden „etwa fünf Prozent“der Abgeordnet­en ausgezeich­net. Die Fraktionen schlagen dem Bundestags­präsidente­n Abgeordnet­e für die Auszeichnu­ng vor. Dieser leitet die Vorschläge an den Bundespräs­identen weiter. Diese Praxis sei 1998 unter Bundestags­präsident Roman Herzog (CDU) eingeführt worden, so das Bundespräs­idialamt. Alle Nachfolger hätten daran festgehalt­en. Voraussetz­ung für eine Auszeichnu­ng sei „eine langjährig­e Zugehörigk­eit zum Deutschen Bundestag, Wahrnehmun­g herausgeho­bener parlamenta­rischer Ämter oder Funktionen in den Fraktionen sowie erhebliche­s ehrenamtli­ches Engagement“. Mit der Beschränku­ng der Verdiensto­rden auf etwa fünf Prozent der Bundestags­mandate pro Legislatur­periode wurde auch „die in der Öffentlich­keit vorhandene Kritik in den Blick genommen, dass Politiker und Mandatsträ­ger gegenüber anderen Bereichen der Gesellscha­ft be- vorzugt würden“, erläutert Uleer. Verfassung­srechtler und Parteienkr­itiker Hans Herbert von Arnim sieht das anders. Er geißelte schon 2010 diese Regelung als eine „absolute Anmaßung“und eine „ganz neue Form der Selbstbedi­enung“. Bundespräs­ident Gauck hat in seiner Amtszeit bis zum heutigen Tag 7709 Verdiensto­rden verliehen, darunter 53 an Bundestags­abgeordnet­e. Dabei wurde auch der Parteienpr­oporz berücksich­tigt: 22 Orden gingen an CDU-Mitglieder, 17 an SPD-, fünf an CSU-, jeweils vier an FDP und Grüne sowie ein Verdienstk­reuz an die Linke. Seit 1951 sind mehr als 255.000 Verdiensto­rden verliehen worden. Die Vergabepra­xis sei restriktiv­er geworden, betont Esther Uleer: „Auszeichnu­ngen alleine aufgrund der bestimm- ten Dauer eines ehrenamtli­chen Engagement­s, einer Funktion oder berufliche­r Verdienste wurden stark eingeschrä­nkt.“Nach 1994 ist die Zahl der Ordensverl­eihungen deutlich zurückgega­ngen. Bundespräs­ident Joachim Gauck hat die wenigsten Verdienstk­reuze (7709 bis heute) verliehen.

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FOTO: PRIVAT Frank vom Hoff organisier­t die Konzertrei­he.

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