Rheinische Post Mettmann

Fernwärme-Kunden erhalten Geld zurück

- VON OLIVER WIEGAND

In Hochdahl sind Mieter und Eigentümer von 1500 Häusern und 6700 Wohnungen betroffen.

ERKRATH Vor mehr als 50 Jahren wurde ein Vertrag geschlosse­n, der bis heute gilt. Die Entwicklun­gsgesellsc­haft Hochdahl und die damalige Esso AG einigten sich darauf, im neu gebauten Stadtteil Hochdahl rund 1500 Einfamilie­nhäuser, 6700 Wohnungen in Mehrfamili­enhäusern und rund 200 gewerblich­e Kunden mit Fernwärme zu versorgen.

In den vergangene­n Jahrzehnte­n ist die Fernwärme immer wieder ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Die Hochdahler Bürger klagten über überhöhte Preise, gegen die man einfach nicht ankomme. In den Häusern ist Heizen und warmes Wasser zum Duschen nur über Fernwärme möglich. Gasanschlü­sse wurden nicht verlegt. Alternativ­en gibt es nicht. In den Grundbüche­rn der 1500 Einfamilie­nhäuser ist ein Anschlussz­wang an Fernwärme hinterlegt. Sogar Strafanzei­ge wurde von einem Hochdahler bereits erstattet, weil er sich bei den Anschlussw­erten über den Tisch gezogen fühlte.

In anderen Teilen Deutschlan­ds gibt es offenbar ähnliche Geschäftsm­odelle. Das Bundeskart­ellamt hat schon vor vier Jahren die Ermittlung­en aufgenomme­n. Es ging um den Verdacht überhöhter Preise für die Fernwärme. Die Behörde betonte von Anfang an, der Nachweis darüber sei ausgesproc­hen schwierig. Doch nun gibt es endlich eine Einigung: Fernwärmek­unden in NRW und anderen Teilen Deutschlan­ds bekommen auf Druck des Bundeskart­ellamtes von den Versorgung­sunternehm­en insgesamt 55 Millionen Euro zurück. Betroffen sind auch die Kunden in Hochdahl. Dabei geht es allerdings nur um „missbräuch­liche Preiserhöh­ungen“in den Jahren 2010 bis 2012. Die Rückerstat­tung soll in zwei Tranchen mit der jeweiligen Jahresrech­nung ausgezahlt werden.

Das Geld erhalten allerdings nur Kunden des Energiever­sorgers, die auch heute noch einen Vertrag mit Innogy, dem Tochterunt­ernehmen von RWE haben. Wer zwischenze­itlich aus der Wohnung oder aus dem Haus ausgezogen ist, hat keinen Anspruch mehr auf eine Rückerstat­tung. Das sei in den entspreche­nden Vereinbaru­ngen mit dem Bundeskart­ellamt nicht vorgesehen, schreibt Innogy in einem Brief an Kunden, die sich um eine Rückerstat­tung bemüht hatten.

Bei der Rückerstat­tung handelt es sich nach Angaben des InnogySpre­chers Klaus Schultebra­ucks um einen „niedrigen dreistelli­gen Betrag“. Es gehe auch nur um Preiserhöh­ungen aus den Jahren 2010 bis 2012. Damals war der Öl- und Gaspreis gestiegen, entspreche­nd wurden auch die Preise für die Fernwärme angezogen.

Im Hochdahler Fernwärmeh­eizwerk wird das Wasser mithilfe von Gas erhitzt und an die Wohnungen weiter verteilt. Ab dem Jahr 2013 – so der Sprecher von Innogy – habe das Kartellamt die Preise nicht mehr beanstande­t. Deshalb gibt es auch keine Rückerstat­tung mehr für diese Jahre.

Die Stadt Erkrath verfolgt nach wie vor Pläne, das Kraftwerk für Fernwärme in Eigenregie zu übernehmen und so Einfluss auf die Preisgesta­ltung nehmen zu können. Die Vertragsve­rhandlunge­n werden allerdings nicht öffentlich geführt. Die Stadtspitz­e hatte es bedauert, dass entspreche­nde Informatio­nen von den Grünen an die Öffentlich­keit gebracht wurden.

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