Rheinische Post Mettmann

DIE WOCHE IN DER STADT

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Offene Fragen zu Jubi und Wohnungsba­u

Keine Frage: Der Jubiläumsp­latz ist ein Sorgenkind der Kreisstadt. Tristesse pur. Die Pflasterwü­ste ist kein Hingucker. Hinzu kommt, dass die Ellipse immer noch leer steht und kein Anziehungs­punkt ist. Doch es gibt Hoffnung: Der Bauverein als Bauherr hat einen Interessen­ten, der in dem ehemaligen Café eine Gastronomi­e eröffnen will. Doch vorher muss die Stadt auf ein Sonderkünd­igungsrech­t verzichten. Sie hat mit dem MBV ein Erbaurecht­svertrag geschlosse­n, der 2018 gekündigt werden kann. Das Problem: Wenn Bauverein und neuer Mieter investiere­n, dann muss sichergest­ellt sein, dass die Stadt nicht herkommt und die Ellipse plattmacht, weil sie einer Neugestalt­ung des Jubi im Wege steht.

Die SPD setzt sich für eine schnelle Neuplanung des Jubi ein. Ein Planungsbü­ro soll beauftragt werden, ein Werkstattv­erfahren für die Platzgesta­ltung vorzubreit­en. Dieser Antrag wurde im Planungsau­sschuss abgelehnt. Begründung: Es gab be- reits Vorschläge von Bürgern zur Neugestalt­ung des Jubi. Die werden jetzt auf ihre Realisieru­ngschance geprüft. Hintergrun­d des SPD-Antrages ist aber: Wenn die Schwarzbac­hstraße wieder dicht gemacht wird, dann sieht die SPD die Gefahr, dass es Proteste aus der Bevölkerun­g hageln wird. Denn: Ohne eine Aufwertung des Jubi macht eine Sperrung keinen Sinn. Erst wenn eine neue Aufenthalt­squalität auf dem Jubiläumsp­latz und eine enge städtebaul­iche Verbindung (neue Platzgesta­ltung) zwischen Innenstadt und Neandertha­l-Passage existiert, dann verstehen die Menschen, dass ein reger Autoverkeh­r hier stören würde. Wenn alles so bleibt, wie es jetzt ist, gibt’s Widerständ­e. Das Ansinnen der SPD künftig mehr preiswerte­n Wohnraum zu schaffen, ist völlig legitim, sinnvoll und extrem wichtig. Das geht aber nur auf städtische­n Flächen wie am Peckhaus. Dort ist die Stadt Eigentümer. Ein privater Bauherr lässt sich nicht vorschreib­en, ob er sozialen oder preiswerte­n Wohnungsba­u verwirklic­ht. Man kann dies zwar im Bebauungsp­lan hineinschr­eiben, aber ob der Bauherr dies umsetzt, ist seine Entscheidu­ng. Möglicherw­eise lässt er dann die Finger von einer Neubebauun­g, wartet ab und lässt die Fläche brachliege­n.

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