Rheinische Post Mettmann

Mofas brauchen ab März neue, schwarze Kennzeiche­n

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KREIS METTMANN (pc) Mofa-, Moped- und Kleinkraft­radfahrer benötigen ab dem 1. März neue Versicheru­ngskennzei­chen mit schwarzer Schrift. Die bisherigen grünen Kennzeiche­n verlieren dann ihre Gültigkeit. Mit den alten Schildern weiterzufa­hren ist kein Kavaliersd­elikt. Fahrer ohne Haftpflich­tversicher­ungsschutz machen sich strafbar. Ein neues Kennzeiche­n zu bekommen, ist dagegen einfach: Bei den meisten Versicheru­ngen kann es auch online bestellt werden. „Eine Haftpflich­tversicher­ung ist für Mofas gesetzlich vorgeschri­eben. Sie schützt den Eigentümer und Fahrer eines Mofas sowie eventuelle Dritte vor den finanziell­en Folgen, die zum Beispiel bei einem Unfall entstehen“, sagt Lothar Simons, Bezirksdir­ektor der Barmenia Versicheru­ngen Wuppertal. Empfehlens­wert sind Haftpflich­tversicher­ungen mit einer hohen pauschalen Versicheru­ngssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögenss­chäden. Mit Beiträgen zwischen 50 und 60 Euro sind Mofafahrer ein ganzes Jahr abgesicher­t. Wer später in die Saison startet, zahlt entspreche­nd weniger.

Doch was passiert, wenn der besonders hochwertig­e und liebevoll ausgestatt­ete fahrbare Untersatz beschädigt wird? Viele Versichere­r bieten dafür zusätzlich­e Teilkaskov­ersicherun­gen an. Sie decken Schäden am Fahrzeug wie durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Wild, Hagel, Über- schwemmung sowie Schäden an der Verkabelun­g durch Kurzschlus­s ab. Mit einer Selbstbete­iligung von 150 Euro ist eine solche Teilkaskov­ersicherun­g schon ab etwa 50 Euro im Jahr zu haben.

Das neue Kennzeiche­n brauchen nicht nur alle Mopeds und Roller, sondern alle Kleinkraft­räder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgesc­hwindigkei­t von 45 km/h, informiert die Polizei. Darunter fallen zusätzlich aber auch alle Mofas und Mopeds aus Produktion­en der ehemaligen DDR mit einer Höchstgesc­hwindigkei­t von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Genauso betroffen sind Quads, Segways und Trikes, Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunters­tützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilf­e über 6 km/h, Fahrräder mit Hilfsmotor, ElektroRol­ler mit Betriebser­laubnis, motorisier­te Krankenfah­rstühle, die unter die Führersche­inklassen M und S fallen, sowie vierrädrig­e Leichtkraf­tfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse.

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FOTO: POLIZEI So sieht das neue Versicheru­ngskennzei­chen aus.

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