Zwanziger scheitert mit Klage vor Gericht
FRANKFURT/MAIN (sid) Theo Zwanziger verließ enttäuscht den Sitzungssaal 114 und überbrachte seiner Frau telefonisch „die schlechten Nachrichten“. Der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist vor dem Landgericht Frankfurt/Main gescheitert: Mit seiner Schmerzensgeld-Klage gegen das Land Hessen – und mit dem Versuch, seinen Namen aus der Affäre um die WM 2006 herauszuhalten.
Im Gegenteil. Die 4. Zivilkammer um den Vorsitzenden Richter Christoph Hefter sah „erhebliche Verdachtsmomente, dass der Kläger an einer schweren Steuerhinterziehung mitgewirkt hat“. Das Ermittlungsverfahren gegen Theo Zwanziger, im Zuge dessen am 3. November 2015 eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden war, sei deshalb „vertretbar“.
Zwanziger, der 25.000 Euro erstreiten wollte, sieht das allerdings ganz anders. Weil er für die im Jahr 2007 abgegebene Steuererklärung, mit der in einem besonders schweren Fall Steuern hinterzogen worden sein sollen, „keine steuerliche Verantwortung“getragen habe. Die Durchsuchungsanordnung sei deshalb „fehlerhaft und unbegründet“, sagte der 71 Jahre alte Jurist, der eine Berufung ankündigte. Zwanziger, DFB-Chef von 2006 bis 2012, sieht zudem seine Persönlichkeitsrechte wegen des „offensichtlichen Lecks“bei der Staatsanwaltschaft verletzt. Bei der Hausdurchsuchung standen Medienvertreter vor seinem Haus.
Für Zwanzigers Argumentation hatte Richter Hefter kein Verständnis. „Der Kläger war nicht irgendwer beim DFB“, sagte er: „Er war der Präsident und hat bei der fraglichen Zahlung (im Jahr 2005, d. Red.) mitgewirkt. Lassen wir mal die Kirche im Dorf – der Kläger war eine verantwortliche Person beim DFB und im WM-Organisationskomitee.“