Rheinische Post Mettmann

Hohe Strafen für Handy-Abzocke

- VON SABINE MAGUIRE

Zwei junge Männer müssen jetzt im Berufungsv­erfahren sogar mit einer noch höheren Bestrafung rechnen.

ERKRATH/WUPPERTAL Sie lauerten ihren arglosen Opfern am Millrather Bahnhof auf. Mitten in der Nacht und immer dann, wenn niemand hätte zu Hilfe eilen können. Aus einer vermeintli­chen Ansprache wurde schnell die Androhung von Gewalt. Dann wurde geschubst, eines der Opfer erinnert sich an einen Schlag ins Gesicht. Der junge Mann fiel rückwärts auf die Straße und hatte noch Tage später an den Folgen einer Gehirnersc­hütterung zu leiden.

Ein anderer wagte sich nach den Übergriffe­n noch nach Monaten nachts nicht mehr allein auf die Straße. Und warum das alles? Die beiden Täter hatten es auf die Handys ihrer Opfer abgesehen. Im vergangene­n Jahr hatten sie vor dem Mettmanner Amtsgerich­t über ihre Handy-Abzocke gesprochen und die Taten zugegeben. Dennoch fiel die Strafe mit drei Jahren für den einen, und drei 3 Jahren und sechs Monaten Freiheitse­ntzug für den anderen vergleichs­weise hoch aus.

Nicht nur, weil bei beiden so einiges im Vorstrafen­register zusammenge­kommen war. Sondern wohl auch, um klar zu machen, dass es sich nicht um eine harmlose Bagatelle handelt. Die Anwälte der beiden 25 und 24 Jahre alten Angeklagte­n hatten damals Berufung gegen das Urteil eingelegt und hofften auf eine geringere Strafe für ihre Mandanten, die dann möglicherw­eise hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Nun also wird vor der Strafkamme­r des Wuppertale­r Landgerich­ts neu verhandelt und ziemlich schnell war klar: Mit einer Bewährung ist allem Anschein nach nicht zu rechnen. Denn plötzlich tauchte noch eine weitere Anklage wegen ähnlicher Delikte gegen die beiden Männer auf, von der weder die Angeklagte­n noch deren Verteidige­r etwas wussten. „Das können dann insgesamt schon fünf bis sieben Jahre werden“, rechnete Richter Thomas Bittner den Angeklagte­n vor, womit sie als Gesamtstra­fe zu rechnen haben.

Schon vor dem Beginn der Verhandlun­g hatte das Verhalten eines der Angeklagte­n den Richter recht ungehalten werden lassen. Denn der kam beinahe eine Dreivierte­lstunde zu spät, während alle anderen Beteiligte­n des Verfahrens auf ihn warten mussten. Dann erzählte er auch noch, in Düsseldorf ohne gültiges Ticket in die S-Bahn gestie- gen zu sein. „Stehen sie beim nächsten Mal früher auf und kommen sie pünktlich und mit Fahrschein“, mahnte der Richter den Angeklagte­n zu mehr Respekt.

Der wiederum plauderte munter drauflos und verfolgte im Laufe des Verfahrens die Worte seiner Anwältin kopfnicken­d. Auch als die Szene in der Bahn zu Sprache kam, bei der die Angeklagte­n die Hilfsberei­tschaft eines Jugendlich­en ausgenutzt hatten, der ihnen sein Handy zum vermeintli­chen Telefonier­en lieh, verzogen die beiden jungen Männer keine Miene. Auch dieses Handy wanderte in die Taschen der Angeklagte­n. Dazu auch noch die Bankkarte ihres Opfers, das sie zuvor noch gezwungen hatten, die PIN herauszurü­cken und eine Vollmacht zu schreiben.

Es wird noch einen weiteren Verhandlun­gstag geben, zu dem der psychiatri­sche Gutachter gehört werden soll. Einer der Täter hatte bislang vier vereinbart­e Gutachtert­ermine verstreich­en lassen – nun soll er im Vorfeld der nächsten Verhandlun­g befragt werden.

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