Komplexe Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Maximilian A. Werkmüller (Lohr + Company) beobachtet drei Trends rund um das Thema Vermögen. Neben der komplizierter werdenden Verschonung im Rahmen der Erbschaftsteuer und der sogenannten „Cash-GmbH“ist das auch die Reform des Investmentsteuergesetzes.
Deutschland ist geprägt von inhabergeführten Unternehmen aus dem Mittelstand. Sie bilden das Rückgrat der Wirtschaft – und stehen vor einer besonderen Situation. Denn die aktuelle Führungsgeneration hat ein Alter erreicht, in dem sie vermehrt an den Ruhestand denkt. In Zahlen ausgedrückt: Nach aktuellen Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn steht zwischen 2014 und 2018 in rund 135.000 Familienunternehmen die Übergabe an – das sind etwa 27.000 jährlich. Von diesen Übertragungen sind Jahr für Jahr etwa 400.000 Arbeitsplätze betroffen.
„Wer jetzt und in Zukunft sein Unternehmen übertragen will, muss zwingend die neuen, besonderen Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes beachten, das die Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge in vielen Fällen komplexer gemacht hat. Der mehrjährige Erhalt von Arbeitsplätzen allein reicht nicht mehr aus, um auch große Betriebsvermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen“, führt Dr. Maximilian A. Werkmüller aus, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Partner der Kanzlei Lohr + Company und regelmäßig im Erbrecht mit komplexen Mandaten betraut. „Die bisherigen Verscho- nungsregelungen von 85 beziehungsweise 100 Prozent pro Erwerb gelten nur noch bei Unternehmen mit betrieblichem Vermögen von bis zu 26 Millionen Euro, die Befreiung von der Lohnsummenregelung nur noch für Unternehmen mit bis zu fünf Arbeitnehmern. Damit sind mehr Mittelständler als zuvor gefordert, die Übertragung von Betriebsvermögen rechtlich, steuerlich und strategisch genau zu durchdenken und zu strukturieren.“
Maximilian Werkmüller bezieht sich dabei vor allem auf die durch das neue Recht erheblich verkomplizierten Verschonungsregelungen für nicht betriebsnotwendiges Vermögen. „Auch bei größeren Firmenwerten sind Steuererleichterungen möglich. Dafür aber muss das sogenannte begünstigte Vermögen genau und rechtssicher ermittelt werden. Das gelingt am besten, wenn der Berater die Bilanz genau im Blick hat und sich eng an den Aktiva und Passiva des Unternehmens orientiert. Denn auch Unternehmen mit einem an sich unauffälligen Bilanzbild können aus der Verschonung ‚herausfallen‘, je nachdem, wie sie im Vergleich zu ihrem Forderungsbestand kapitalisiert sind. Im schlimmsten aller denkbaren Fälle kommt es erst durch die Betriebsprüfung zum Wegfall der Verschonung. Gegen solche Fälle muss man den Mandanten natürlich absichern“, erklärt der Rechtsanwalt. Sein Fazit: Nach der neuen Gesetzeslage sei es kaum möglich, ein Unternehmen steuerbegünstigt „einfach so“zu übertragen. „Die Gestaltung ist Spezialistenaufgabe geworden und muss rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Kompetenzen kombinieren.“
Ebenso weist Werkmüller auf sich abzeichnende Neuerungen bei der bekannten „Cash-GmbH“hin. „Der Gesetzgeber wird ‚auf Sicht‘ auch die Veräußerungsgewinne aus sogenannten Streubesitzbeteiligungen, zum Beispiel Aktien, in der GmbH besteuern. Derzeit sind diese weitgehend von der Körperschaftsteuer befreit. Wer eine solche Cash-GmbH noch besitzt, sollte jetzt über eine saubere Exit-Strategie nachdenken, um die Vermögensübertragung im Anschluss neu zu gestalten. Denn es existieren weiterhin Möglichkeiten, auch in diesem Bereich mit Vergünstigungen zu arbeiten – aber die Lösungen sind komplexer und individueller als in der Vergangenheit.“
Als dritten großen Trend rund ums Vermögen nennt der Lohr + Company-Partner die Investmentsteuerreform, die ab Anfang 2018 greifen wird. Demnach werden, vereinfacht gesagt, auch die Erträge aus älteren Wertpapierportfolios wie Fonds steuerpflichtig; bislang wurden insbesondere Veräußerungsgewinne auf Ebene des Fonds erst besteuert, wenn der Fonds sie an den Anteilseigner ausgeschüttet hat. Dieses Privileg geht mit der Reform verloren. „Im Rahmen des Vermögensschutzes ist es auch hinsichtlich dieser Neuerung sinnvoll, die bestehenden Strukturen gerade bei größeren Anlagevermögen anzupassen, um einer neuen steuerlichen Belastung zu entgehen“, sagt Maximilian Werkmüller, der betont, dass sich umfassende Lösungen am besten im Expertennetzwerk entwickeln lassen, um für jeden Bereich einen Spezialisten anzubinden. Er selbst sieht sich dabei nicht nur als Berater, sondern auch als Koordinator des Netzwerks für seine Mandanten.