„Die Sanktionsgefahr ist sehr groß“
Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Mütze Korsch hat ein Compliance Management-Produkt für den Mittelstand entwickelt, mit dem Risiken und Haftungsfolgen minimiert werden.
Zehn Prozent des konzernweiten Jahresumsatzes: So hoch können Geldbußen sein, die Unternehmen bei Kartellverstößen zahlen müssen – vom Imageschaden und möglichen Schadensersatzansprüchen Kartellgeschädigter einmal abgesehen. „Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich Unternehmen gegen diese drakonischen Konsequenzen absichern, die durch kartellrechtlich relevante Handlungen von Mitarbeitern entstehen können. Und Kartellverstöße sind nur eine Gefahr unter vielen, die in einem Unternehmen vorfallen können“, sagt Dr. Kerstin Pallinger, Partnerin für Kartellrecht, Compliance und Internal Investigations bei der Wirtschaftskanzlei Mütze Korsch in Düsseldorf. Sie berät, neben ihrer Tätigkeit im Kartellrecht, gemeinsam mit ihren Partnern Jesko Trahms und Oliver Jung Unternehmen vor allem aus dem gehobenen Mittelstand beim Umgang mit rechtlichen Konsequenzen aufgrund von Verstößen sowie präventiv bei der Risikovermeidung. Mütze Korsch wird im Markt besonders für Kompetenzen im Immobilien-, Bank- und Gesellschaftsrecht, der Restrukturierung und eben in den Bereichen Kartellrecht, Compliance und Internal Investigations sowie dem Wirtschaftsstrafrecht wahrgenommen.
„Die Sanktionsgefahr für Unternehmen und deren Organe ist sehr groß. Unterneh- mensvertreter sind verpflichtet, effektive ComplianceMaßnahmen in ihren Unternehmen zu implementieren – ansonsten haften Mitglieder von Vorstand oder Geschäftsführung unter Umständen mit ihrem Privatvermögen.“Kerstin Pallinger ist sich bewusst, dass ein sogenanntes Compliance Management-System Vergehen einzelner Mitarbeiter – sei es Bestechung, Untreue, Preisabsprachen oder ähnliches – nicht vollkommen verhindern kann. „Aber es reduziert die Risiken für Unternehmen und Organe erheblich und kann insbesondere die persönliche Inanspruchnahme von Leitungsorganen wegen Aufsichtspflichtverstößen verhindern. Kann doch mit einem funktionierenden Compliance-System nachgewiesen werden, dass hinsichtlich Analyse, Schulung und Überwa- chung alles unternommen wurde, das möglich war, um Verstöße zu verhindern beziehungsweise nicht unentdeckt und unsanktioniert zu lassen.“
Dabei ist Compliance keine Frage der Größe eines Unter- nehmens – jeder Unternehmer ist verpflichtet, alles Erforderliche zu tun, dass Recht und Gesetz im Unternehmen eingehalten werden. „Auch der ganz traditionelle Mittelstand ist dauerhaften Gefahren aus- gesetzt, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften, bei denen es möglicherweise aufgrund anderer etablierter Verhaltensweisen im Wirtschaftsverkehr beispielsweise zu Korruptionsdelikten kommen kann“, betont Kerstin Pallinger.
Ihr Kollege Jesko Trahms, der als externer Chief Compliance Officer für prominente Unternehmen tätig ist, hat in Folge dieser Erkenntnis speziell für den Mittelstand ein Compliance ManagementProdukt entwickelt. Anhand branchenspezifischer Prüfmuster nehmen die Rechtsanwälte eine Risikoanalyse vor und stellen dem Unternehmer dar, in welchen Bereichen Schwachpunkte und dementsprechend Risiken für ihn liegen. In einem zweiten Schritt werden dann Richtlinien erstellt, die rechtssicher die einzelnen Punkte behandeln und als Nachweis dafür gelten, dass eine Organisation und deren Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass aus dem Unter- nehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen. Schließlich kann sich das Unternehmen auch noch durch eine entsprechende Zertifizierung absichern. Die ComplianceSpezialisten von Mütze Korsch sind speziell auf die Vorbereitung von Unternehmen für die Zertifizierung anhand des neuen Universal-Standards der TH Deggendorf geschult.
Viele Unternehmen verbinden mit der Implementierung von Compliance-Maßnahmen hohe Kosten und großen Zeitaufwand. Sie machen sich deshalb oftmals erst dann Gedanken über die Einführung von Compliance-Maßnahmen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Das Konzept von Mütze Korsch will diese Vorbehalte aufbrechen. Kerstin Pallinger betont: „ Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass auch schlanke Compliance-Systeme den jeweiligen branchenspezifischen Risiken insbesondere mittelständischer Unternehmen gerecht werden können.“
Kartellverstöße sind nur eine der Gefahren, die in einem Unternehmen vorfallen können