T, schützt sein Vermögen
ben aus der ersten Beziehung wieder. Das kann zu einer explosiven Mischung werden. Rechtzeitige Regelungen wie ein Testament könnten diese entschärfen. „Doch drei von vier Menschen besitzen gar kein Testament, und wenn, ist es oft lücken- oder fehlerhaft“, berichtet Kühme aus seinem Beratungsalltag.
Dabei gäbe es einfache Lösungen wie die finanzielle Absicherung durch eine Versicherung. „Das kann man mit einer lebenslang laufenden Risikolebensversicherung tun. Im Todesfall ist ausreichend Geld da, um Erben auszuzahlen ohne Immobilien oder Firmenvermögen unter Zwang verkaufen zu müssen.“Viele würden solche Lösungen gar nicht kennen. Kühme nutzt in solchen Fällen auch das Wissen von Netzwerkpartnern. Denn vor dem Abschluss müssen gemeinsam mit einem Steuerberater oder Fachanwalt die notwendigen Dinge kalkulieren wie die Pflichtanteilsansprüche gesetzlicher Erben, die anfallende Erbschaftssteuer oder die Freibeträge. Entsprechend hoch fallen dann die Versiche- rungssumme und letztlich die notwendigen Beiträge aus.
Auch Personen, die den Erbschaftsfall scheinbar geregelt haben, sollten genau hinsehen. Das gilt, so Kühme, insbesondere für Unternehmer. „Der Gesellschaftervertrag mit seinen Regelungen beim Tod eines Gesellschafters stimmt häufig nicht mit dessen Testament überein.“Ein Fehler, der dem Experten immer wieder auffällt. Der Gesellschaftervertrag wurde vor vielen Jahren bei Unternehmensgründung geschlossen, das Testament Jahrzehnte später. „Abweichungen legen im Ernstfall das ganze Unternehmen lahm und bedrohen das Lebenswerk“, warnt der Wuppertaler vor den Folgen. Auch hier kann eine Todesfallabsicherung der Gesellschafter die möglichen finanziellen Risiken abfangen.
„Gegen Schicksalsschläge kann ich mich nicht absichern, gegen die finanziellen Folgen schon“, empfiehlt Phillip Kühme daher eine sorgfältige Finanzplanung. Die Global Finanz setzt dabei ein selbst entwickeltes Programm ein, mit dem sich ein detailliertes Gutachten erstellen lässt. Hier werden mögliche Konstellationen, deren Konsequenzen und was man dagegen tun kann, individuell durchgespielt. „Ob längere Krankheit, Scheidung oder Erbauseinandersetzungen – in den meisten Fällen reicht das Vermögen ohne entsprechende Vorsorge nicht aus, um diese Krisen finanziell zu überstehen“, rät der unabhängige Experte daher, diese oft vergessenen oder vernachlässigten Aspekte in die Finanzplanung unbedingt aufzunehmen.
Den Kopf in den Sand zu stecken nach dem Motto, mich trifft das nicht, sei statistisch betrachtet geradezu fahrlässig: „Letztes Jahr wurden in Deutschland allein vier von zehn Ehen geschieden, vor ein paar Jahren war es sogar jede zweite“, so Kühme.
Auch Personen, die den Erbschaftsfall scheinbar geregelt haben, sollten genau
hinsehen