Keine Verfassung
In Ihrem Essay „Das Leitgesetz“(RP vom 23. Mai) vermerken Sie, „dieses Leitgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Man hat es Grundgesetz genannt“. Als politisch und geschichtlich interessierter Bürger ist mir doch bewusst, dass die Bundesrepublik zwar ein Grundgesetz, aber keinesfalls eine Verfassung hat. Artikel 146 des Grundgesetzes verdeutlicht dies schlüssig: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das ganze deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“Das Grundgesetz ist demnach keine Verfassung, sondern soll erst durch eine solche ersetzt werden, was bis dato nicht geschehen ist. Eine Verfassung hingegen ist die Grundform eines souveränen Staates in der Gesamtheit eines freien Volkes über Formen und Inhalte seiner politischen Existenz und kein Organisationsstatut wie das Grundgesetz. Jürgen Sinzig 47802 Krefeld Zu „Eine Leitentscheidung, die gar keine ist“(RP vom 8. Juni): Als beamteter Gymnasiallehrer bin ich zu Loyalität gegenüber meinem Dienstherrn (bzw. noch: Dienstherrin) verpflichtet und enthalte mich auch normalerweise jeglichen öffentlichen Kommentars bzgl. der Schulpolitik in unserem Land. Nun, egal ob es um Inklusion, Integration, in diesem Fall „Turbo-Abi“oder was auch immer geht: Thomas Reisener schreibt allen Ernstes (und ich zitiere wörtlich): „Die Experten für solche Entscheidungen sitzen aber in den Ministerien und nicht in den Schulen.“Wie soll man solch eklatantem Unsinn begegnen? Mit Majuskelgeschrei (z. B. WAS? WIE BITTE? GEHT’S NOCH?)? – Nein, natürlich nicht. Sondern allein auf sachlicher Ebene. Also: Wenn Thomas Reisener Recht behielte, wäre das wirklich mal was Neues! Günter Lentzsch per Mail