Strafzahlungen von Großfirmen
Vestager, andernfalls drohen weitere Strafen in Millionenhöhe – und zwar täglich. Bis zu fünf Prozent des Tagesumsatzes der Google-Mutter Alphabet könnten fällig werden. Die Entscheidung der Kommission eröffnet gleichzeitig den Weg für Wettbewerber, Schadenersatz-Ansprüche gegen Google vor Gericht geltend zu machen.
„Wir begrüßen, dass die Kommission der Missbrauchsbeschwerde unserer Verbände stattgegeben und Google zur Gleichbehandlung aller Angebote verpflichtet hat“, erklärten Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, und Stephan Holthoff-Pförtner, Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger. Die Verbände hatten bereits 2009 eine Beschwerde gegen Google wegen des Missbrauchs der Marktmacht eingereicht.
Auch Politiker und Verbraucherschützer feierten die Entscheidung. FDP-Chef Christian Lindner nannte sie einen „mutigen und konsequenten Einsatz für die Marktwirtschaft“. Und der Chef des Bundes- Shopping-Suchen viel geringer. Aus Haucaps Sicht ist es deshalb sinnvoll, den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof zu entscheiden. Google kündigte gestern bereits an, eine Berufung zu prüfen.
Die aktuelle Entscheidung ist nicht die erste, mit der EU-Kommissarin Vestager US-Digitalkonzernen wie Google, aber auch Apple oder Facebook Grenzen aufgezeigt hat (siehe Kasten). Vieles deutet darauf hin, dass der rund 500 Millionen Menschen große Absatzmarkt EU auch künftig härter gegen die großen Digitalanbieter vorgehen wird. Aktuell laufen so etwa auch noch zwei weitere Verfahren gegen Google wegen dessen Smartphone- und Tablet-Betriebssystem Android sowie der Suchmaschinenwerbung auf Internetseiten („AdSense for Search“). Strafen in diesen Verfahren könnten noch schmerzhafter sein als die aktuelle, die für Google trotz ihrer Höhe indes kein größeres Problem darstellen dürfte: Allein im ersten Quartal machte die GoogleMutter Alphabet einen Gewinn von rund 4,8 Milliarden Euro.