METTMANN · ERKRATH WÜLFRATH
de hat vor, die Nutrias mit dem Gewehr zu jagen. „Zuerst werden die älteren Tiere erschossen, dann die jüngeren“, kündigte er im Landschaftsbeirat an. Die erlegten Tiere würden übrigens nicht weg geworfen, sondern anschließend verspeist. Angeblich sollen Nutrias gut schmecken, war bei der Sitzung des Beirats zu erfahren. Irgendwo am Rande der Sitzung war eine Stimme zu hören, die scherzhaft vorschlug, die Nutrias in der Kantine des Mettmanner Kreishauses zu servieren. Nutrias ernähren sich überwiegend vegetarisch. Sie fressen hauptsächlich Blätter, Stängel und Wurzeln von Wasserpflanzen. Aus den Rei- hen der Teilnehmer wurde noch die Bitte an den Jäger heran getragen, doch beim Schießen einen Schalldämpfer zu benutzen, damit die Besucher des Neandertals durch die Schüsse nicht erschreckt würden. Doch das wird wohl nichts.
Wie die Kreispolizeibehörde auf Anfrage der RP mitteilte, ist laut einem Erlass der Landesregierung das Nutzen von Schalldämpfern auch auf Jagd-Gewehren grundsätzlich verboten. Genehmigungen werden von der Kreispolizeibehörde nicht erteilt. Wanderer, die in den kommenden Tagen Schüsse in Neandertal hören, sind nun entsprechend gewarnt. Wie sieht es rechtlich aus? CDU setzt sich für kleinere Schulklassen ein.
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Nutrias stehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz wie alle wildlebenden Arten unter allgemeinem Artenschutz. Ohne einen vernünftigen Grund dürfen sie nicht gefangen, getötet oder verletzt werden.
Seit dem Inkrafttreten des Landesjagdgesetzes im Mai 2015 unterliegen Nutrias nicht dem Jagdrecht. Dennoch werden mit Ausnahmegenehmigungen von Unteren Landschaftsbehörden jährlich tausende Tiere geschossen oder gefangen. Der Naturschutzbund NRW hat auf seiner Webseite Zahlen veröffentlich: Demnach wurden 2001 in ganz NRW etwa 1700 Nutrias getötet, im Jahr 2016 waren es schon 8600.