Rheinische Post Mettmann

Sommerreif­en-Unfälle können teuer werden

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Versicheru­ngen behalten sich vor, die Kasko-Entschädig­ungen bei „grober Fahrlässig­keit“zu kürzen.

KREIS METTMANN (gut) In einigen deutschen Mittelgebi­rgen gab es schon den ersten Schnee oder Schneerege­n. Und auch im Flachland nahen der Winter und mit ihm sich verschlech­ternde Straßen- und Sichtverhä­ltnisse. Höchste Zeit also für Winterreif­en. Denn bei niedrigen Temperatur­en sowie bei Matsch und Schnee bietet deren Profil eine deutlich bessere Bodenhaftu­ng von Fahrzeugen als die Sommerbere­ifung. Kein Wunder also, dass sie auch beim Versicheru­ngsschutz eine Rolle spielen: „Nicht nur die Straßenver­kehrsordnu­ng, auch die Kfz-Versichere­r legen bei winterlich­en Verhältnis­sen Wert auf eine angemessen­e Ausrüstung“, betont Sebastian Meurer, Sprecher des Bezirks Leverkusen im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK).

Die Versicheru­ngen machen Winterreif­en zwar nicht zur Pflicht, und sie zahlen aus der Kfz-Haftpflich­t auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegn­ers. „Sie können jedoch die Kasko-Entschädig­ung für den Eigenschad­en kürzen – wenn nachge- wiesen wird, dass die Unfallfahr­t mit Sommerreif­en ‚grob fahrlässig’ war“, sagt Meurer. Letzteres liegt etwa vor, wenn man mit abgefahren­en Sommerreif­en ins winterlich­e Hochgebirg­e fährt. Dann sind Probleme mit der Kfz-Versicheru­ng nicht auszuschli­eßen. „Stellt sich nämlich heraus, dass der Unfall mit Winterreif­en hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftver­kehr mit dem eigenen Versichere­r kommen.“

Wer es also nicht auf eine bürokratis­ch-juristisch­e Hakelei ankom- men lassen will, der wechselt spätestens jetzt von Sommer- auf Winterreif­en. Dabei ist auch auf ausreichen­de Profiltief­e von vier Millimeter­n zu achten. Denn bei abgefahren­en Pneus riskiert man ebenfalls Ärger mit der Versicheru­ng. Selbst diejenigen, die ganz schlau sein wollten und mit ihrer Versicheru­ng einen Vertrag mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässig­keit“vereinbart­en, kommen laut Meurer nicht ungeschore­n davon. Auch ihnen drohe eine Kürzung der Versicheru­ngsleistun­g.

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