Familien brauchen juristisch klare Vereinbarungen
Wenn Familien ein Family Office mit der Betreuung des Vermögens beauftragen, kommt es auch auf die saubere Gestaltung der Beziehung an. Hier sind Experten gefragt, die die juristischen Feinheiten kennen.
Viele Familien arbeiten seit vielen Jahren vertrauensvoll mit ihrem Family Office zusammen. Andere haben Anwälte ihres Vertrauens, die mit entsprechenden Vorinformationen die Gespräche mit einem Family Office zur Übertragung von Aufgaben führen. Für einige ist das ganze Thema neu. Sie haben gerade ein Unternehmen verkauft und stehen zum ersten Mal vor der Frage: Was tun mit den freigewordenen Mitteln?
„Häufig haben auch diese Familien vertraute Berater aus dem Unternehmen, die auch den weiteren Weg begleiten“, weiß Holger Stabenau. Der Rechtsanwalt berät bei der Düsseldorfer Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner (HLFP) Unternehmer, Investoren und Gründer im Gesellschafts- und Unternehmensrecht oder bei Unternehmenstransaktionen und hat dabei auch mit der Frage zu tun, auf was man bei der Auswahl eines Family Office achten sollte.
Auf ihre vertrauten Berater verzichten die Familien natürlich ungern, doch auch diese langjährigen Begleiter stehen meist zum ersten Mal vor einem solchen Übergang vom Unternehmertum in die Welt der Geldanlage und sind daher froh, auf externes Know-how zurückgreifen zu können. „Denn hier ist zusätzliche Kompetenz nötig, um sicherzugehen, dass die Klauseln im Vertrag mit dem Family Office dem Marktstandard entsprechen“, sagt Stabenau.
Zu klären sind zum Beispiel die Mitspracherechte der Familie bei Entscheidungen des Family Office: Der Vertrag sollte die Leitplanken genau definieren, innerhalb derer das Office tätig werden kann und darf. Auch die Haftungsbegrenzung muss geklärt werden. „Ein Family Office wird natürlich nicht für Milliardenbeträge haften wollen“, sagt Stabenau. Aber auch geringere Grenzen hätten einen disziplinierenden Effekt.
Auch wenn diese Vertragsbeziehung geklärt ist, kommt für externe Juristen noch einiges an Arbeit, die oft selbst von erfahrenen Family Offices allein nicht geleistet werden kann. Wenn es zum Beispiel um die Strukturierung des Vermögens geht. Werden Gelder unterschiedler Personen gebündelt, entstehen schnell Fondsstrukturen. Werden bestimmte Grenzen und Vorgaben nicht juristisch sauber gestaltet und beachtet, laufen die Anleger Gefahr, unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu fallen und damit unter strenge Regulierungsvorschriften.
Man müsste sich zum Beispiel bei der Aufsichtsbehörde Bafin registrieren lassen oder eine Genehmigung beantragen, die der Bafin zudem die Möglichkeit gewährt, in die Bücher zu schauen und weiteren Einfluss zu nehmen. „Ein Family Office kann hier unnötige Komplikationen vermeiden, braucht aber dafür eine juristisch kompetente Begleitung“, betont der Rechtsexperte. Bei solchen Vermögensstrukturierungen kommt es ebenfalls wieder auf die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Family Office und Familienmitgliedern sowie deren Stellung etwa als Gesellschafter an. Komplexe Themen also, die man besser von vornherein juristisch einwandfrei aufsetzt.
Insbesondere bei der Investition von Vermögensteilen in Unternehmen, dem so genannten M&A-Geschäft (Mergers & Acquisitions, also Käufe, Verkäufe, Fusionen und ähnliche Geschäfte), geht nichts ohne juristische Begleitung. „Auch da kommen wir ins Spiel“, sagt Stabenau, der auf die breit aufgebaute Kompetenz von HLFP verweist. „Die
„Die Mandanten brauchen Partner,
die alle wichtigen Bereiche
abdecken“
Mandanten brauchen Partner, die hier alle wichtigen Bereiche abdecken.“
Im unternehmerischen Beteiligungs-Engagement sind Kenntnisse in der Due Diligence, der Unternehmensbewertung, ebenso erforderlich wie Expertise in Immobilienund arbeitsrechtlichen Themen, im Bankrecht, wenn Finanzierungen ins Spiel kommen, und natürlich die Grundlagen aller juristischen Arbeit: die Begleitung bei Entwürfen und Verhandlungen von Verträgen. „Ein juristischer Partner der Familien und Family Offices muss hier über eine ‚kritische Masse‘ verfügen, um all dies leisten zu können“, betont Stabenau.
Das gilt auch für die Ausgestaltung von Finanzinstrumenten für Investitionen. Häufig laufen große Investments selbst bei Aktiengesellschaften nicht über die Börse, sondern als so genannte OffMarket-Transaktionen. Hierbei müssen Vertraulichkeitsvereinbarungen, Letter of Intent oder Meldungen an die Börse oder die Bafin auf den Weg gebracht werden. Dazu braucht es wiederum juristisch fitte Spezialisten.
Beliebt sind derzeit nach Beobachtung von Stabenau In- vestitionen in Start-ups. Unternehmer, die gerade ihre Firma verkauft haben, wollen Gründer unterstützen oder noch einmal als Investoren am Marktgeschehen teilhaben. „Häufig investieren sie aber nur in ein einziges Start-up, das sie zu kennen meinen“, stellt der Jurist fest.
Eine gewagte Sache: Erfahrungsgemäß schafft es nur ein Bruchteil der Start-ups, sich erfolgreich zu behaupten. Besser sei es, die Investition zu streuen, meint Stabenau daher. „Große Family Offices investieren zudem nicht mehr direkt in Unternehmen, sondern in Teams.“Das sind zum Beispiel Experten, die als Marktkenner Fonds gestalten und über diese in mehrere Start-ups einsteigen. Bleibt das Fondsvolumen unter 100 Millionen Euro, unterliegt das Konstrukt einer weniger ausgeprägten Regulierung als größere Investments.
Solche Engagements sollten generell aber nur eine untergeordnete Rolle im Gesamtvermögen spielen, rät Stabenau. Und insgesamt eben dazu, alle Beziehungen rechtlich sauber zu gestalten. Dann wird die Zusammenarbeit zwischen Familie und Family Office für beide Seiten zum Gewinn.