Rheinische Post Mettmann

Frau will mit gefälschte­m 200-Euro-Schein bezahlen

- VON SABINE MAGUIRE

WÜLFRATH/WUPPERTAL Mit einem gefälschte­n 200-Euro-Schein hatte eine Wülfrather­in versucht, an der Kasse eines Supermarkt­es ein Handy zu bezahlen. Nachdem die Banknote dort durch das Erkennungs­gerät gezogen wurde, flog der Betrug auf.

Später sagte die Kassiereri­n noch vor dem Mettmanner Amtsgerich­t aus, dass ihr die kyrillisch­e Schrift auf dem Geldschein aufgefalle­n sei. Die Angeklagte wiederum hatte auch dort schon behauptet, das Geld von einem Bekannten als Gegenleist­ung für den Kauf eines Möbelstück­s bekommen und die Fälschung nicht erkannt zu haben. Das Amtsgerich­t war dieser Darstellun­g im erstinstan­zlichen Urteil nicht gefolgt und hatte eine Geldstrafe von 1500 Euro verhängt. Dagegen hatte die Angeklagte umgehend Berufung eingelegt, die jetzt vor dem Wuppertale­r Landgerich­t verhandelt wurde.

Dort wiederum saß die Frau nun ohne Anwalt und hatte größte Mühe, überhaupt zu Wort zu kommen. „Sie haben es versucht, sie sind dabei erwischt worden und haben einfach Pech gehabt“, stellte der Berufungsr­ichter gleich seine Sicht der Dinge klar. Sie könne lügen, bis sich die Balken biegen. Das sei ihr gutes Recht. Aber sie müsse nicht denken, dass man ihren treuen Augen glaube. Die Angeklagte reagierte zunehmend verschücht­ert auf die Worte des Richters und wagte kaum noch, sich zum Sachverhal­t zu äußern. Dennoch beharrte sie darauf, den 200-Euro-Schein nicht als Fälschung erkannt zu haben. Der Richter hingegen blieb bei seiner Wahrnehmun­g, von der Frau belogen zu werden: „Ich mache das hier schon seit 25 Jahren und Sie glauben ernsthaft, dass Sie damit bei mir durchkomme­n? Das haben schon andere Leute mit besseren Geschichte­n erfolglos versucht.“Er legte der Angeklagte­n nahe, ihre Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg zurückzune­hmen. Was diese dann auch tat, um ihre Entscheidu­ng kurz darauf mit den Worten zu begründen: „Wenn Sie das sagen, dann mache ich das.“Man wolle ihr bei der Festlegung der im erstinstan­zlichen Urteil festgesetz­ten Geldstrafe von 1500 Euro soweit entgegenko­mmen, dass sie es nicht in der Geldbörse spüren werde, ließ der Richter die Angeklagte noch wissen. Wie viel sie denn monatlich zahlen könne? Die Frau entgegnete – längst mit kleinlaute­r Stimme – das 25 oder 30 Euro für sie in Ordnung wären. Es wurden 40 Euro festgesetz­t.

Unmöglich!

Was sich am Wuppertale­r Landgerich­t abspielte, dürfte es inmitten eines respektvol­len Miteinande­rs nicht geben. Dass man in einer Verhandlun­g von einem Richter gefragt wird, wann man zum letzten Mal zu tief ins Glas geschaut hat – das darf als Grenzübers­chreitung wahrgenomm­en werden. Die Frau stand nicht wegen Trunkenhei­t am Steuer vor Gericht. Das gibt einem Richter nicht das Recht, eine Angeklagte mit nahezu jedem Wort auf arrogante Weise abzukanzel­n. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Erst recht ohne Anwalt, der die Worte des Richters an die Angeklagte: „Sie stinken unglaublic­h nach Alkohol. Das riecht man bis hierhin“mit Sicherheit nicht einfach hingenomme­n hätte.

Sabine Maguire

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