Frau will mit gefälschtem 200-Euro-Schein bezahlen
WÜLFRATH/WUPPERTAL Mit einem gefälschten 200-Euro-Schein hatte eine Wülfratherin versucht, an der Kasse eines Supermarktes ein Handy zu bezahlen. Nachdem die Banknote dort durch das Erkennungsgerät gezogen wurde, flog der Betrug auf.
Später sagte die Kassiererin noch vor dem Mettmanner Amtsgericht aus, dass ihr die kyrillische Schrift auf dem Geldschein aufgefallen sei. Die Angeklagte wiederum hatte auch dort schon behauptet, das Geld von einem Bekannten als Gegenleistung für den Kauf eines Möbelstücks bekommen und die Fälschung nicht erkannt zu haben. Das Amtsgericht war dieser Darstellung im erstinstanzlichen Urteil nicht gefolgt und hatte eine Geldstrafe von 1500 Euro verhängt. Dagegen hatte die Angeklagte umgehend Berufung eingelegt, die jetzt vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt wurde.
Dort wiederum saß die Frau nun ohne Anwalt und hatte größte Mühe, überhaupt zu Wort zu kommen. „Sie haben es versucht, sie sind dabei erwischt worden und haben einfach Pech gehabt“, stellte der Berufungsrichter gleich seine Sicht der Dinge klar. Sie könne lügen, bis sich die Balken biegen. Das sei ihr gutes Recht. Aber sie müsse nicht denken, dass man ihren treuen Augen glaube. Die Angeklagte reagierte zunehmend verschüchtert auf die Worte des Richters und wagte kaum noch, sich zum Sachverhalt zu äußern. Dennoch beharrte sie darauf, den 200-Euro-Schein nicht als Fälschung erkannt zu haben. Der Richter hingegen blieb bei seiner Wahrnehmung, von der Frau belogen zu werden: „Ich mache das hier schon seit 25 Jahren und Sie glauben ernsthaft, dass Sie damit bei mir durchkommen? Das haben schon andere Leute mit besseren Geschichten erfolglos versucht.“Er legte der Angeklagten nahe, ihre Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen. Was diese dann auch tat, um ihre Entscheidung kurz darauf mit den Worten zu begründen: „Wenn Sie das sagen, dann mache ich das.“Man wolle ihr bei der Festlegung der im erstinstanzlichen Urteil festgesetzten Geldstrafe von 1500 Euro soweit entgegenkommen, dass sie es nicht in der Geldbörse spüren werde, ließ der Richter die Angeklagte noch wissen. Wie viel sie denn monatlich zahlen könne? Die Frau entgegnete – längst mit kleinlauter Stimme – das 25 oder 30 Euro für sie in Ordnung wären. Es wurden 40 Euro festgesetzt.
Unmöglich!
Was sich am Wuppertaler Landgericht abspielte, dürfte es inmitten eines respektvollen Miteinanders nicht geben. Dass man in einer Verhandlung von einem Richter gefragt wird, wann man zum letzten Mal zu tief ins Glas geschaut hat – das darf als Grenzüberschreitung wahrgenommen werden. Die Frau stand nicht wegen Trunkenheit am Steuer vor Gericht. Das gibt einem Richter nicht das Recht, eine Angeklagte mit nahezu jedem Wort auf arrogante Weise abzukanzeln. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Erst recht ohne Anwalt, der die Worte des Richters an die Angeklagte: „Sie stinken unglaublich nach Alkohol. Das riecht man bis hierhin“mit Sicherheit nicht einfach hingenommen hätte.
Sabine Maguire