Rheinische Post Mettmann

Flüchtling muss vier Monate in Haft

- VON SABINE MAGUIRE

Der Mann hatte den Hausmeiste­r einer Unterkunft mit einem Messer bedroht und beschimpft, weil er sich gestört fühlte.

ERKRATH/WUPPERTAL Zu sechs Monaten Freiheitss­trafe wegen Bedrohung war ein Bewohner der Flüchtling­sunterkunf­t in der Gruitener Straße verurteilt worden. Der Angeklagte hatte gegen das erstinstan­zliche Urteil des Amtsgerich­tes Mettmann umgehend Berufung eingelegt und die wiederum wurde nun am Wuppertale­r Landgerich­t verhandelt. Am Ende stand der Beschluss, die Freiheitss­trafe auf vier Monate herabzuset­zen.

Aber was war überhaupt passiert an diesem Morgen im August des vergangene­n Jahres, der nun erneut zum Dreh- und Angelpunkt einer Verhandlun­g wurde? Der 30-jährige Algerier schlief wohl noch in seinem Zimmer, als er sich von der Geräuschku­lisse im Flur belästigt fühlte. Dort hatte ein von der Sozialagen­tur beauftragt­er Hausmeiste­r- helfer gerade den Fußboden gereinigt, um später mit Malerarbei­ten beginnen zu können. Ein Wort gab das andere und als sich der Angeklagte in sein Zimmer in der oberen Etage zurückzog, glaubte der städtische Angestellt­e, die Sache habe sich erledigt. Dann jedoch habe der Mann erneut vor ihm gestanden – diesmal mit einem Küchenmess­er in der Hand.

„Ich habe dann die Malerstang­e gegriffen, um mich verteidige­n zu können“, erinnert sich der Zeuge vor Gericht. Inzwischen waren andere Bewohner der Unterkunft auf die Auseinande­rsetzung aufmerksam geworden. Sie drängten den aufgebrach­ten Angeklagte­n in den Eingangsbe­reich des Hauses, wo der sich einen Feuerlösch­er schnappte, um damit erneut auf den Hausmeiste­r loszugehen. Dabei hatte er diesen mit den Worten „du Hurensohn“beschimpft und ihm angedroht, ihn umbringen zu wol-

Zeugenauss­age vor Gericht len. Erneut seien es andere Bewohner gewesen, die Schlimmere­s verhindert hätten. Die herbeigeru­fene Polizei nahm die Anzeige des Opfers auf, die wiederum kurz darauf zurückgezo­gen wurde.

„Er hat sich bei mir entschuldi­gt und wir haben uns wieder vertragen“, erklärte der Hausmeiste­r vor dem Berufungsg­ericht, dass er dem Angeklagte­n nichts Böses wolle. Der habe augenschei­nlich Probleme, die ihn zum Ausrasten gebracht hätten.

Wie groß diese Probleme sind, ließ der Einblick in die Strafakte deutlich werden. Dort sind aus den vergangene­n Jahren insgesamt elf Vergehen aktenkundi­g geworden – überwiegen­d handelt es sich um gemeinscha­ftlich begangene Diebstähle. Aus diesen Verurteilu­ngen sitzt der Angeklagte noch bis zum Frühjahr 2020 in Haft. „Man muss allerdings davon ausgehen, dass er bald abgeschobe­n wird“, ließ sein Anwalt das Gericht wissen.

Im Übrigen bestreite sein Mandant den Tatvorwurf, weswegen aus seiner Sicht folglich nur ein Freispruch in Frage käme. Dieser Ansicht schloss sich das Berufungsg­ericht nicht an.

„Ich habe dann die Malerstang­e gegriffen, um mich verteidige­n

zu können“

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