Urteil: Geldstrafe nach Tod eines 104-Jährigen
(wuk) Für eine der zwei Altenpflegerinnen, die sich seit einem Monat beim Landgericht für den Tod eines 104-jährigen Pflegeheimbewohners verantworten müssen, war die Prozessbelastung offenbar zu groß: Kurz vor dem gestrigen Urteil ist die 51-Jährige verschwunden. Ihr Arbeitgeber habe sie als vermisst gemeldet, auch für die Polizei war die Frau in ihrer Wohnung nicht zu finden, zudem fehlten ihr Auto, die Papiere dazu und der Schlüssel.
Das gab der Vorsitzende Richter gestern bekannt. In Abwesenheit der 51-Jährigen kam das Gericht trotzdem zu einem Urteil. Beide Frauen wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, die 51-Jährige muss 6000 Euro Strafe zahlen, bei ihrer Kollegin wurde die gleiche Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Anfangs war die Anklage noch von Mord ausgegangen.
Am Tag vor Heiligabend 2014 hatten diese Pflegerinnen (35/51) den betagten Mann in einem Pflegeheim am Volksgarten zuletzt versorgt. Die Jüngere zog auf Anreichung ihrer Kollegin eine Spritze auf, die sie dem 104-Jährigen verabreichte. Doch die Morphin-Dosis war laut Anklage versehentlich hundertfach überhöht, der Bewohner habe sofort mit Atemnot reagiert. Als die Ältere zum Telefon greifen und einen Notarzt rufen wollte, habe die jüngere Frau das gestoppt, so die Anklage. Durch Untätigkeit hätten beide dann den wenig später eintretenden Tod des Seniors verschuldet – um ihren Behandlungsfehler zu verdecken. Doch diese Mordanklage hatte das Landgericht schon bei Prozessbeginn Anfang Januar in den Vorwurf des versuchten Totschlags abgemildert. Und nach Anhörung von Gutachtern und Zeugen ging auch der Staatsanwalt gestern nur noch von einer fahrlässigen Tötung des 104-jährigen Mannes aus. Er beantragte für jede der Pflegerinnen jeweils 18 Monate Bewährungsstrafe.
Das Gericht urteilte noch milder. Offenbar hielt das Düsseldorfer Schwurgericht das Ausmaß der Fahrlässigkeit bei den beiden Pflegerinnen für derart gering, dass die ältere Frau mit 6000 Euro Geldstrafe belegt wurde. Bei der jüngeren begnügte sich die Kammer sogar mit einem formellen Schuldspruch und mit einer Verwarnung. Die gleiche Geldstrafe von 6000 Euro wurde gegen sie allerdings unter Vorbehalt ausgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.