Mäh-Panne: Stadt kürzt Rechnung
Nachdem Wildblumen irrtümlich gemäht wurden, folgen nun Konsequenzen.
ERKRATH (arue) Zu den irrtümlich gemähten Wildblumen-Wiesen hat gestern die Stadt Erkrath in einer Mitteilung noch einmal abschließend Stellung genommen. Demnach werden dem Betrieb, der dafür verantwortlich ist, die Rechnungen gekürzt, schreibt Sprecherin Maria Steinmetz.
In den vergangenen Tagen wurden mehrere Grünflächen im Erkrather Stadtgebiet abgemäht, obwohl diese Flächen von gemeinnützigen Vereinen und Privatpersonen bepflanzt worden waren. Erkrath ist in vier Pflegebezirke – HochdahlNord und -Süd, Unterfeldhaus und Alt-Erkrath – unterteilt, die durch zwei von der Stadt beauftragte Fremdfirmen gepflegt werden. Diese Betriebe haben Aufträge für meh- rere Jahre erhalten. „Von diesen Verträgen kann die Stadt nur aus schwerwiegenden Gründen zurücktreten“, erläutert Steinmetz. Der Betrieb, der für das Mähen der Wildblumenwiese am Millrather Bahnhof verantwortlich ist, sei bereits angewiesen worden, diese Fläche aus dem Regelpflegeplan zu entfernen. „Da diese Anweisung in diesem Jahr erneut nicht umgesetzt wurde, hat die Verwaltungsspitze nun angeordnet, Konsequenzen zu ziehen und die Rechnungen zu kürzen. Der dafür zuständige Fachbereich wird kurzfristig entsprechende Schritte einleiten“, berichtet Steinmetz.
Auch für die Narzissenwiese in der Willbeck besteht eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der zuständigen Firma, die in den vergan- genen Jahren auch berücksichtigt wurde. Dieses Frühjahr hat jedoch ein angelernter Mitarbeiter den Regelpflegeplan in dem ihm zugeteilten Bezirk nicht befolgt und aufgrund einer falschen Einschätzung die Narzissen noch vor dem vollständigen Verblühen abgemäht. Der Mitarbeiter wurde daher abgemahnt. Zudem hat das Unternehmen zugesichert, im kommenden Herbst 1000 Blumenzwiebeln nachzupflanzen und zugleich angekündigt, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen werden.
Die Vorfälle an der Düsseldorfer sowie der Schlüter Straße seien der Stadtverwaltung ebenfalls bekannt. Auch hier stehe man hinsichtlich einer Entschädigung mit der beauftragen Firma bereits im Austausch.