Das Preußenkonkordat gilt weitgehend bis heute
Das Preußenkonkordat geschlossen am 14. Juni 1929; es ist ein Staatskirchenvertrag, der zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde. Darin wird das Verhältnis von Staat und Kirche geregelt.
In den deutschen Ländern gelten die Vereinbarungen des Preußenkonkordats im Wesentlichen bis heute fort – soweit sie Nachfolgestaaten Preußens sind. Dazu gehört auch Nordrhein-Westfalen.