Loveparade – die schwere Aufarbeitung
Seit einem Jahr läuft der Strafprozess zur Katastrophe in Duisburg. Möglicherweise wird das Verfahren ohne Urteil eingestellt.
DUISBURG (RP/dpa) Auf den Tag genau ist es heute ein Jahr her, dass der Vorsitzende Richter Mario Plein den Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe mit denWorten „Danke, Sie können sich wieder setzen“, eröffnete. Ein Jahr und 88 Prozesstage später sind die Reihen deutlich leerer. Die Zuschauerplätze im 750 Quadratmeter großen Raum im Düsseldorfer Congresszentrum, den das Landgericht eigens angemietet hat, sind bei fast allen Verhandlungstagen nicht besetzt. Manchmal sind nur fünf Besucher im Saal. Das öffentliche Interesse an der strafrechtlichen Aufarbeitung der Katastrophe scheint im Dezember 2018 stark abgeflaut zu sein.
Das mag auch daran liegen, dass der Prozess bislang nicht in Schwung gekommen ist und kaum neue Erkenntnisse gebracht hat. Dass im Vorfeld der Technoveranstaltung vermutlich schlampig gearbeitet worden sei und esWarnungen gegeben habe, habe man auch vorher schon gewusst, sagen Prozessbeobachter. Gerichtsgutachter Jürgen Gerlach sagte zwar, dass die Katastrophe in der Planungsphase hätte verhindert werden können: „Im Rahmen des Planungs-, Genehmigungs- und Abnahmeprozesses gab es mehrere Anhaltspunkte, um die Nichteignung des Veranstaltungsgeländes für die erwarteten Besuchermengen feststellen zu können.“Aber selbst das dürfte für viele nicht mehr neu gewesen sein.
Den Verteidigern wird seit dem ersten Prozesstag vorgeworfen, das Verfahren verschleppen zu wollen. Gerichtssprecher Matthias Breidenstein sieht das nicht so. Ohnehin sei er zufrieden mit dem bisherigen Verlauf. Der Prozess komme zügig voran, betont er stets. Sämtliche Verfahrensbeteiligte arbeiteten konstruktiv an einer Aufklärung der Geschehnisse mit.
Genau darum geht es den Hinterbliebenen und Opfer der Katastrophe, bei der am 24. Juli vor acht Jahren 21 Menschen ums Leben gekommen und Hunderte verletzt worden sind. Sie wollen wissen, warum ihre Kinder sterben mussten. „Wichtig ist, dass Opfer nicht in Vergessenheit geraten. Das Wichtigste für diesen Prozess ist die Aufklärung“, sagt der Düsseldorfer Opferanwalt Julius Reiter mit Blick auf den 16. Januar 2019. Dann findet das sogenannte Rechtsgespräch statt, an dem die Verteidiger, Nebenklage-Anwälte, Staatsanwälte und Juristen der Strafkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit teilnehmen. Es geht darum, ob der Prozess bis zu einem Urteil fortgesetzt oder eingestellt wird.
Reiter begrüßt den Austausch aller Verfahrensbeteiligten. „Sicher- lich wird zur Sprache kommen, dass es ein Fehler war, die Polizei nicht anzuklagen“, sagt der Opferanwalt. Dabei könne herauskommen, dass Veranstalter, Stadtverwaltung oder Polizei verantwortlich haften müssen – selbst, wenn keiner strafrechtlich verurteilt werden könne.
Rechtsanwalt Gerd-Ulrich Kapteina vertritt einen der angeklagten Mitarbeiter der Stadt. „Nach knapp einem Jahr Verhandlungsdauer ist festzustellen, dass die Komplexität des Falles weit über das hinausgeht, was in der Anklageschrift zugrunde gelegt wurde“, sagt er. Dies gelte unter anderem für die Einschätzung der Rolle der Polizei mit ihren Kommunikationsproblemen und deren Entscheidungen vor Ort. „Wir sind aber noch nicht am Ziel. Wir hoffen, dass die gründliche Aufklärungsarbeit des Gerichts weiteren Aufschluss erbringen wird.“
Unter den aktuell 58 Nebenklägern sind auch mehrere Angehörige. Einer von ihnen ist Manfred Reißaus. Vor acht Jahren verlor der 56-Jährige bei der Techno-Party seine Tochter Svenja. 35 Mal sei er schon beim Prozess gewesen, sagt er. Er kritisiert, dass sich viele Zeu-
gen auf Erinnerungslücken berufen hätten. „Das ist traurig und belastend für die Eltern.“
Reißaus‘ Anwalt, der Bochumer Kriminologe Prof. Thomas Feltes, hält eine Einstellung des Verfahrens für „durchaus sinnvoll“. Ein Grund sei die Belastung seines Mandanten durch den Prozess. Vor allem das Gutachten des Sachverständigen und die Aussagen der Polizeibeamten machten deutlich, dass am Tag des Ereignisses entscheidende Fehler gemacht worden seien, „für die wahrscheinlich die Angeklagten keine Verantwortung tragen“. Es sei unverständlich, „dass alle Ermittlungen gegen Polizeibeamte imVorfeld des Verfahrens eingestellt worden waren.“
Richter Plein schließt eine Einstellung der Verfahrens zwar nicht aus – dennoch ist es ihm ein Anliegen, die Fragen der Hinterbliebenen und Opfer zu klären.„Wir werden sagen, was die Ursache für die Katastrophe war“, so Plein.