Linke: Verfassungsrichter bei Hartz-IV-Sanktionen befangen
KARLSRUHE (her) Die Linksfraktion im Bundestag hält den neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, in derVerhandlung über Sanktionen bei Hartz IV für befangen. „Er sollte sich an der Urteilsfindung nicht beteiligen“, sagte der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch unserer Redaktion. Der Erste Senat des Verfassungsgerichts, dessen Vorsitzender Harbarth seit Anfang Dezember ist, verhandelt am Dienstag über die Frage, ob Abzüge vom Hartz-IV-Satz als Strafe – etwa für versäumte Termine oder abgelehnte Jobs – mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Harbarth hat als CDU-Abgeordneter im Juni 2018 für die Beibehaltung der Sanktionen gestimmt. „Ich finde denVorgang durchaus problema- tisch, da Herr Harbarth Gesetze mitbeschlossen hat, die hier auf dem Prüfstand stehen“, sagte Bartsch.
Laut Gesetz ist es für einen Ausschluss vomVerfahren nicht ausreichend, dass ein Richter in seinem vorherigen Berufsleben am entsprechenden Gesetzgebungsverfahren beteiligt war. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass sich ein Richter selbst ablehnt. So hat es etwa der frühere Ministerpräsident des Saarlands und heutigeVerfassungsrichter, Peter Müller, bei einem Verfahren über die Sterbehilfe gehandhabt. Harbarth war vor seiner Wahl an das Bundesverfassungsgericht stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag und nebenher als Rechtsanwalt tätig.