Haushaltssicherungskonzept ist genehmigt
Kreis stimmt dem Etat der Stadt Wülfrath zu, fordert sie gleichzeitig aber zum Schuldenabbau auf.
WÜLFRATH (isf ) Der Kreis Mettmann hat die Wülfrather Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 sowie das Haushaltsicherungskonzept für die Jahre 2018 bis 2022 bewilligt, wie der Kreis jetzt in einem Schreiben mitteilt. Wülfraths Bürgermeisterin Claudia Panke kann sich nun freuen, dass damit die seit dem 1. Januar 2018 anhaltende Phase der vorläufigen Haushaltsführung endet. Wegen weggefallener Einnahmen aus der Gewerbesteuer musste ein Nothaushalt aufgestellt werden. Die Zustimmung durch den Kreis bedeutet laut Stadt nun auch, dass wieder freiwillige Leistungen – so wie sie im Haushaltsplan für 2019 veranschlagt sind - ausgezahlt werden dürfen.
Zugleich warnt der Kreis die Stadt vor einer zunehmenden Verschuldung.„Für die Stadt Wülfrath ist es nunmehr zwingend erforderlich, die aktuellen Planungen in die Tat umzusetzen, um auch im Rahmen derVorlage künftiger Haushalte den Haushaltsausgleich – unter Einbeziehung der dann fortzuschreibenden Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltsicherungskonzepts – zu gewährleisten“, heißt es in dem Schreiben des Kreisdirektors Martin M. Richter an Bürgermeisterin Panke. Er merkt weiter an, dass der finanzielle Kurs der Stadt auch mittelfristig eingeschränkt sei. Für zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen gebe es keinen beziehungsweise kaum Spielraum.
„Vor dem Hintergrund des Risikos, bei derzeit nicht eingeplanten Haushaltsverschlechterungen bzw. – belastungen unmittelbar wieder in eine defizitäre Haushaltssituation zurück zufallen, erfordert dies äußerste Haushaltsdisziplin“, erklärt der Kreisdirektor. Besonders betont Richter die weiterhin „deutlich zunehmendeVerschuldung der Stadt“. „Unter Berücksichtigung der eingeplanten Kreditaufnahmen wird die Summe aller Verbindlichkeiten mittelfristig die 100 Millionen Euro Marke überschreiten.“Darin sieht er ein erhebliches Risikopotential, das bei einem Ende der aktuellen Niedrigzinsphase für die Stadt spürbar wird. Dem könne nur durch einen spürbaren Schuldenabbau entgegengewirkt werden.
Zwar hat der Kreis dem Haushalt zugestimmt, die Stadt muss sich aber an mehrere Punkte halten. Darunter fällt als erstes die Meldung an die Kreisdirektion, sofern sich die Haushaltslage für 2019 verschlechtert. In Punkt zwei heißt es: „Sollte es sich abzeichnen, dass eine Haushaltssicherungskonzept-Maßnahme 2019 nicht oder nicht in der vorgesehenen Höhe umgesetzt werden kann, so hat die Stadt unverzüglich gegensteuernde Maßnahmen zu treffen.“
Auch wenn sich für das laufende Haushaltsjahr erhebliche Verbesserungen abzeichnen, so muss das Jahresergebnis für 2019 eingesetzt werden. Denn der Kreis weist die Stadt Wülfrath weiter darauf hin, dass „neue freiwillige und teilfreiwillige Leistungen/Zuschüsse“grundsätzlich nicht in Betracht kommen.