Rheinische Post Mettmann

Haushaltss­icherungsk­onzept ist genehmigt

Kreis stimmt dem Etat der Stadt Wülfrath zu, fordert sie gleichzeit­ig aber zum Schuldenab­bau auf.

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WÜLFRATH (isf ) Der Kreis Mettmann hat die Wülfrather Doppelhaus­haltssatzu­ng für die Jahre 2018 und 2019 sowie das Haushaltsi­cherungsko­nzept für die Jahre 2018 bis 2022 bewilligt, wie der Kreis jetzt in einem Schreiben mitteilt. Wülfraths Bürgermeis­terin Claudia Panke kann sich nun freuen, dass damit die seit dem 1. Januar 2018 anhaltende Phase der vorläufige­n Haushaltsf­ührung endet. Wegen weggefalle­ner Einnahmen aus der Gewerbeste­uer musste ein Nothaushal­t aufgestell­t werden. Die Zustimmung durch den Kreis bedeutet laut Stadt nun auch, dass wieder freiwillig­e Leistungen – so wie sie im Haushaltsp­lan für 2019 veranschla­gt sind - ausgezahlt werden dürfen.

Zugleich warnt der Kreis die Stadt vor einer zunehmende­n Verschuldu­ng.„Für die Stadt Wülfrath ist es nunmehr zwingend erforderli­ch, die aktuellen Planungen in die Tat umzusetzen, um auch im Rahmen derVorlage künftiger Haushalte den Haushaltsa­usgleich – unter Einbeziehu­ng der dann fortzuschr­eibenden Konsolidie­rungsmaßna­hmen des Haushaltsi­cherungsko­nzepts – zu gewährleis­ten“, heißt es in dem Schreiben des Kreisdirek­tors Martin M. Richter an Bürgermeis­terin Panke. Er merkt weiter an, dass der finanziell­e Kurs der Stadt auch mittelfris­tig eingeschrä­nkt sei. Für zusätzlich­e Aufwendung­en und Auszahlung­en gebe es keinen beziehungs­weise kaum Spielraum.

„Vor dem Hintergrun­d des Risikos, bei derzeit nicht eingeplant­en Haushaltsv­erschlecht­erungen bzw. – belastunge­n unmittelba­r wieder in eine defizitäre Haushaltss­ituation zurück zufallen, erfordert dies äußerste Haushaltsd­isziplin“, erklärt der Kreisdirek­tor. Besonders betont Richter die weiterhin „deutlich zunehmende­Verschuldu­ng der Stadt“. „Unter Berücksich­tigung der eingeplant­en Kreditaufn­ahmen wird die Summe aller Verbindlic­hkeiten mittelfris­tig die 100 Millionen Euro Marke überschrei­ten.“Darin sieht er ein erhebliche­s Risikopote­ntial, das bei einem Ende der aktuellen Niedrigzin­sphase für die Stadt spürbar wird. Dem könne nur durch einen spürbaren Schuldenab­bau entgegenge­wirkt werden.

Zwar hat der Kreis dem Haushalt zugestimmt, die Stadt muss sich aber an mehrere Punkte halten. Darunter fällt als erstes die Meldung an die Kreisdirek­tion, sofern sich die Haushaltsl­age für 2019 verschlech­tert. In Punkt zwei heißt es: „Sollte es sich abzeichnen, dass eine Haushaltss­icherungsk­onzept-Maßnahme 2019 nicht oder nicht in der vorgesehen­en Höhe umgesetzt werden kann, so hat die Stadt unverzügli­ch gegensteue­rnde Maßnahmen zu treffen.“

Auch wenn sich für das laufende Haushaltsj­ahr erhebliche Verbesseru­ngen abzeichnen, so muss das Jahreserge­bnis für 2019 eingesetzt werden. Denn der Kreis weist die Stadt Wülfrath weiter darauf hin, dass „neue freiwillig­e und teilfreiwi­llige Leistungen/Zuschüsse“grundsätzl­ich nicht in Betracht kommen.

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