Ladendieb muss acht Monate ins Gefängnis
WUPPERTAL/WÜLFRATH Acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung, verhängt vom Mettmanner Amtsgericht: Das war die ungewöhnlich heftige Quittung für zwei Ladendiebstähle in einem Supermarkt in Wülfrath. So jedenfalls gestaltete sich die Ausgangslage in der Berufung eines 37-jährigen Marokkaners beim Landgericht Wuppertal.
Der hatte im Jahre 2013 in Deutschland Asyl beantragt, hier aber nie so recht ein Bein auf den Boden bekommen. Kein Hehl machte er schon bei der Einreise aus sei- ner Alkoholsucht. An eine geregelte Arbeit brauchte der gelernte Maler wegen des laufenden Asylverfahrens und minimaler Deutschkenntnisse gar nicht erst zu denken. Seine sechs Geschwister als einzig Familiäres lebten über ganz Europa verstreut, viel Halt war also auch von dort nicht zu erwarten.
Die bisherige Bilanz des Angeklagten: Fünf Jahre fern der Heimat und ein Leben wie nach einem Drehbuch für programmierten Absturz. Insgesamt zwölf Mal wurde er in dieser Zeit beim Klauen erwischt, erst nur bei Ladendiebstählen in Düsseldorf, Köln und Mettmann. Zwischendrin immer öfter auch mit Rauschgift in der Tasche, denn eine Heroinabhängigkeit war auch noch dazugekommen.
Anfangs waren es nur Geldstrafen mit Bewährung, für die er eine Ersatzfreiheitsstrafe antrat. Dann greifen ihn nur vier Tage nach der Entlassung auf der Schadowstrasse in Düsseldorf Ladendetektive beim schweren Diebstahl von Parfum, Kleidung und Alkohol auf - damit hatte er im Drogenrausch seine Bewährung verwirkt. Nur wenig später und dann gleich zweimal hintereinander in Wülfrath im gleichen Supermarkt erwischt zu wer- den – das hatte schon etwas Provokantes. Unter seiner Jacke fand man einmal sieben und beim zweiten Mal sechs wahllos zusammengeraffte Schnapsflaschen. Vom Nobel-Whisky bis zum Fusel.
DieVerfahren bei den Amtsgerichten in Düsseldorf und in Mettmann liefen danach parallel, das ungelöste Rauschgiftproblem verstärkte die ungünstigen Sozialprognosen. Am Ende standen acht Monate im Düsseldorfer Urteil, das Mettmanner Urteil für die zwei Wülfrather Ladendiebstähle steuerte weitere acht Monaten bei. Beide Urteile blieben ohne Bewährung.
Die Strafe im ersten Fall hat der Angeklagte nun fast abgesessen. Zum Berufungstermin wurde der Marokkaner jetzt aus dieser Haft vorgeführt.
Der Versuch, eine Reduzierung der zweiten Achtmonatsstrafe für besagten Schnapsdiebstahl oder vielleicht sogar die Umwandlung in eine Bewährungsstrafe zu erreichen, wurde vom Gericht wegen der unveränderten persönlichen Verhältnisse abgeschmettert. Ebenso der Vorschlag zu einer Entzugs-Therapie im Sinne einer Haftverschonung: Die Sprachkenntnisse seien dafür nicht ausreichend.