Rheinische Post Mettmann

Ladendieb muss acht Monate ins Gefängnis

- VON MIKKO SCHÜMMELFE­DER

WUPPERTAL/WÜLFRATH Acht Monate Freiheitss­trafe ohne Bewährung, verhängt vom Mettmanner Amtsgerich­t: Das war die ungewöhnli­ch heftige Quittung für zwei Ladendiebs­tähle in einem Supermarkt in Wülfrath. So jedenfalls gestaltete sich die Ausgangsla­ge in der Berufung eines 37-jährigen Marokkaner­s beim Landgerich­t Wuppertal.

Der hatte im Jahre 2013 in Deutschlan­d Asyl beantragt, hier aber nie so recht ein Bein auf den Boden bekommen. Kein Hehl machte er schon bei der Einreise aus sei- ner Alkoholsuc­ht. An eine geregelte Arbeit brauchte der gelernte Maler wegen des laufenden Asylverfah­rens und minimaler Deutschken­ntnisse gar nicht erst zu denken. Seine sechs Geschwiste­r als einzig Familiäres lebten über ganz Europa verstreut, viel Halt war also auch von dort nicht zu erwarten.

Die bisherige Bilanz des Angeklagte­n: Fünf Jahre fern der Heimat und ein Leben wie nach einem Drehbuch für programmie­rten Absturz. Insgesamt zwölf Mal wurde er in dieser Zeit beim Klauen erwischt, erst nur bei Ladendiebs­tählen in Düsseldorf, Köln und Mettmann. Zwischendr­in immer öfter auch mit Rauschgift in der Tasche, denn eine Heroinabhä­ngigkeit war auch noch dazugekomm­en.

Anfangs waren es nur Geldstrafe­n mit Bewährung, für die er eine Ersatzfrei­heitsstraf­e antrat. Dann greifen ihn nur vier Tage nach der Entlassung auf der Schadowstr­asse in Düsseldorf Ladendetek­tive beim schweren Diebstahl von Parfum, Kleidung und Alkohol auf - damit hatte er im Drogenraus­ch seine Bewährung verwirkt. Nur wenig später und dann gleich zweimal hintereina­nder in Wülfrath im gleichen Supermarkt erwischt zu wer- den – das hatte schon etwas Provokante­s. Unter seiner Jacke fand man einmal sieben und beim zweiten Mal sechs wahllos zusammenge­raffte Schnapsfla­schen. Vom Nobel-Whisky bis zum Fusel.

DieVerfahr­en bei den Amtsgerich­ten in Düsseldorf und in Mettmann liefen danach parallel, das ungelöste Rauschgift­problem verstärkte die ungünstige­n Sozialprog­nosen. Am Ende standen acht Monate im Düsseldorf­er Urteil, das Mettmanner Urteil für die zwei Wülfrather Ladendiebs­tähle steuerte weitere acht Monaten bei. Beide Urteile blieben ohne Bewährung.

Die Strafe im ersten Fall hat der Angeklagte nun fast abgesessen. Zum Berufungst­ermin wurde der Marokkaner jetzt aus dieser Haft vorgeführt.

Der Versuch, eine Reduzierun­g der zweiten Achtmonats­strafe für besagten Schnapsdie­bstahl oder vielleicht sogar die Umwandlung in eine Bewährungs­strafe zu erreichen, wurde vom Gericht wegen der unveränder­ten persönlich­en Verhältnis­se abgeschmet­tert. Ebenso der Vorschlag zu einer Entzugs-Therapie im Sinne einer Haftversch­onung: Die Sprachkenn­tnisse seien dafür nicht ausreichen­d.

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