Steuergerechtigkeit
Zu „Straßenkampf wird heißer“(RP vom 5. Juni): Die Überschrift, „Straßenkampf“ist nicht geeignet, eine sachliche Diskussion zu eröffnen. Außerdem lassen Sie in Ihren Ausführungen doch viele Dinge völlig unbeachtet. Zunächst einmal zum Thema Steuergerechtigkeit. NRW erhebt im Gegensatz zu einer Reihe anderer Bundesländer Straßenbaubeiträge, obwohl der Bürger in NRW die gleichen Lohn- und Einkommensteuerbeträge zahlt wie zum Beispiel der Steuerzahler in Bayern oder Baden-Württemberg. In diesen Bundesländern werden diese Kosten doch auch aus den Landesetats beglichen. Der Grundstückserwerber zahlt in NRW ferner den höchsten Steuerbetrag, das Land NRW bittet den Steuerzahler auch hier im Vergleich zum Rest der Republik überdurchschnittlich hoch zur Kasse. Was Sie schlichtweg ignorieren ist der Umstand, dass die zu erneuernden Straßen doch nicht nur von den Besitzern der Grundstücke, sondern von allen Bürgern benutzt werden. Straßenausbaukosten beteiligen und nicht nur die Anlieger, die an einer dieser Straßen ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung haben. Auch die Mieter sind an der Abnutzung einer Straße beteiligt, denn auch sie benutzen Kraftfahrzeuge, um ihre täglichen Wegstrecken zurückzulegen. Mit welcher Begründung sollen daher die Mieter explizit von einer Beteiligung ausgenommen werden? Wenn der Vermieter daher eine Möglichkeit hat, wegen der immensen Straßenausbaubeiträge die Miete gering zu erhöhen, ist das nur den anderen gegenüber gerecht.