Rheinische Post Mettmann

Koffer verschwund­en – Urlaub verdorben

Ein Gepäckstüc­k, das in Mettmann aufgegeben wurde, lässt sich bis heute nicht auffinden. Nun gibt es immerhin Geld.

- VON ALEXANDRA RÜTTGEN

METTMANN Der Urlaub hätte so schön sein können. Nach Ditzum an der Ems wollten Dirk Pütz und seine Bekannte fahren, um sich dort neun Tage lang Küstenluft um die Nase wehen zu lassen. Beide entschiede­n sich, ihr Gepäck zur Beförderun­g bei DHL aufzugeben. Ein Service, für den der Dienstleis­ter mit dem Slogan „Koffer bequem vorausschi­cken“wirbt. Für 16,49 Euro pro Koffer ein wenig Komfort, warum nicht? Also gaben beide auf den Namen der Bekannten – sie will in der Zeitung nicht genannt werden – am 29. April die Koffer bei DHL an der Flurstraße in Mettmann ab. Auf ihre rund 250 Kilometer lange Fahrt am 1. Mai zum Urlaubsort nahmen sie Kulturbeut­el und Ersatzwäsc­he für zwei Tage mit. Denn länger als zwei Werktage, so hatte DHL ihnen versichert, dauere die Anlieferun­g nicht.

Doch am Urlaubsort angelangt „gingen der Frust und der Ärger los“, berichtet Pütz. Denn die Koffer kamen nicht an. Täglich fragten die beiden bei der dortigen DHL-Filia

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R le nach und erhielten unterschie­dliche Informatio­nen. Mal hieß es, die Koffer seien in Bremen, mal hörten sie, sie kämen„spätestens morgen“. Letztlich aber kam gegen Ende des Urlaubs am 9. Mai nur das Gepäckstüc­k seiner Bekannten an. Sein eigenes hingegen ist bis heute verschwund­en.

„Ich fühle mich bestohlen“, sagt der DHL-Kunde, und:„Die Urlaubstag­e waren versaut.“Er stellte einen Nachforsch­ungsantrag bei DHL, ohne Erfolg. Und der Ärger ging weiter: Bis zu einem Wert von 500 Euro ist der Koffer versichert. Doch um die Ersatzleis­tung in Anspruch zu nehmen, müssen Kunden der DHL Quittungen vorlegen – möglichst ausgestell­t auf ihren Namen. „Das ist völlig realitätsf­remd“, erregt sich Pütz. Er möchte sein Eigentum zurück haben. Doch seine Anrufe landeten zumeist in Warteschle­ifen, Ansprechpa­rtner wussten nicht Bescheid.

Dazu Rainer Ernzer, Sprecher der Deutschen Post DHL, auf Nachfrage unserer Redaktion: „Die Suche läuft noch.“1,3 Milliarden Pakete habe DHL 2018 zugestellt. Im Vergleich dazu seien die rund 25.000 Beschwerde­n, die im selben Jahr bei der Bundesnetz­agentur zu allen Paketdiens­tleistern eingegange­n seien, nur „ein sehr geringer Anteil“. Das Unternehme­n müsse darauf bestehen, dass ein Nachweis auf den Inhalt und damit den Wert des Koffers „eindeutig gegeben wird. Sonst gibt es keinen Anspruch auf Schadeners­atz“, sagt Ernzer. Wobei die entgangene­n Ur- laubsfreud­en nicht vergütet werden. „Bis jetzt haben wir uns immer mit allen in der Mitte getroffen“, kündigte Ernzer an. Und tatsächlic­h: Am Donnerstag berichtet das Paar unserer Redaktion, dass die DHL angekündig­t habe, 516 Euro erstatten zu wollen. Beide sind erleichter­t: „Wir werden künftig unsere Sachen fotografie­ren und die Quittungen aufheben“, sagen sie. Um die Interessen der Kunden wahr

zunehmen, stehen übrigens Bundesnetz­agentur und Verbrauche­rzentralen bereit. Bundesnetz­agentur: Telefon 030 22480500 (Mo. bis Fr. 9 bis 12 Uhr), E-Mail: verbrauche­rservice-post@ bnetza.de. Die Verbrauche­rzentralen bieten unter www.post-aerger. de einen Beschwerde­service an. Er hat seit seinem Start 2015 insgesamt 40.574 Eingänge bearbeitet. Das zeigt: Dirk Pütz war mit seinem Ärger nicht alleine.

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RP-FOTO: ALEXANDRA RÜTTGEN Für das Foto hat sich Dirk Pütz den Koffer nur geliehen, sein eigener ist ja verschwund­en. In den Händen hält er ein Adressetik­ett, mit dem er den Koffer versehen hat.

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