Koffer verschwunden – Urlaub verdorben
Ein Gepäckstück, das in Mettmann aufgegeben wurde, lässt sich bis heute nicht auffinden. Nun gibt es immerhin Geld.
METTMANN Der Urlaub hätte so schön sein können. Nach Ditzum an der Ems wollten Dirk Pütz und seine Bekannte fahren, um sich dort neun Tage lang Küstenluft um die Nase wehen zu lassen. Beide entschieden sich, ihr Gepäck zur Beförderung bei DHL aufzugeben. Ein Service, für den der Dienstleister mit dem Slogan „Koffer bequem vorausschicken“wirbt. Für 16,49 Euro pro Koffer ein wenig Komfort, warum nicht? Also gaben beide auf den Namen der Bekannten – sie will in der Zeitung nicht genannt werden – am 29. April die Koffer bei DHL an der Flurstraße in Mettmann ab. Auf ihre rund 250 Kilometer lange Fahrt am 1. Mai zum Urlaubsort nahmen sie Kulturbeutel und Ersatzwäsche für zwei Tage mit. Denn länger als zwei Werktage, so hatte DHL ihnen versichert, dauere die Anlieferung nicht.
Doch am Urlaubsort angelangt „gingen der Frust und der Ärger los“, berichtet Pütz. Denn die Koffer kamen nicht an. Täglich fragten die beiden bei der dortigen DHL-Filia
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R le nach und erhielten unterschiedliche Informationen. Mal hieß es, die Koffer seien in Bremen, mal hörten sie, sie kämen„spätestens morgen“. Letztlich aber kam gegen Ende des Urlaubs am 9. Mai nur das Gepäckstück seiner Bekannten an. Sein eigenes hingegen ist bis heute verschwunden.
„Ich fühle mich bestohlen“, sagt der DHL-Kunde, und:„Die Urlaubstage waren versaut.“Er stellte einen Nachforschungsantrag bei DHL, ohne Erfolg. Und der Ärger ging weiter: Bis zu einem Wert von 500 Euro ist der Koffer versichert. Doch um die Ersatzleistung in Anspruch zu nehmen, müssen Kunden der DHL Quittungen vorlegen – möglichst ausgestellt auf ihren Namen. „Das ist völlig realitätsfremd“, erregt sich Pütz. Er möchte sein Eigentum zurück haben. Doch seine Anrufe landeten zumeist in Warteschleifen, Ansprechpartner wussten nicht Bescheid.
Dazu Rainer Ernzer, Sprecher der Deutschen Post DHL, auf Nachfrage unserer Redaktion: „Die Suche läuft noch.“1,3 Milliarden Pakete habe DHL 2018 zugestellt. Im Vergleich dazu seien die rund 25.000 Beschwerden, die im selben Jahr bei der Bundesnetzagentur zu allen Paketdienstleistern eingegangen seien, nur „ein sehr geringer Anteil“. Das Unternehmen müsse darauf bestehen, dass ein Nachweis auf den Inhalt und damit den Wert des Koffers „eindeutig gegeben wird. Sonst gibt es keinen Anspruch auf Schadenersatz“, sagt Ernzer. Wobei die entgangenen Ur- laubsfreuden nicht vergütet werden. „Bis jetzt haben wir uns immer mit allen in der Mitte getroffen“, kündigte Ernzer an. Und tatsächlich: Am Donnerstag berichtet das Paar unserer Redaktion, dass die DHL angekündigt habe, 516 Euro erstatten zu wollen. Beide sind erleichtert: „Wir werden künftig unsere Sachen fotografieren und die Quittungen aufheben“, sagen sie. Um die Interessen der Kunden wahr
zunehmen, stehen übrigens Bundesnetzagentur und Verbraucherzentralen bereit. Bundesnetzagentur: Telefon 030 22480500 (Mo. bis Fr. 9 bis 12 Uhr), E-Mail: verbraucherservice-post@ bnetza.de. Die Verbraucherzentralen bieten unter www.post-aerger. de einen Beschwerdeservice an. Er hat seit seinem Start 2015 insgesamt 40.574 Eingänge bearbeitet. Das zeigt: Dirk Pütz war mit seinem Ärger nicht alleine.