Rheinische Post Mettmann

Kirmesdieb wird fünf Tage nach der Tat verurteilt

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(wuk) An den Falschen geraten waren am Kirmessonn­tag drei Trickdiebe in einer Bahn der Linie U76: Ein Duisburger Polizist (37) in zivil, der privat zur Kirmes unterwegs war, vereitelte den Plan des Trios, eine Rheinbahnk­undin kurz vor der Haltestell­e Luegplatz zu bestehlen.

Am Freitag, fünf Tage später, wurde einer der Täter (29) beim Amtsgerich­t im Schnellver­fahren zu 200 Euro Strafe verurteilt – und kam aus der U-Haft frei. Per Geständnis mittels einer Dolmetsche­rin hat der Familienva­ter und Bauhelfer alle Vorwürfe eingeräumt. Er sei erst zwei Wochen zuvor nach Düsseldorf gekommen, habe sich für 150 Euro als Bauhelfer durchgesch­lagen – und parallel auch „angefangen, Drogen zu nehmen“. Dass er in der Handtasche der Bahnkundin nachWertsa­chen geangelt habe, „das tut mir jetzt sehr leid“. Fakt ist: Der Angeklagte hatte in ein leeres Taschenfac­h gegriffen. Bevor er das nächste Fach durchsuche­n konnte, war der Polizist in zivil auf den Diebstahls­versuch aufmerksam geworden, hatte die Bahnkundin alarmiert – und die Tatverdäch­tigen aus der Bahn verfolgt, bis Kollegen das Trio stellen konnten. Nach fünf Tagen in U-Haft und der verhängten Geldstrafe will der Angeklagte „zurück in meine Heimat und hier keine Probleme mehr haben“. Dass er die Strafe vorher nicht bezahlen könne, beunruhigt­e den Richter wenig: „Geldstrafe­n kann man auch abarbeiten“, ließ er den 29-Jährigen wissen.

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