Kirmesdieb wird fünf Tage nach der Tat verurteilt
(wuk) An den Falschen geraten waren am Kirmessonntag drei Trickdiebe in einer Bahn der Linie U76: Ein Duisburger Polizist (37) in zivil, der privat zur Kirmes unterwegs war, vereitelte den Plan des Trios, eine Rheinbahnkundin kurz vor der Haltestelle Luegplatz zu bestehlen.
Am Freitag, fünf Tage später, wurde einer der Täter (29) beim Amtsgericht im Schnellverfahren zu 200 Euro Strafe verurteilt – und kam aus der U-Haft frei. Per Geständnis mittels einer Dolmetscherin hat der Familienvater und Bauhelfer alle Vorwürfe eingeräumt. Er sei erst zwei Wochen zuvor nach Düsseldorf gekommen, habe sich für 150 Euro als Bauhelfer durchgeschlagen – und parallel auch „angefangen, Drogen zu nehmen“. Dass er in der Handtasche der Bahnkundin nachWertsachen geangelt habe, „das tut mir jetzt sehr leid“. Fakt ist: Der Angeklagte hatte in ein leeres Taschenfach gegriffen. Bevor er das nächste Fach durchsuchen konnte, war der Polizist in zivil auf den Diebstahlsversuch aufmerksam geworden, hatte die Bahnkundin alarmiert – und die Tatverdächtigen aus der Bahn verfolgt, bis Kollegen das Trio stellen konnten. Nach fünf Tagen in U-Haft und der verhängten Geldstrafe will der Angeklagte „zurück in meine Heimat und hier keine Probleme mehr haben“. Dass er die Strafe vorher nicht bezahlen könne, beunruhigte den Richter wenig: „Geldstrafen kann man auch abarbeiten“, ließ er den 29-Jährigen wissen.