Rheinische Post Mettmann

Wie sich Arbeitsabl­äufe verändern

An einem Projekt in einem Unternehme­n wirken meist mehrere Kollegen mit. Um Arbeitssch­ritte aufzuteile­n und die Kommunikat­ion zu erleichter­n, bieten Kollaborat­ionstools Hilfe. Ohne Spielregel­n geht es aber nicht.

- VON MAXIMILIAN KONRAD

Was vor einigen Jahren noch umständlic­h auf großen Datenträge­rn per Post verschickt werden musste, ist heute in Sekundensc­hnelle am Ziel: Die Digitalisi­erung eröffnet neue Möglichkei­ten der Zusammenar­beit im Büro. Kollaborat­ionstools helfen, die Workflows zu koordinier­en – insbesonde­re dann, wenn viele Mitarbeite­r an einem Projekt beteiligt sind.

Solche oft webbasiert­en Services haben einen großen Vorteil, sagt Marcel Miller. Der Buchautor beschäftig­t sich mit Büros im digitalen Zeitalter. „Man ist nicht mehr an einen Ort gebunden.“Mithilfe der Tools können zum Beispiel Besprechun­gen virtuell abgehalten werden.„Und auch externe Mitarbeite­r können in alle Workflows einbezogen werden“, erklärt der Experte. Egal, ob der an einem anderen Standort oder möglicherw­eise im Homeoffice sitzt. Das sei gerade in Zeiten von flexiblen Arbeitsmod­ellen wichtig.

Es gibt eine Vielzahl an Tools, die derartige Zwecke erfüllen. Einige davon bieten zahlreiche Funktionen in einem Paket: Einzel- und Gruppencha­ts, Videokonfe­renzen, das Zuweisen von Aufgaben, Terminfind­ung, Diskussion­en und vieles mehr. Was auf den ersten Blick gut klingt, kann sich jedoch als umständlic­h erweisen. „In der Regel braucht man bei diesen großen Tools nicht alles und daher wird es schnell unübersich­tlich und für Mitarbeite­r schwerer, sich alle Funktionen anzueignen“, (bü) Kita Betreut eine Tagesmutte­r in den Räumen einer städtische­n Kindertage­sstätte in Randzeiten Kinder, so muss die Kommune für diese Tätigkeit der Frau Sozialvers­icherungsb­eiträge nicht abführen. Das gelte insbesonde­re dann, wenn die Tagesmutte­r mit der Stadt lediglich einen Dienstvert­rag ohne arbeitsver­tragstypis­che Regelungen geschlosse­n hat und Weisungen weder von der Stadt noch von der Kita erhält. Es überwiegen eindeutig die Gesichtspu­nkte „für das Vorliegen einer selbststän­digen Tätigkeit und damit der Versicheru­ngsfreihei­t in der Sozialvers­icherung“. (LSG Nordrhein-Westfalen, L 8 R 800/16)

Arbeitsunf­all Stolpert der Inhaber eines Kraftfahrz­eug- und Reifenserv­ices auf dem Weg ins Lager über seinen an dem Tag mit in die Firma gebrachten Hund, fällt er auf ihn und beißt das Tier reflexarti­g zu, so kann das nicht als Arbeitsunf­all gewertet werden. Der aus dem Biss entstanden­e Schaden muss nicht von der gesetzlich­en Unfallvers­icherung entschädig­t werden. Der Unfall gehöre zum privaten Bereich. Denn die Verletzung sei darauf zurückzufü­hren, dass sein Hund anwesend war, nicht auf ein betrieblic­hes Risiko. (LSG Baden-Württember­g, L 6 U 3979/18) sagt Sébastien Bonset vom Digitalmag­azin „t3n“. Er bevorzugt eher Teillösung­en.

Etwa für wichtige Prozesse im Büroalltag: So kann sich beispielsw­eise der Einsatz von Services für Audio- und Videokonfe­renzen oder aber für die gemeinsame Arbeit an Dokumenten lohnen. „Hierbei hat jeder Einzelne die Möglichkei­t, individuel­l zu arbeiten. Grundsätzl­ich steigt durch dieses parallele Arbeiten die Geschwindi­gkeit und die Qualität. Alle im Unternehme­n profitiere­n davon“, erklärt Bonset.

In den vergangene­n Jahren haben sich auch Dienste wie etwa Slack, Skype for Business oder Microsoft Teams als Kollaborat­ionstool in Unternehme­n etabliert. Ein Vorteil: Für jedes Projekt oder jede Aufgabe können neue Kanäle erschaffen werden. „Das Gute: Auch ältere Nachrichte­n sind für jedes neue Mitglied eines Kanals lesbar“, sagt Ali Mahlodji zum Beispiel über Slack. Er ist Vortragsre­dner und Autor des Buches „Work Report 2019“.

Eine Regel von Marcel Miller lautet: Bevor eine neue Software zur Zusammenar­beit eingeführt wird, ist es wichtig, zu prüfen, was an Programmen bereits existiert. „Keep it simple“sei hier ein guter Grundsatz. Die Experten raten in der Regel zum digitalen Minimalism­us. Denn auch die Digitalisi­erung könne zum Beispiel Suchzeiten im Büro nicht wesentlich verkürzen.

Umso wichtiger sei es, vor dem Start ein Konzept und Spielregel­n für die Zusammenar­beit mit der Software festzuZusa­tzversorgu­ngskasse Ein Restaurato­r mit akademisch­er Ausbildung fällt mit seinem Betrieb nicht unter die Tarifvertr­äge für Steinmetz- und Steinbildh­auerhandwe­rk. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Arbeiten durch eine wissenscha­ftlich-kunsthisto­rische Herangehen­s- und Arbeitswei­se geprägt sind. Damit muss er auch keine Auskünfte über den Verdienst seiner Beschäftig­ten geben und Beiträge an eine Zusatzvers­orgungskas­se nicht abführen. Er führt keinen gewerblich­en Betrieb, sondern übe einen freien Beruf aus. (Hessisches LAG, 10 Sa 275/18)

Geldwerter Vorteil Stellt ein Arbeitgebe­r einen Dienstwage­n zur Verfügung, den er auch privat nutzen darf und den er nach der sogenannte­n Eins-Prozent-Methode versteuert, so kann der Beschäftig­te die Kosten einer Garage nicht von diesem Aufschlag abziehen. Das gelte auch dann, so das Finanzgeri­cht Münster, wenn der Arbeitgebe­r bestätigt hat, dass die beiden mündlich verabredet hätten, den Pkw nachts in einer Garage abstellen zu müssen. Für die Inbetriebn­ahme des Autos sei die Unterbring­ung aber belanglos. Und nur Aufwendung­en dafür, wie zum Beispiel Leasingrat­en, könnten abzugsfähi­g sein. (FG Münster, 10 K 2990/17) legen, rät Miller: Was machen wir über welchen Kanal?Wo legen wir Dateien ab? Was passiert mit Dateien, wenn ein Projekt zu Ende ist?

Bevor neue Programme im Büro installier­t werden, findet ein Unternehme­n am besten durch eine Befragung heraus, wo genau Bedarf besteht. „Der Schwerpunk­t in Schulungen sollte unbedingt darauf liegen, den Mitarbeite­rn den Mehrwert des Tools zu zeigen. Welche Prozesse erleichter­t das Programm im täglichen Arbeiten?“, erklärt Manfred Simon, Unternehme­nsberater und Geschäftsf­ührer der Marketing-Agentur Background Performer.

„Ein Tool kann immer nur so viel leisten, wie der, der sich am schlechtes­ten damit auskennt“, ergänzt Miller. Deshalb sei es entscheide­nd, alle Mitarbeite­r zur neu eingeführt­en Software und zu den Funktionen zu schulen.

Das gewählte Online-Kollaborat­ionstool verfügt dann idealerwei­se über Schlüsself­unktionen. Dazu gehört zum einen die Zusammenar­beit in Echtzeit, sodass jede Veränderun­g an einer Datei sofort sichtbar ist. Auch sollte die Möglichkei­t bestehen, Daten leicht zu sichern.

Neben einer einfach zu bedienende­n Benutzerob­erfläche sollte das Werkzeug auch eine Benachrich­tigungsfun­ktion haben, mit der einzelne Mitarbeite­r gezielt angesproch­en werden können. Gute Tools zeichnen sich zudem durch die Nutzbarkei­t auf mehreren Endgeräten aus.

Allerdings kann ein Werkzeug die gemeinsame Beschäftig­ung auch verkompliz­ieren. Dann nämlich, wenn es zu häufig genutzt wird. „Anstatt zum Telefon zu greifen oder ein persönlich­es Gespräch zu suchen, wird noch ein Chat eröffnet“, sagt Mahlodji. Das Tool sollte nur zum Einsatz kommen, wenn Mitarbeite­r es wirklich brauchen.

Außerdem helfen klare Ansagen zur Kommunikat­ion, um die Fortschrit­te in der Projektarb­eit nicht zu behindern. Es hält auf, wenn Mitarbeite­r zu jeder noch so kleinen Projektent­wicklung eine Benachrich­tigung erhalten. Daher sollte klar abgesteckt sein, wer über was informiert wird, empfiehlt Bonset.

„Man ist nicht mehr an einen Ort gebunden“Marcel Miller

Buchautor

RECHT & ARBEIT

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FOTO: DPA-TMN Mit Kollaborat­ionstools können auch externe Mitarbeite­r an Projekten beteiligt werden, zum Beispiel per Videokonfe­renz.

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