Wie sich Arbeitsabläufe verändern
An einem Projekt in einem Unternehmen wirken meist mehrere Kollegen mit. Um Arbeitsschritte aufzuteilen und die Kommunikation zu erleichtern, bieten Kollaborationstools Hilfe. Ohne Spielregeln geht es aber nicht.
Was vor einigen Jahren noch umständlich auf großen Datenträgern per Post verschickt werden musste, ist heute in Sekundenschnelle am Ziel: Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Büro. Kollaborationstools helfen, die Workflows zu koordinieren – insbesondere dann, wenn viele Mitarbeiter an einem Projekt beteiligt sind.
Solche oft webbasierten Services haben einen großen Vorteil, sagt Marcel Miller. Der Buchautor beschäftigt sich mit Büros im digitalen Zeitalter. „Man ist nicht mehr an einen Ort gebunden.“Mithilfe der Tools können zum Beispiel Besprechungen virtuell abgehalten werden.„Und auch externe Mitarbeiter können in alle Workflows einbezogen werden“, erklärt der Experte. Egal, ob der an einem anderen Standort oder möglicherweise im Homeoffice sitzt. Das sei gerade in Zeiten von flexiblen Arbeitsmodellen wichtig.
Es gibt eine Vielzahl an Tools, die derartige Zwecke erfüllen. Einige davon bieten zahlreiche Funktionen in einem Paket: Einzel- und Gruppenchats, Videokonferenzen, das Zuweisen von Aufgaben, Terminfindung, Diskussionen und vieles mehr. Was auf den ersten Blick gut klingt, kann sich jedoch als umständlich erweisen. „In der Regel braucht man bei diesen großen Tools nicht alles und daher wird es schnell unübersichtlich und für Mitarbeiter schwerer, sich alle Funktionen anzueignen“, (bü) Kita Betreut eine Tagesmutter in den Räumen einer städtischen Kindertagesstätte in Randzeiten Kinder, so muss die Kommune für diese Tätigkeit der Frau Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen. Das gelte insbesondere dann, wenn die Tagesmutter mit der Stadt lediglich einen Dienstvertrag ohne arbeitsvertragstypische Regelungen geschlossen hat und Weisungen weder von der Stadt noch von der Kita erhält. Es überwiegen eindeutig die Gesichtspunkte „für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit und damit der Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung“. (LSG Nordrhein-Westfalen, L 8 R 800/16)
Arbeitsunfall Stolpert der Inhaber eines Kraftfahrzeug- und Reifenservices auf dem Weg ins Lager über seinen an dem Tag mit in die Firma gebrachten Hund, fällt er auf ihn und beißt das Tier reflexartig zu, so kann das nicht als Arbeitsunfall gewertet werden. Der aus dem Biss entstandene Schaden muss nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden. Der Unfall gehöre zum privaten Bereich. Denn die Verletzung sei darauf zurückzuführen, dass sein Hund anwesend war, nicht auf ein betriebliches Risiko. (LSG Baden-Württemberg, L 6 U 3979/18) sagt Sébastien Bonset vom Digitalmagazin „t3n“. Er bevorzugt eher Teillösungen.
Etwa für wichtige Prozesse im Büroalltag: So kann sich beispielsweise der Einsatz von Services für Audio- und Videokonferenzen oder aber für die gemeinsame Arbeit an Dokumenten lohnen. „Hierbei hat jeder Einzelne die Möglichkeit, individuell zu arbeiten. Grundsätzlich steigt durch dieses parallele Arbeiten die Geschwindigkeit und die Qualität. Alle im Unternehmen profitieren davon“, erklärt Bonset.
In den vergangenen Jahren haben sich auch Dienste wie etwa Slack, Skype for Business oder Microsoft Teams als Kollaborationstool in Unternehmen etabliert. Ein Vorteil: Für jedes Projekt oder jede Aufgabe können neue Kanäle erschaffen werden. „Das Gute: Auch ältere Nachrichten sind für jedes neue Mitglied eines Kanals lesbar“, sagt Ali Mahlodji zum Beispiel über Slack. Er ist Vortragsredner und Autor des Buches „Work Report 2019“.
Eine Regel von Marcel Miller lautet: Bevor eine neue Software zur Zusammenarbeit eingeführt wird, ist es wichtig, zu prüfen, was an Programmen bereits existiert. „Keep it simple“sei hier ein guter Grundsatz. Die Experten raten in der Regel zum digitalen Minimalismus. Denn auch die Digitalisierung könne zum Beispiel Suchzeiten im Büro nicht wesentlich verkürzen.
Umso wichtiger sei es, vor dem Start ein Konzept und Spielregeln für die Zusammenarbeit mit der Software festzuZusatzversorgungskasse Ein Restaurator mit akademischer Ausbildung fällt mit seinem Betrieb nicht unter die Tarifverträge für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Arbeiten durch eine wissenschaftlich-kunsthistorische Herangehens- und Arbeitsweise geprägt sind. Damit muss er auch keine Auskünfte über den Verdienst seiner Beschäftigten geben und Beiträge an eine Zusatzversorgungskasse nicht abführen. Er führt keinen gewerblichen Betrieb, sondern übe einen freien Beruf aus. (Hessisches LAG, 10 Sa 275/18)
Geldwerter Vorteil Stellt ein Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzen darf und den er nach der sogenannten Eins-Prozent-Methode versteuert, so kann der Beschäftigte die Kosten einer Garage nicht von diesem Aufschlag abziehen. Das gelte auch dann, so das Finanzgericht Münster, wenn der Arbeitgeber bestätigt hat, dass die beiden mündlich verabredet hätten, den Pkw nachts in einer Garage abstellen zu müssen. Für die Inbetriebnahme des Autos sei die Unterbringung aber belanglos. Und nur Aufwendungen dafür, wie zum Beispiel Leasingraten, könnten abzugsfähig sein. (FG Münster, 10 K 2990/17) legen, rät Miller: Was machen wir über welchen Kanal?Wo legen wir Dateien ab? Was passiert mit Dateien, wenn ein Projekt zu Ende ist?
Bevor neue Programme im Büro installiert werden, findet ein Unternehmen am besten durch eine Befragung heraus, wo genau Bedarf besteht. „Der Schwerpunkt in Schulungen sollte unbedingt darauf liegen, den Mitarbeitern den Mehrwert des Tools zu zeigen. Welche Prozesse erleichtert das Programm im täglichen Arbeiten?“, erklärt Manfred Simon, Unternehmensberater und Geschäftsführer der Marketing-Agentur Background Performer.
„Ein Tool kann immer nur so viel leisten, wie der, der sich am schlechtesten damit auskennt“, ergänzt Miller. Deshalb sei es entscheidend, alle Mitarbeiter zur neu eingeführten Software und zu den Funktionen zu schulen.
Das gewählte Online-Kollaborationstool verfügt dann idealerweise über Schlüsselfunktionen. Dazu gehört zum einen die Zusammenarbeit in Echtzeit, sodass jede Veränderung an einer Datei sofort sichtbar ist. Auch sollte die Möglichkeit bestehen, Daten leicht zu sichern.
Neben einer einfach zu bedienenden Benutzeroberfläche sollte das Werkzeug auch eine Benachrichtigungsfunktion haben, mit der einzelne Mitarbeiter gezielt angesprochen werden können. Gute Tools zeichnen sich zudem durch die Nutzbarkeit auf mehreren Endgeräten aus.
Allerdings kann ein Werkzeug die gemeinsame Beschäftigung auch verkomplizieren. Dann nämlich, wenn es zu häufig genutzt wird. „Anstatt zum Telefon zu greifen oder ein persönliches Gespräch zu suchen, wird noch ein Chat eröffnet“, sagt Mahlodji. Das Tool sollte nur zum Einsatz kommen, wenn Mitarbeiter es wirklich brauchen.
Außerdem helfen klare Ansagen zur Kommunikation, um die Fortschritte in der Projektarbeit nicht zu behindern. Es hält auf, wenn Mitarbeiter zu jeder noch so kleinen Projektentwicklung eine Benachrichtigung erhalten. Daher sollte klar abgesteckt sein, wer über was informiert wird, empfiehlt Bonset.
„Man ist nicht mehr an einen Ort gebunden“Marcel Miller
Buchautor
RECHT & ARBEIT