Polizei Duisburg ermittelt bei Kollegen
In Abwesenheit des Angeklagten hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch eine Strafe von 18.000 Euro gegen einen niederländischen Schönheits-Chirurgen bestätigt.
Der 50-Jährige hatte laut Strafbefehl in einer Düsseldorfer Klinik insgesamt 64 Operationen bei niederländischen Kundinnen durchgeführt – ohne dafür eine deutsche Zulassung zu besitzen. Sein Protest gegen die Strafe blieb erfolglos: Per Attest hatte er sich kurz vorm Prozess zwar krank gemeldet – aber das Schriftstück stammte aus einer niederländischen Schönheits-Klinik.
Die Richterin ließ das nicht gelten, verwarf seinen Einspruch. Grundsätzlich dürfen Ärzte aus den Niederlanden auch in deutschen Praxen tätig sein – aber nur für einen begrenzten Zeitraum. Der war laut Strafbefehl klar überschritten, da der Chirurg von Oktober 2016 bis Mai 2017, also mehr als ein halbes Jahr lang, in einer Klinik östlich der Stadtmitte seinem Fach nachgegangen sein soll – und dafür eine deutsche Zulassung benötigt hätte.
Dem Vernehmen nach bestritt der Arzt die Eingriffe nicht – und hätte auf Antrag die Zulassung erhalten können. Weil er die Formalie aber außer Acht ließ, war die Geldstrafe gegen ihn verhängt worden. Da der Arzt keine klaren Angaben zu seinem Einkommen vorlegte, war sein Monatsverdienst auf 6000 Euro geschätzt worden. Allein dagegen richtete sich sein Einspruch. Doch die Richterin ließ das Attest, das er vorlegte, nicht gelten. Demnach war er wegen einer Lungenerkrankung nicht verhandlungsfähig. Doch stammte das Papier just aus einer niederländischen Klinik für plastische Chirurgie, an der er selbst beteiligt sein soll. Also wertete die Richterin seine Abwesenheit als „nicht entschuldigt“, verwarf seinen Protest. Die Strafe ist nun in voller Höhe fällig. (sg) Die Duisburger Polizei ermittelt gegen einen Düsseldorfer Polizisten. Dem wirft ein Autofahrer vor, er habe ihn auf der Siegburger Straße per Lichthupe zum Spurwechsel genötigt und ihn, als der Fahrer den Beamten an der nächsten Ampel zur Rede stellte, beleidigt. Der Autofahrer will dem Beamten dann zur Wache nach Wersten gefolgt sein, um sich erneut zu beschweren. Dort habe der Polizist ihn angewiesen, auf dem Hinterhof zu parken und den Mann, als dieser sich weigerte, zu Boden gebracht und mit Handschellen gefesselt. Dabei sei auch das Auto des Düsseldorfers beschädigt worden, der Anzeige wegen Körperverletzung erstattete. Aus Neutralitätsgründen untersucht jetzt die Polizei Duisburg den Fall, der sich aus Sicht der Düsseldorfer Polizei offenbar anders darstellt. Dort wurde der Autofahrer wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. (sojo) Weil ein 18-Jähriger auf der Flucht vor der Polizei einen Unfall verursachte, starb am Tag vor Silvester 2018 eine Mutter (39) aus Düsseldorf auf einem Autobahnparkplatz nahe Heppenheim (Südhessen). Ihr zehn Jahre alter Sohn wurde schwer verletzt. Beide hatten auf dem Rücksitz ihres geparkten Autos gesessen, als der Vater kurz austreten war.
Seit Juli steht der Unfallfahrer, der ohne Führerschein unterwegs war, vor dem Landgericht in Darmstadt. Die Anklage lautet auf Mord. Am Mittwoch hat ein Sachverständiger geschildert, wie es seinen Untersuchungen nach zu dem Crash kam. Demnach war der Kleinwagen mit etwa 150 km/h von der Autobahn plötzlich nach rechts auf den Rastplatz ausgeschert. Die Abfahrt habe der Wagen in jenem Moment noch „gerade so“erreicht, betont der Sachverständige. Für die Rechtskurve, die der Fahrer dabei nehmen musste, sei er laut Gutachter eigentlich schon zu schnell, das Auto im Grenzbereich der Stabilität gewesen. Der Fahrer habe noch nach links gegengelenkt, seinWagen aber sei schon „nicht mehr beherrschbar“gewesen. Ob diese Lenkbewegung reflexartig oder bewusst geschah, lasse sich nicht feststellen. Auf dem Parkplatz habe das Auto noch einen Bordstein touchiert, bevor es mit fast 110 km/h auf das stehende Auto der Düsseldorfer krachte. Diese Kollision sei laut Gutachter „unausweichlich“gewesen.
An einem vorangegangen Prozesstag war einVideomitschnitt aus dem Polizeifahrzeug gezeigt worden, das den Fahrer verfolgt hatte. Beamte hatten von einem „Schlachtfeld“gesprochen, das sich ihnen am Unfallort geboten habe. Sie hätten eine „starke Rauchentwicklung“wahrgenommen, „und die Hupe des Autos hat durchgehend gedröhnt“, so ein Polizist. Sie hätten den Angeklagten aus seinemWagen gezogen. Der Prozess wird am 21. August fortgesetzt.