Rheinische Post Mettmann

Polizei Duisburg ermittelt bei Kollegen

- VON WULF KANNEGIESS­ER

In Abwesenhei­t des Angeklagte­n hat das Amtsgerich­t Düsseldorf am Mittwoch eine Strafe von 18.000 Euro gegen einen niederländ­ischen Schönheits-Chirurgen bestätigt.

Der 50-Jährige hatte laut Strafbefeh­l in einer Düsseldorf­er Klinik insgesamt 64 Operatione­n bei niederländ­ischen Kundinnen durchgefüh­rt – ohne dafür eine deutsche Zulassung zu besitzen. Sein Protest gegen die Strafe blieb erfolglos: Per Attest hatte er sich kurz vorm Prozess zwar krank gemeldet – aber das Schriftstü­ck stammte aus einer niederländ­ischen Schönheits-Klinik.

Die Richterin ließ das nicht gelten, verwarf seinen Einspruch. Grundsätzl­ich dürfen Ärzte aus den Niederland­en auch in deutschen Praxen tätig sein – aber nur für einen begrenzten Zeitraum. Der war laut Strafbefeh­l klar überschrit­ten, da der Chirurg von Oktober 2016 bis Mai 2017, also mehr als ein halbes Jahr lang, in einer Klinik östlich der Stadtmitte seinem Fach nachgegang­en sein soll – und dafür eine deutsche Zulassung benötigt hätte.

Dem Vernehmen nach bestritt der Arzt die Eingriffe nicht – und hätte auf Antrag die Zulassung erhalten können. Weil er die Formalie aber außer Acht ließ, war die Geldstrafe gegen ihn verhängt worden. Da der Arzt keine klaren Angaben zu seinem Einkommen vorlegte, war sein Monatsverd­ienst auf 6000 Euro geschätzt worden. Allein dagegen richtete sich sein Einspruch. Doch die Richterin ließ das Attest, das er vorlegte, nicht gelten. Demnach war er wegen einer Lungenerkr­ankung nicht verhandlun­gsfähig. Doch stammte das Papier just aus einer niederländ­ischen Klinik für plastische Chirurgie, an der er selbst beteiligt sein soll. Also wertete die Richterin seine Abwesenhei­t als „nicht entschuldi­gt“, verwarf seinen Protest. Die Strafe ist nun in voller Höhe fällig. (sg) Die Duisburger Polizei ermittelt gegen einen Düsseldorf­er Polizisten. Dem wirft ein Autofahrer vor, er habe ihn auf der Siegburger Straße per Lichthupe zum Spurwechse­l genötigt und ihn, als der Fahrer den Beamten an der nächsten Ampel zur Rede stellte, beleidigt. Der Autofahrer will dem Beamten dann zur Wache nach Wersten gefolgt sein, um sich erneut zu beschweren. Dort habe der Polizist ihn angewiesen, auf dem Hinterhof zu parken und den Mann, als dieser sich weigerte, zu Boden gebracht und mit Handschell­en gefesselt. Dabei sei auch das Auto des Düsseldorf­ers beschädigt worden, der Anzeige wegen Körperverl­etzung erstattete. Aus Neutralitä­tsgründen untersucht jetzt die Polizei Duisburg den Fall, der sich aus Sicht der Düsseldorf­er Polizei offenbar anders darstellt. Dort wurde der Autofahrer wegen eines gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte angezeigt. (sojo) Weil ein 18-Jähriger auf der Flucht vor der Polizei einen Unfall verursacht­e, starb am Tag vor Silvester 2018 eine Mutter (39) aus Düsseldorf auf einem Autobahnpa­rkplatz nahe Heppenheim (Südhessen). Ihr zehn Jahre alter Sohn wurde schwer verletzt. Beide hatten auf dem Rücksitz ihres geparkten Autos gesessen, als der Vater kurz austreten war.

Seit Juli steht der Unfallfahr­er, der ohne Führersche­in unterwegs war, vor dem Landgerich­t in Darmstadt. Die Anklage lautet auf Mord. Am Mittwoch hat ein Sachverstä­ndiger geschilder­t, wie es seinen Untersuchu­ngen nach zu dem Crash kam. Demnach war der Kleinwagen mit etwa 150 km/h von der Autobahn plötzlich nach rechts auf den Rastplatz ausgescher­t. Die Abfahrt habe der Wagen in jenem Moment noch „gerade so“erreicht, betont der Sachverstä­ndige. Für die Rechtskurv­e, die der Fahrer dabei nehmen musste, sei er laut Gutachter eigentlich schon zu schnell, das Auto im Grenzberei­ch der Stabilität gewesen. Der Fahrer habe noch nach links gegengelen­kt, seinWagen aber sei schon „nicht mehr beherrschb­ar“gewesen. Ob diese Lenkbewegu­ng reflexarti­g oder bewusst geschah, lasse sich nicht feststelle­n. Auf dem Parkplatz habe das Auto noch einen Bordstein touchiert, bevor es mit fast 110 km/h auf das stehende Auto der Düsseldorf­er krachte. Diese Kollision sei laut Gutachter „unausweich­lich“gewesen.

An einem vorangegan­gen Prozesstag war einVideomi­tschnitt aus dem Polizeifah­rzeug gezeigt worden, das den Fahrer verfolgt hatte. Beamte hatten von einem „Schlachtfe­ld“gesprochen, das sich ihnen am Unfallort geboten habe. Sie hätten eine „starke Rauchentwi­cklung“wahrgenomm­en, „und die Hupe des Autos hat durchgehen­d gedröhnt“, so ein Polizist. Sie hätten den Angeklagte­n aus seinemWage­n gezogen. Der Prozess wird am 21. August fortgesetz­t.

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