Rheinische Post Mettmann

Stadt will bei E-Tretroller­n aufräumen

Betreiber sollen in Kürze Gebühren bezahlen. Wer wild fährt, muss jetzt mit Bußgeldern rechnen.

- VON STEFANI GEILHAUSEN UND UWE-JENS RUHNAU Ihre Meinung

Stadt und Polizei wollen dem Wildwuchs der „Shared Economy“Einhalt gebieten. Die Anbieter von E-Tretroller­n und Leihfahrrä­dern sollen schon bald eine Sondernutz­ungsgebühr für den öffentlich­en Straßenrau­m bezahlen müssen. Schließlic­h bieten sie ihre Fahrzeuge in diesem Raum an und folgen damit unternehme­rischen Zielen. Die Stadtspitz­e erhofft sich dadurch eine Disziplini­erung der Anbieter. Ausgelöst wird die härtere Gangart auch durch die teils chaotische Nutzung der Tretroller auf Bürgerstei­gen und in Fußgängerz­onen. Beides ist nicht erlaubt. Bei Sonderakti­onen wollen Stadt und Polizei Kontrollen durchführe­n und dabei auch Verwarn- und Bußgelder verhängen.

Der Schwenk hat sich in den letzten Tagen vollzogen. Als Ordnungsde­zernent Christian Zaum gestern Nachmittag auf dem Burgplatzs­tand, überquerte diesen ein E-Tretroller, auf dem gleich drei Personen unterwegs waren. Kein Einzelfall. Die Scooter flitzen über Plätze, Bürgerstei­ge und durch die engen Gassen der Altstadt. Wenn Alkohol im Spiel ist, steigt die Unfallgefa­hr rasant. „Wir müssen handeln“, sagt Zaum und hat sich mit Oberbürger­meister Thomas Geisel abgestimmt. Kontrollen in Kooperatio­n mit der Polizei sind ebenfalls vorgesehen, Zaum hat diese telefonisc­h mit Polizeiprä­sident Norbert Wesseler vereinbart.

Am Dienstag soll die Einführung der Sondernutz­ungsgebühr in der Verwaltung­skonferenz der Stadtspitz­e beschlosse­n werden. Im Anschluss werden die Anbieter darüber informiert. Die Höhe der Gebühr steht noch nicht fest, sie könnte bei 20 Euro pro Roller und Jahr liegen. Schon sehr bald will die Stadt kontrollie­ren, wie die Roller im öffentlich­en Raum abgestellt werden. Ist dies bei einer Kontrolle nicht zufriedens­tellend gelöst, werden die Roller auf Kosten des Betreibers abtranspor­tiert. Ob dies die Stadt in Eigenregie macht oder Abschleppd­ienste mit dieser Aufgabe beauftragt, muss noch festgelegt werden.

Die Anbieter von Leihfahrrä­dern können sich keineswegs zurücklehn­en. Auch sie müssen mit der härteren Gangart rechnen, das gebietet nach den Worten des Dezernente­n schon der Grundsatz der Gleichbeha­ndlung. Dass es zu einem Regelwerk und der Gebühr kommen könnte, ist den Unternehme­n bereits beim Betriebsst­art in Düsseldorf mitgeteilt worden. Aus dem „Goodwill“werde jetzt eine Verpflicht­ung zur Einhaltung von Regeln, sagt Zaum.

Rücksichts­lose Nutzer von E-Tretroller­n müssen in Kürze mit Verwarngel­dern (5 bis 50 Euro) und Bußgeldern (ab 50 Euro plus Verwaltung­sgebühr 28,50 Euro) rechnen. Wer zu zweit und andere Personen gefährdend auf einem E-Tretroller herumfährt, zahlt dann schnell mehr als 100 Euro.

Kommentar

Was sagen Sie zur härteren Gangart gegenüber E-Tretroller­n und Leihrädern? Schicken Sie Ihre Meinung an duesseldor­f@rheinische-post. de

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FOTO: ANDREAS ENDERMANN In den Schadow Arkaden sind e-Scooter verboten.Auch Fahrräder haben in der Mall nichts zu suchen. Das steht auch in der Hausordnun­g.

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