Rheinische Post Mettmann

Ohne Drittanzei­gen geht es nicht

Oberbürger­meister Geisel verteidigt die Anzeigepra­xis des Ordnungsam­tes.

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(sg) Ohne sogenannte Drittanzei­gen von Bürgern, die mit Fotos und klaren Orts- und Zeitangabe­n Verkehrsve­rstöße an die Stadt melden, könnten „Rücksichts­losigkeite­n wie etwa das Zuparken von Radwegen und dergleiche­n kaum geahndet werden“, stellt Oberbürger­meister Thomas Geisel fest.

Die Rheinische Post hatte kürzlich von einer Oberkassel­erin berichtet, die ein unrechtmäß­iges Knöllchen bekommen hatte, weil eine solche Drittanzei­ge im Rathaus nicht nachgeprüf­t worden war. Der Kaarster Rechtsanwa­lt Rudolf Weidemann hatte daraufhin „mit großem Entsetzen“an Geisel geschriebe­n und das „Verhalten Ihres Amtes“als „ungeheuerl­ich und durch nichts zu entschuldi­gen“kritisiert. „Hatten wir das nicht schon einmal, diese Förderung unzivilisi­erten Verhaltens der ,Volksgenos­sen’?“, fragte der Anwalt in dem offenen Brief, auf den Geisel nun reagierte.

Zwar würden selbstvers­tändlich in Düsseldorf Bußgeld- und Verwarnung­sbescheide ausschließ­lich von den zuständige­n Behörden ausgestell­t, Hinweise an diese Behörden samt geeignetem Beweismate­riual seien aber ebenfalls „völlig in Ordnung“, schrieb Geisel dem Anwalt. Dass dabei „auch einmal eine unrechtmäß­ige Anzeige vorkommt“, halte er für „hinnehmbar“.In Oberkassel war eine Frau innerhalb von vier Wochen zweimal wegen Falschpark­ens bestraft worden, in beiden Fällen lag der Anzeige eines Bürgers aber dasselbe Foto zugrunde.

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