Prozess um tödliche Raserei verzögert sich
18-Jähriger steht in Darmstadt vor Gericht.
Frühestens im November wird das Urteil im Fall des 18-Jährigen erwartet, der auf einem Autobahnparkplatz den Tod einer Düsseldorferin verursacht haben soll. Für den Unfallfahrer geht es um alles. Die Anklage lautet auf Mord.
Auf der Flucht vor der Polizei soll er am Abend des 30. Dezember 2018 auf den Parkplatz „Fuchsbuckel“an der A5 nahe Heppenheim (Bergstraße) gerast sein, wo ein Familienvater aus Düsseldorf gerade auf der Toilette war. Als der 18-Jährige mit knapp 150 km/h auf den stehenden Wagen der Familie prallte, saßen Mutter und Sohn auf der Rückbank. Beide wurden schwer verletzt, die Mutter starb wenig später.
Der 18-jährige Unfallverursacher hatte sich zu Prozessbeginn bei dem Vater, der als Nebenkläger auftritt, entschuldigt. Er habe niemals jemanden verletzen oder töten wollen, hatte er beteuert. Doch für die Staatsanwaltschaft steht fest: Der Angeklagte habe in Kauf genommen, bei seiner Flucht Unbeteiligte zu gefährden oder sogar zu töten. Die Folgen seiner Fahrt seien ihm gleichgültig gewesen.
Prozessbeteiligte erlebten den Angeklagten bislang als Jugendlichen, der deutlich unreifer wirkt als andere 18-Jährige. Aus offenbar wohlhabendem Elternhaus stammend, scheint er zwar verwöhnt, aber auch früh sich selbst überlassen worden zu sein. Sein Vater habe in ihm die Lust auf Autos geweckt, als er ihn erstmals hinter das Steuer des Familienautos gelassen habe, so der Angeklagte. Damals sei er zehn Jahre alt gewesen. Obwohl er nicht im Besitz eines Führerscheins war, habe er immer geglaubt, über genügend Fahrpraxis zu verfügen, sei einmal sogar mit dem Auto des Vaters nach Hamburg und zurück gefahren.
Am Unfalltag war der 18-Jährige in einem extra für Spritztouren mit der Clique gekauften Auto unterwegs. Die Polizei wollte ihn wegen eines abgelaufenen Kurzzeit-Kennzeichens kontrollieren. Da war er geflüchtet. Die Polizei folgte ihm, als er plötzlich auf den Parkplatz abbog. Ein Video aus dem Streifenwagen zeigt für diesen Moment eine Geschwindigkeit von 148km/h. Die Polizisten hielten auf dem Standstreifen. Im Rückspiegel hätten sie einen Aufprall gesehen. Als sie auf dem Parkplatz ankamen, hätten sie „ein Schlachtfeld“vorgefunden.
Sollte der Angeklagte, der zum Zeitpunkt des Unfalls erst wenige Wochen 18 Jahre alt war, wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. Der Anwalt des Nebenklägers hatte zu Prozessbeginn erklärt, sein Mandant erwarte zwar eine „gerechte Strafe“– es komme ihm jedoch nicht unbedingt auf ein Mord-Urteil an: „Auch sein Leben ist zerstört.“