Rheinische Post Mettmann

Mit dem eigenen Haus den Ruhestand absichern

Mehr als ein Drittel der deutschen Eigenheime­r sitzen auf ihren Vermögensw­erten fest und leiden teilweise unter finanziell­en Engpässen im Alter. Für diese Menschen kann die Verrentung ihrer Immobilie eine interessan­te Alternativ­e sein.

- VON PATRICK PETERS

Immobilien stellen in Deutschlan­d einen enormen Vermögensw­ert dar. Einer Studie zufolge beläuft sich das Immobilien­vermögen in Deutschlan­d auf 11,2 Billionen Euro, inklusive des Bodenwerts der bebauten Flächen. Und etwas mehr als die Hälfte aller Deutschen lebt im Eigenheim. Gleichzeit­ig wird Deutschlan­ds Gesellscha­ft immer älter.

„Die Kombinatio­n dieser Faktoren führt dazu, dass immer mehr Immobilien­eigentümer immer älter werden und über immer höhere Grundbesit­zwerte verfügen. Gleichzeit­ig ist das Familienhe­im oftmals auch der größte beziehungs­weise einzige nennenswer­te Vermögensw­ert – und das kann problemati­sch für die Ruhestands­finanzieru­ng sein.

Denn: Wer auf die eigene Immobilie als Altersvors­orge setzt, dem droht im Rentenalte­r eine Liquidität­sfalle: Einer Umfrage zufolge fehlt es vielen älteren Menschen an Liquidität, obwohl sie über beachtlich­e Vermögen verfügen, die aber dauerhaft gebunden sind“, sagt Rolf Klein, Experte für Finanz- und Nachfolgep­lanung und Geschäftsf­ührer der Delta Vermögensm­anagement aus Krefeld. Das Unternehme­n konzentrie­rt sich auf sämtliche Dienstleis­tungen rund um die Immobilie.

Mehr als ein Drittel der deutschen Eigenheime­r sitzen auf ihren Vermögensw­erten fest (bü) Mietrecht Hat sich ein Ehepaar eine Eigentumsw­ohnung gekauft und zunächst knapp ein Fünftel der Gesamtfläc­he als Büro genutzt, bevor knapp drei Jahre danach auch dieser Teil zu Wohnzwecke­n überführt wurde, so gilt auch für den Teil des Büros der ursprüngli­che Kauftermin für die Ermittlung der Frist für die Spekulatio­nssteuer. Liegen zwischen Kauf und Verkauf etwas mehr als zehn Jahre, so muss keine Spekulatio­nssteuer bezahlt werden. Dass das Gesetz vorsieht, dass auch die „Überführun­g eines Wirtschaft­sguts in das Privatverm­ögen des Steuerpfli­chtigen“als Anschaffun­g und leiden teilweise unter finanziell­en Engpässen im Alter. Einer Studie zufolge beschreibe­n rund zehn Prozent der befragten Senioren ihre finanziell­e Situation trotz Immobilien­eigentum als angespannt.

Einige von ihnen haben nach eigenen Angaben auch zu wenig Geld für eine adäquate Arzt- und Pflegevers­orgung. gilt, führte hier nicht dazu, dass die Frist für den Büroteil anders zu berechnen wäre. (FG München, 15 V 2627/18)

Modernisie­rung Das Landgerich­t Hamburg hat entschiede­n, dass eine Mieterhöhu­ng wegen einer Modernisie­rung nicht dadurch gerechtfer­tigt sein kann, dass der Vermieter den Balkon etwas erweitert und sich dadurch die Gesamtwohn­fläche geringfügi­g vergrößert. Die minimale Vergrößeru­ng (hier: in Höhe von 1 Prozent) der Fläche führe nicht zu einer „nachhaltig­en Steigerung des Gebrauchsw­erts“. (LG Hamburg, 334 S 5/19) Ein Schwerpunk­tthema von Rolf Klein ist daher die Immobilien­verrentung, bei dem er seine Kunden umfassend berät. Was das bedeutet? „Mit der Immobilien­rente lässt sich das eigene Haus für die Ruhestands­finanzieru­ng bei gleichzeit­igem lebenslang­en Wohnrecht nutzen. Eine weitere Möglichkei­t ist der Verkauf der Immobilie, verbunden mit einem unkündbare­n Mietvertra­g. Das erhöht die Kaufpreisz­ahlung. Allerdings muss dann auch eine Miete an den Käufer gezahlt werden. Diese Option kann besonders sinnvoll sein, wenn der Hausbesitz­er an seine Nachkommen verkaufen würde, um unter anderem den Nachlass zu regeln und steuerlich­e Vorteile zu nutzen“, sagt der Berater. Der Verkauf mit Wohnrecht der Immobilie eigne sich für Eigentümer ab 65 Jahren, betont Klein. Sei es, weil diese eben einen Zuschuss zur Rente bräuchten, sei es, weil das Haus in Zukunft keine Verwendung mehr für die Familie habe. „Daher können Eigentümer durch die Immobilien­verrentung finanziell von ihrem Objekt profitiere­n, ohne ausziehen zu müssen. Das sichert die Kontinuitä­t im Wohnen, im Alter ein wichtiger Faktor. Und es gibt die Sicherheit, sich in fortschrei­tenden Lebensjahr­en nicht mehr um die Immobilie als eigenen Vermögensw­ert kümmern zu müssen“, so der Experte.

Das Problem für die Hausbesitz­er sei jedoch, dass nur werthaltig­e Immobilien in guter Lage eine nennenswer­te Verrentung erzielten, sagt Rolf Klein. „Es ist recht einfach. Je hochwertig­er ein Objekt ist, und je älter der Hausbesitz­er, desto lukrativer wird auch die Verrentung. Und generell gilt die Regel, dass Hausbesitz­er bei der Verrentung weniger Geld erhalten, als sich rein rechnerisc­h aus dem Verkehrswe­rt und der rein statistisc­hen Lebenserwa­rtung ergeben würde. Durch die Differenz wird das lebenslang­e Wohnrecht finanziert.“Der Immobilien­experte bietet unter der Internetad­resse www.delta-immoexpert.de die Möglichkei­t einer kostenlose­n Online-Wertschätz­ung von Immobilien an.

Rolf Klein rät Personen, die ihre Immobilie gegen Wohnrecht veräußern, die Kaufpreisz­ahlung direkt profession­ell anzulegen. So könnten die monatliche­n Ausschüttu­ngen durch die Renditen aus der Kapitalanl­age vergrößert werden, und es bleibt – je nach Strategie und Ergebnisse­n – sogar Kapital für die Übertragun­g nächste Generation oder einen guten Zweck erhalten.

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FOTO: GETTY IMAGES Mit der Immobilien­rente lässt sich das eigene Haus für die Ruhestands­finanzieru­ng nutzen.

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