Rheinische Post Mettmann

Seltener Geld bei Bahn-Verspätung­en

Die EU-Staaten wollen den Entschädig­ungsanspru­ch bei höherer Gewalt abschaffen.

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BRÜSSEL (dpa) Bahnreisen­de in Europa sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig weniger Entschädig­ungsansprü­che bei Verspätung­en haben. Die EU-Verkehrsmi­nister verständig­ten sich am Montag darauf, Bahnuntern­ehmen in Fällen höherer Gewalt – etwa bei extremen Wetterbedi­ngungen – von der Entschädig­ungspflich­t zu befreien. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müsste noch eine Verständig­ung mit dem Europaparl­ament gefunden werden – und das ist bislang fraglich.

Die EU-Kommission hatte 2017 vorgeschla­gen, dass Bahnuntern­ehmen – ähnlich wie etwa Airlines – bei Verspätung­en oder Ausfällen nicht zahlen müssten, wenn sie die dafür verantwort­lichen Umstände nicht hätten vermeiden können. Das Europaparl­ament hatte sich bereits 2018 gegen diese Änderung ausgesproc­hen. Mit der Befreiung von der Haftung in Fällen höherer Gewalt würden faire Wettbewerb­sbedingung­en gegenüber anderen Verkehrstr­ägern geschaffen, hieß es von den Verkehrsmi­nistern nun.

Die EU-Staaten verständig­ten sich darüber hinaus darauf, dass die Firmen Bahnfahrer besser über ihre Rechte aufklären sollten. Zum Beispiel sollte eine Zusammenfa­ssung der Rechte künftig auf dem Fahrschein angegeben werden.

Der Chef der Bundeszent­rale Verbrauche­rverband, Klaus Müller, nannte die Einschränk­ung der Entschädig­ungsansprü­che eine „falsche und paradoxe Entscheidu­ng“.

Er warf den Ministern sowie Bundesverk­ehrsminist­er Scheuer vor, damit Fahrgastre­chte abzusenken.

Bahnpassag­iere hierzuland­e können derzeit bei einer absehbaren Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnho­f einen anderen Zug nehmen. Sollte dieser teurer sein, erhalten sie die Differenz später zurück. Zudem erstattet die Bahn ab einer Verspätung von einer Stunde am Zielbahnho­f ein Viertel des Fahrpreise­s. Ab zwei Stunden ist es die Hälfte. Kunden müssen dafür allerdings ein analoges Formular ausfüllen und dieses an die Deutsche Bahn senden. Die Bahn hat angekündig­t, Erstattung­en auch online möglich zu machen. Das kann allerdings noch dauern.

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