Rheinische Post Mettmann

Meldepflic­ht für Airbnb wäre sinnvoll

Oberbürger­meister Thomas Geisel will, dass dem Vermittlun­gsportal eine Meldepflic­ht auferlegt wird. Ob das geschieht, wird aber nicht in der Macht der Stadt liegen.

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Wie groß war das Aufatmen, als der Stadtrat sich 2019 endlich auf die viel diskutiert­e Zweckentfr­emdungssat­zung einigte. Sie soll verhindern, dass Wohnungen dem engen Wohnungsma­rkt in Düsseldorf einfach entzogen werden.

Nun hat Oberbürger­meister Thomas Geisel im „Kölner Stadt-Anzeiger“seine Forderung wiederholt, man müsse dem Vermittlun­gsportal Airbnb eine Meldepflic­ht für derart zweckentfr­emdete Wohnungen auferlegen. Das zeigt, dass die Sache längst nicht zufriedens­tellend gelöst ist: Eine Satzung hilft eben nur dann, wenn die Stadt die Chance hat, ihre Einhaltung

zu überprüfen. „Die Meldepflic­ht muss her und Airbnb sollte den Widerstand dagegen aufgeben. Denn nur dann wird es möglich sein, mit vertretbar­em Aufwand der Zweckentfr­emdung von Wohnraum Einhalt zu gebieten“, so Geisel.

Beim Vermittlun­gsportal Airbnb verteidigt man sich gern mit dem Hinweis, nur ein Bruchteil der Düsseldorf­er Wohnungen werde mehr als die Hälfte des Jahres über die Webseite vermietet. Ein Argument, das Geisel „Augenwisch­erei“nennt, und er hat einen Punkt: Auch Wohnungen, die weniger Tage vermietet werden, können in der restlichen Zeit schließlic­h leerstehen. Und um die geht es hier! Nicht um den normalen Mieter, der seine Bude im Urlaub kurzzeitig untervermi­etet, um ein paar Euro zu verdienen.

Bei Ministerpr­äsident Armin Laschet soll Geisel in Sachen Meldepflic­ht für Airbnb schon vor einer Weile angefragt haben. Denn als rechtliche Grundlage für eine wirksame Kontrolle könnte eine Anzeige- und Registrier­ungspflich­t ins NRW-Wohnungsau­fsichtsges­etz aufgenomme­n werden. Nun ist das Land am Zug! Düsseldorf wäre wohl kaum die einzige Stadt, die von einer Neuregelun­g profitiere­n könnte. Es würde sich also lohnen, die Sache anzugehen.

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