Länder einigen sich auf Glücksspiel-Staatsvertrag
Der Entwurf für das Regelwerk soll am Mittwoch vorgelegt werden. Wo die geplante Kontrollbehörde für Internetspiele angesiedelt wird, ist noch offen.
DÜSSELDORF Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Länder am Dienstag auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigen können. „Wir haben endlich eine Einigung erzielt und viele Maßnahmen gegen Spielsucht getroffen“, hieß es aus Verhandlungskreisen. Der Entwurf soll noch am Mittwoch zur Anhörung in die entsprechenden Fachverbände gehen und im März den Ministerpräsidenten der Länder vorgelegt werden. „Die erzielte Lösung ist ein guter Kompromiss. Die Schwierigkeit besteht darin, den Markt zu regulieren, aber nicht so sehr, dass Spieler in den illegalen Markt abwandern“, sagte ein Kenner der Verhandlungen unserer Redaktion.
Demnach soll es eine Aufsichtsbehörde geben, die den Glücksspielmarkt im Internet kontrolliert. Wohin deren Sitz kommt, ist noch nicht bekannt; das Land NRW ist interessiert. Die Übereinkunft sieht die Ausweitung des Sportwettenangebots vor. Allerdings sollen sogenannte Live-Wetten auf Einwürfe und Eckbälle während eines Spiels nicht mehr möglich sein, um Manipulationen vorzubeugen. Das monatliche Einzahllimit soll 1000 Euro betragen. Erzielt ein Spieler damit einen Gewinn, kann er aber mit dem Überschuss weiterspielen – ein Punkt, bei dem es bis zuletzt Uneinigkeit
gegeben hatte. Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen im Internet müssen zudem künftig für jeden Spieler ein sogenanntes anbieterbezogenes Spielkonto einrichten. Jeder Spieler darf nur ein Spielkonto bei demselben Veranstalter oder Vermittler je Spielform haben. Zur Einrichtung des Spielkontos hat sich ein Spieler mit Angaben zu Vornamen, Nachnamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum und Wohnsitz beim Veranstalter
oder Vermittler zu registrieren, heißt es in dem Entwurf.
„Es wird auch Möglichkeiten für Spieler geben, die nicht Gefahr laufen, spielsüchtig zu werden, mehr Geld einzusetzen als die 1000 Euro“, präzisierte der Insider. „Wie das im Einzelnen aussehen soll, muss dann die Aufsichtsbehörde entscheiden“, betonte er. Beim immer beliebter werdenden Onlinepoker soll es weiterhin möglich sein, dass „Mensch gegen Mensch“spielt – und das an bis zu vier Tischen parallel.
Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen allen 16 Bundesländern, der einheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen festsetzt. Der alte Vertrag war im vergangenen Jahr ausgelaufen, der neue soll im kommenden in Kraft treten – bis das so weit ist, gilt eine Übergangsregelung. Ziel des Vertrages ist es, unter anderem die Spielsucht einzudämmen.