Neues Gesetz verlangt 1,5 Meter Abstand zu Radlern
BERLIN/DÜSSELDORF (jd/rky) Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Beschlüsse gefasst, um Radfahren in Deutschland sicherer zu machen. So müssen Autofahrer künftig beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand in Ortschaften und zwei Meter außerhalb einhalten. Bislang galt das lediglich als Richtwert, nun sieht es auch die Straßenverkehrsordnung vor.
Der Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter mahnt Vorsicht an. „Autofahrer müssen diese Vorgabe sehr ernst nehmen.“Falls es zu Unfällen komme, werde es für sie immer schwieriger, sich als unschuldig herauszureden. Die Grünen pochen auf mehr Radwege, bestenfalls von der Straße getrennt. Arndt Klocke, Fraktionschef der Grünen im NRW-Landtag, sagte: „So schützen wir die Radfahrer, und wir schützen die Autofahrer davor, gegen Gesetze zu verstoßen.“
Der Bundesrat beschloss zudem, dass Lkw über 3,5 Tonnen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen. Bei Verstößen drohen 70 Euro Bußgeld. Um die Sicht auf Radfahrer zu verbessern, gelten künftig vor Einmündungen und Kreuzungen acht statt fünf Meter Parkverbot. Wer auf Schutzstreifen für Radfahrer oder in zweiter Reihe parkt, muss mit 100 statt 15 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem ist ein grüner Pfeil nur für rechtsabbiegende Radfahrer geplant. Die Änderungen gehen auf Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums zurück.