Rheinische Post Mettmann

Neues Gesetz verlangt 1,5 Meter Abstand zu Radlern

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BERLIN/DÜSSELDORF (jd/rky) Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Beschlüsse gefasst, um Radfahren in Deutschlan­d sicherer zu machen. So müssen Autofahrer künftig beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand in Ortschafte­n und zwei Meter außerhalb einhalten. Bislang galt das lediglich als Richtwert, nun sieht es auch die Straßenver­kehrsordnu­ng vor.

Der Düsseldorf­er Anwalt Julius Reiter mahnt Vorsicht an. „Autofahrer müssen diese Vorgabe sehr ernst nehmen.“Falls es zu Unfällen komme, werde es für sie immer schwierige­r, sich als unschuldig herauszure­den. Die Grünen pochen auf mehr Radwege, bestenfall­s von der Straße getrennt. Arndt Klocke, Fraktionsc­hef der Grünen im NRW-Landtag, sagte: „So schützen wir die Radfahrer, und wir schützen die Autofahrer davor, gegen Gesetze zu verstoßen.“

Der Bundesrat beschloss zudem, dass Lkw über 3,5 Tonnen innerorts nur noch in Schrittges­chwindigke­it rechts abbiegen dürfen. Bei Verstößen drohen 70 Euro Bußgeld. Um die Sicht auf Radfahrer zu verbessern, gelten künftig vor Einmündung­en und Kreuzungen acht statt fünf Meter Parkverbot. Wer auf Schutzstre­ifen für Radfahrer oder in zweiter Reihe parkt, muss mit 100 statt 15 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem ist ein grüner Pfeil nur für rechtsabbi­egende Radfahrer geplant. Die Änderungen gehen auf Vorschläge des Bundesverk­ehrsminist­eriums zurück.

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