Vergleich für VW-Dieselkunden ist geplatzt
Die Verbraucherzentrale wirft dem Autokonzern das Scheitern der Verhandlung vor. Der bietet Betroffenen trotzdem Geld an.
BERLIN (dpa) Nun sollen auch in Deutschland Volkswagen-Kunden im Abgasskandal entschädigt werden: Insgesamt wolle man eine Summe von bis zu 830 Millionen Euro für die Kläger im Musterverfahren am Braunschweiger Oberlandesgericht bereitstellen, teilte Volkswagen am Freitag mit. Zuvor hatte das Unternehmen die offiziellen Vergleichsverhandlungen mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) aufgekündigt – VW will die Sache lieber ohne die Verbraucherschützer regeln. Wie genau die Dieselfahrer an ihr Geld kommen sollen, steht allerdings noch nicht fest.
Verbraucherschützer hatten nach dem Auffliegen des Abgasskandals in den USA 2015 verlangt, auch Autofahrern in Europa eine Entschädigung für den Wertverlust betroffener Dieselfahrzeuge zuzusprechen. Die zur Musterfeststellungsklage in Braunschweig angemeldeten VW-Kunden dürften nun voraussichtlich um die 2000 Euro pro Kopf erhalten – wenn sie dem Vergleich zustimmen. Die genaue Verteilung der Summe von 830 Millionen Euro hängt davon ab, wie viele Kunden zuletzt für das Verfahren registriert waren, die Angaben dazu schwanken zwischen 400.000 und 470.000.
Das Vergleichspaket richtet sich nur an diejenigen VW-Dieselfahrer, die auch an der Musterklage teilnehmen. Falls sie den Vergleich ablehnen, können sie weiter auf die Musterfeststellungsklage setzen. „Ich freue mich über jeden Euro, den Volkswagen in Anerkennen seines Dieselbetrugs den Verbrauchern auszahlt“, sagte Verbraucherzentralen-Chef Klaus Müller. Trotzdem wolle der Verband nicht aufgeben. Wer dem Vergleich jetzt zustimme, könne keine weiteren Ansprüche geltend machen, falls der Verband mit seiner Klage eine höhere Entschädigung erstreite.
Bei den eigentlichen Vergleichsverhandlungen konnten sich VW und VZBV nicht einigen – und schieben sich dafür gegenseitig die Schuld zu. Laut VW wurden Forderungen von Anwälten der Verbraucherschützer nach einer Pauschalvergütung von 50 Millionen Euro nicht ausreichend begründet. Die Verbraucherschützer wiederum wollten die Abwicklung der Entschädigung selbst in der Hand haben, zumindest aber kontrollieren – das habe VW nicht gewollt.
Wie die Auszahlungen an die Kläger ablaufen sollen, steht im Detail noch nicht fest. Der VW-Konzern betonte, „bereits mit Hochdruck an der Erstellung einer Plattform“zu arbeiten. Für weitere Informationen ist eine Registrierung auf der Seite vergleich.volkswagen.de möglich. VW-Chefjustiziar Manfred Döss wies auf die lange Dauer von Folgeverfahren hin, die auf Kunden selbst nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage zukämen.
Die Verbraucherschützer befürchten, dass die Auszahlungen intransparent werden könnten: „Ein Vergleich, der nicht zuverlässig ist oder für die Verbraucher nicht kalkulierbare Folgen hat, ist für uns in keinster Wiese tragbar“, sagte Klaus Müller.