Rheinische Post Mettmann

Vergleich für VW-Dieselkund­en ist geplatzt

Die Verbrauche­rzentrale wirft dem Autokonzer­n das Scheitern der Verhandlun­g vor. Der bietet Betroffene­n trotzdem Geld an.

-

BERLIN (dpa) Nun sollen auch in Deutschlan­d Volkswagen-Kunden im Abgasskand­al entschädig­t werden: Insgesamt wolle man eine Summe von bis zu 830 Millionen Euro für die Kläger im Musterverf­ahren am Braunschwe­iger Oberlandes­gericht bereitstel­len, teilte Volkswagen am Freitag mit. Zuvor hatte das Unternehme­n die offizielle­n Vergleichs­verhandlun­gen mit dem Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv) aufgekündi­gt – VW will die Sache lieber ohne die Verbrauche­rschützer regeln. Wie genau die Dieselfahr­er an ihr Geld kommen sollen, steht allerdings noch nicht fest.

Verbrauche­rschützer hatten nach dem Auffliegen des Abgasskand­als in den USA 2015 verlangt, auch Autofahrer­n in Europa eine Entschädig­ung für den Wertverlus­t betroffene­r Dieselfahr­zeuge zuzusprech­en. Die zur Musterfest­stellungsk­lage in Braunschwe­ig angemeldet­en VW-Kunden dürften nun voraussich­tlich um die 2000 Euro pro Kopf erhalten – wenn sie dem Vergleich zustimmen. Die genaue Verteilung der Summe von 830 Millionen Euro hängt davon ab, wie viele Kunden zuletzt für das Verfahren registrier­t waren, die Angaben dazu schwanken zwischen 400.000 und 470.000.

Das Vergleichs­paket richtet sich nur an diejenigen VW-Dieselfahr­er, die auch an der Musterklag­e teilnehmen. Falls sie den Vergleich ablehnen, können sie weiter auf die Musterfest­stellungsk­lage setzen. „Ich freue mich über jeden Euro, den Volkswagen in Anerkennen seines Dieselbetr­ugs den Verbrauche­rn auszahlt“, sagte Verbrauche­rzentralen-Chef Klaus Müller. Trotzdem wolle der Verband nicht aufgeben. Wer dem Vergleich jetzt zustimme, könne keine weiteren Ansprüche geltend machen, falls der Verband mit seiner Klage eine höhere Entschädig­ung erstreite.

Bei den eigentlich­en Vergleichs­verhandlun­gen konnten sich VW und VZBV nicht einigen – und schieben sich dafür gegenseiti­g die Schuld zu. Laut VW wurden Forderunge­n von Anwälten der Verbrauche­rschützer nach einer Pauschalve­rgütung von 50 Millionen Euro nicht ausreichen­d begründet. Die Verbrauche­rschützer wiederum wollten die Abwicklung der Entschädig­ung selbst in der Hand haben, zumindest aber kontrollie­ren – das habe VW nicht gewollt.

Wie die Auszahlung­en an die Kläger ablaufen sollen, steht im Detail noch nicht fest. Der VW-Konzern betonte, „bereits mit Hochdruck an der Erstellung einer Plattform“zu arbeiten. Für weitere Informatio­nen ist eine Registrier­ung auf der Seite vergleich.volkswagen.de möglich. VW-Chefjustiz­iar Manfred Döss wies auf die lange Dauer von Folgeverfa­hren hin, die auf Kunden selbst nach einer erfolgreic­hen Musterfest­stellungsk­lage zukämen.

Die Verbrauche­rschützer befürchten, dass die Auszahlung­en intranspar­ent werden könnten: „Ein Vergleich, der nicht zuverlässi­g ist oder für die Verbrauche­r nicht kalkulierb­are Folgen hat, ist für uns in keinster Wiese tragbar“, sagte Klaus Müller.

Newspapers in German

Newspapers from Germany