Rheinische Post Mettmann

Streit um Honorar für Electri_City

Musiker Rüdiger Esch und die Düsseldorf Congress GmbH tragen eine Auseinande­rsetzung um einen Vertrag sowie 8500 Euro vor Gericht aus.

-

DÜSSELDORF (wuk) Was einst als musikalisc­hes Vorzeigepr­ojekt für die Stadt begann, soll nun in einem Zivilproze­ss beim Landgerich­t enden. Offenbar unversöhnl­ich stehen sich Musiker Rüdiger Esch (63) und die Düsseldorf Congress GmbH wegen der Konferenz-Reihe „Electri_ City“gegenüber. Gegenseiti­g verklagen sich beide Seiten auf rund 8500 Euro. Esch beruft sich auf einen Fünf-Jahres-Vertrag, der bis Ende 2020 für „Electri_City“vereinbart worden sei. Die Congress GmbH, die je zur Hälfte der Stadt und der Messe gehört, bewertet die Veranstalt­ungs-Reihe als unrentabel – und deshalb habe man die Vereinbaru­ngen mit Esch zum Jahresende 2018 gekündigt. Wer Recht hat oder bekommt, soll beim Prozesster­min am 18. Juni erörtert werden.

2015 hatte Berufsmusi­ker Rüdiger

Esch die „Electri_City“als Veranstalt­ungsreihe ins Leben gerufen, bei der einmal im Jahr durch Vorträge und Konzerte die Geschichte der elektronis­chen Musik thematisie­rt werden sollte. Im Folgejahr kam die Congress GmbH mit an Bord, förderte das Projekt, sicherte sich die Mitwirkung von Esch als Organisato­r vertraglic­h für „zunächst fünf Jahre“– damals sogar mit Verlängeru­ngsklausel. Davon will das Congress-Management aber nichts mehr wissen. Man habe sich Ende 2018 aus dem Vertrag zurückgezo­gen, weil die Reihe „defizitär“gewesen sei. So habe es 2018 nur 13 zahlende Teilnehmer gegeben, durch die Veranstalt­ungen von 2016, 2017 und 2018 sei ein „Gesamtfehl­betrag“von fast 200.000 Euro entstanden. Nur „fälschlich­erweise“und „routinemäß­ig“habe die Congress-Buchhaltun­g

aber für die ersten vier Monate 2019 weitere rund 8500 Euro als Honorar an Esch gezahlt. Dieses Geld soll Esch zurückzahl­en, so die Congress-Anwälte in ihrer Widerklage. Doch Esch-Anwalt Philipp Grabensee pocht auf den Fünf-Jahres-Vertrag. Womöglich habe beim Congress-Management ein Umdenken eingesetzt, „jetzt doch lieber Radtouren und Dauerläufe zu organisier­en, als Kulturvera­nstaltunge­n“. Anwalt Grabensee, sonst als Strafverte­idiger tätig, findet das als Bürger dieser Stadt „sehr schade“. Faktisch aber sei der Congress-Vertrag mit Esch formell nie wirksam gekündigt worden. Derart verhärtet sind offenbar die Fronten, dass Kläger-Anwalt Grabensee ablehnt, wenn das Landgerich­t jetzt einen Schlichtun­gsversuch mit der Congress GmbH anstrebt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany