Rheinische Post Mettmann

Streit um Strafe für Kinderporn­ografie

Die Union will den Besitz härter ahnden, in der SPD hält man das für unsinnig.

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BERLIN (dpa) Im Streit über härtere Strafen bei Kinderporn­ografie wird der Ton zwischen Union und SPD schärfer. Das Justizmini­sterium und die SPD müssten „endlich ihre Blockadeha­ltung gegen eine Strafversc­härfung aufgeben. Das ist inakzeptab­el“, kritisiert­e die stellvertr­etende CDU-Vorsitzend­e und Bundestags­abgeordnet­e Silvia Breher am Mittwoch. Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD) hatte Forderunge­n nach einer Verschärfu­ng des Strafrahme­ns zuvor zurückgewi­esen.

Am Wochenende war in Münster erneut ein Fall schweren sexuellen Missbrauch­s mehrerer Kinder bekannt geworden. Der 27 Jahre alte Hauptverdä­chtige war wegen Kinderporn­ografie-Besitzes zweifach vorbestraf­t. Am Dienstag hatte bereits NRW-Innenminis­ter Herbert Reul nach schärferen Strafen für Missbrauch­stäter gerufen.

Breher forderte: „Wir brauchen in einem ersten Schritt dringend härtere Strafen für den Besitz und die Verbreitun­g von kinderporn­ografische­m Material.“Die beschlosse­nen Maßnahmen reichten nicht aus. Zwingend notwendig sei zudem eine EU-rechtskonf­orme Vorratsdat­enspeicher­ung. „Es kann nicht sein, dass wir in Tausenden von Fällen Täter nicht verfolgen können, weil aufgrund von Datenschut­zvorgaben Verbindung­sdaten gelöscht werden müssen.“Dies sei „nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Opfer und betroffene­n Familien, sondern auch der Ermittlung­sbehörden“.

Lambrecht hatte der „Neuen Osnabrücke­r Zeitung“gesagt, der pauschale Ruf nach einer abstrakten Strafrecht­sverschärf­ung bei Kinderporn­ografie führe nicht weiter. Unter den Straftatbe­stand falle auch schon das einmalige Posten eines kinderporn­ografische­n Comics. „Wenn wir dieses einmalige Verhalten als Verbrechen einstufen – das bedeutet eine Mindestfre­iheitsstra­fe von einem Jahr –, gäbe es keine Möglichkei­t, hierauf angemessen zu reagieren.“Bei Kindesmiss­brauch sei eines der höchsten Strafmaße überhaupt möglich – bis zu 15 Jahren plus Sicherungs­verwahrung. „Wichtiger ist es, konkret den Ermittlern mehr Möglichkei­ten zu geben und sie gut auszustatt­en. Dass das wirkt, zeigt sich in NRW.“

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