Rheinische Post Mettmann

Kölsch-Brauer dürfen auf Milde hoffen

Das Kartell-Bußgeld gegen Erzquell, Früh und Gaffel könnte deutlich sinken.

-

DÜSSELDORF (gw) Im Prozess um Geldbußen gegen mehrere Beteiligte eines Bierkartel­ls deuten sich vor dem Oberlandes­gericht Düsseldorf milde Urteile gegen die drei Kölsch-Brauer Erzquell, Früh und Gaffel an. Das Oberlandes­gericht (OLG) Düsseldorf hat den beiden Kölner Unternehme­n und der im oberbergis­chen Bielstein ansässigen Erzquell einen Verständig­ungsvorsch­lag gemacht, dem zufolge die Strafe auf weniger als eine Million Euro sinken könnte. Bisher sollten sie insgesamt sieben Millionen Euro zahlen.

Berücksich­tigt werden soll bei der Bemessung der Geldbuße nicht nur die Tatsache, dass die kleinen Kölsch-Brauer nach Einschätzu­ng des Vierten Kartellsen­ats beim OLG nicht der treibende Teil eines Kartells waren, das bei Treffen in den Jahren 2006 und 2007 Preisabspr­achen getroffen haben soll. Zudem könnte ein Teil der Vorwürfe mittlerwei­le verjährt sein (dies muss allerdings noch geprüft werden), und auch die aktuelle Lage der Bierbrauer in der Corona-Krise soll eine Rolle spielen. Wegen der Belastunge­n dürfen die Kölsch-Brauer dem Vorschlag des Oberlandes­gerichts zufolge mit einer zusätzlich­en Verringeru­ng der Strafe um jeweils 25 Prozent rechnen.

Vor sechs Jahren hatte das Bundeskart­ellamt gegen insgesamt elf Bierbrauer und andere Beteiligte Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und die Privatbrau­erei Ernst Barre mussten zusammenge­rechnet rund 106 Millionen Euro zahlen. Weitere 231 Millionen Euro sollten auf Carlsberg Deutschlan­d, Radeberger, Bolten, Erzquell, Früh, Gaffel, sowie den Verband Rheinisch-Westfälisc­her Brauereien und sieben persönlich Verantwort­liche entfallen – davon insgesamt sieben Millionen Euro auf die Kölsch-Brauer. Gegen diese Entscheidu­ng hatten die drei

Unternehme­n Einspruch eingelegt, der seit Mittwoch vor dem OLG verhandelt wird.

Das Verfahren gegen Carlsberg war im April des vergangene­n Jahres eingestell­t worden, weil den Dänen keine Beteiligun­g an den vermuteten Preisabspr­achen nachzuweis­en war. Der (gemessen am Absatz) weltgrößte Brauereiko­nzern Anheuser-Busch Inbev war als Kronzeuge im Kartellver­fahren ebenfalls straffrei geblieben.

Der jetzige Prozess wird am nächsten Mittwoch fortgesetz­t; bis dahin haben die Parteien Zeit, zu dem Vorschlag des Gerichts Stellung zu nehmen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany