Kölsch-Brauer dürfen auf Milde hoffen
Das Kartell-Bußgeld gegen Erzquell, Früh und Gaffel könnte deutlich sinken.
DÜSSELDORF (gw) Im Prozess um Geldbußen gegen mehrere Beteiligte eines Bierkartells deuten sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf milde Urteile gegen die drei Kölsch-Brauer Erzquell, Früh und Gaffel an. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den beiden Kölner Unternehmen und der im oberbergischen Bielstein ansässigen Erzquell einen Verständigungsvorschlag gemacht, dem zufolge die Strafe auf weniger als eine Million Euro sinken könnte. Bisher sollten sie insgesamt sieben Millionen Euro zahlen.
Berücksichtigt werden soll bei der Bemessung der Geldbuße nicht nur die Tatsache, dass die kleinen Kölsch-Brauer nach Einschätzung des Vierten Kartellsenats beim OLG nicht der treibende Teil eines Kartells waren, das bei Treffen in den Jahren 2006 und 2007 Preisabsprachen getroffen haben soll. Zudem könnte ein Teil der Vorwürfe mittlerweile verjährt sein (dies muss allerdings noch geprüft werden), und auch die aktuelle Lage der Bierbrauer in der Corona-Krise soll eine Rolle spielen. Wegen der Belastungen dürfen die Kölsch-Brauer dem Vorschlag des Oberlandesgerichts zufolge mit einer zusätzlichen Verringerung der Strafe um jeweils 25 Prozent rechnen.
Vor sechs Jahren hatte das Bundeskartellamt gegen insgesamt elf Bierbrauer und andere Beteiligte Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und die Privatbrauerei Ernst Barre mussten zusammengerechnet rund 106 Millionen Euro zahlen. Weitere 231 Millionen Euro sollten auf Carlsberg Deutschland, Radeberger, Bolten, Erzquell, Früh, Gaffel, sowie den Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und sieben persönlich Verantwortliche entfallen – davon insgesamt sieben Millionen Euro auf die Kölsch-Brauer. Gegen diese Entscheidung hatten die drei
Unternehmen Einspruch eingelegt, der seit Mittwoch vor dem OLG verhandelt wird.
Das Verfahren gegen Carlsberg war im April des vergangenen Jahres eingestellt worden, weil den Dänen keine Beteiligung an den vermuteten Preisabsprachen nachzuweisen war. Der (gemessen am Absatz) weltgrößte Brauereikonzern Anheuser-Busch Inbev war als Kronzeuge im Kartellverfahren ebenfalls straffrei geblieben.
Der jetzige Prozess wird am nächsten Mittwoch fortgesetzt; bis dahin haben die Parteien Zeit, zu dem Vorschlag des Gerichts Stellung zu nehmen.