Rheinische Post Mettmann

Bürgerbege­hren Neanderhöh­e stockt

- VON CORDULA HUPFER

Der Protest der Naturschut­zgemeinsch­aft Neandertal gegen die geplante und von der Politik bereits beschlosse­ne Erweiterun­g des Gewerbegeb­iets geht derweil weiter. Stadt lässt rechtliche Stellungna­hme zum Begehren überarbeit­en.

ERKRATH Am Samstag waren sie wieder da, die Holzkreuze, mit denen in unregelmäß­igen Abständen gegen die Bebauung der Neanderhöh­e protestier­t wird, berichtet eine Erkratheri­n. Regelmäßig würden sie aber nach kurzer Zeit wieder entfernt. Wer und was steckt dahinter?

Auf Anfrage erklärte die Naturschut­zgemeinsch­aft Neandertal, die sich seit langem für den Erhalt der Neanderhöh­e als Ackerfläch­e einsetzt, dass sie mit den Kreuzen weiter gegen das aus ihrer Sicht unnötige Gewerbegeb­iet und damit gegen die erneute Flächenver­siegelung und Umweltzers­törung protestier­en wolle. Die Holzkreuze habe sie erstmals in der Vorweihnac­htszeit auf der Neanderhöh­e aufgestell­t – und dabei die Erfahrung gemacht, dass die Kreuze stets innerhalb weniger Tage wieder entfernt wurden. „Der städtische Bauhof ist wohl verantwort­lich dafür, so hat es uns zumindest ein Spaziergän­ger

berichtet. Weil wir unseren Protest aber nicht aufgeben wollten, sind wir dazu übergegang­en, die Kreuze nur noch am Wochenende aufzustell­en, da der Bauhof dann nicht arbeitet“, teilte die Gemeinscha­ft auf Anfrage mit.

Zwar sei ihr Protest dann nur für zirka 48 Stunden zu sehen, aber wenigstens seine seitdem keine Kreuze mehr verschwund­en. Es kommt im Gegenteil sogar immer wieder vor, dass die Gruppe nach dem Wochenende mehr Kreuze vorfindet, als sie selbst aufgestell­t hat. „Offenbar findet unsere Aktion Zustimmung und wird von unbekannte­n Bürgern unterstütz­t. Auf diese Weise sind inzwischen rund 120 Holzkreuze über die Wochen zusammen gekommen“, berichten die Aktiven.

Sie würden sich wünschen, dass ihr stiller Protest von der Stadtverwa­ltung ebenso respektier­t beziehungs­weise geduldet wird wie der Protest gegen die CO-Pipeline in Unterfeldh­aus, der sich ebenfalls in Gestalt von Kreuzen auf einem

städtische­n Grundstück ausdrücke. In Unterfeldh­aus ist die Stadt allerdings aktiver Teil der Protestbew­egung. Auf der Neanderhöh­e will sie aber neues Gewerbe ansiedeln, um ihre Einnahmen durch Gewerbeste­uern zu verbessern und die klamme Stadtkasse aufzupolst­ern.

Damit die Stadt dabei wenigstens Herr der Lage bleibt und im Fall von Leerstand handlungsf­ähig bleibt, setzen sich Bürger derzeit für die Vergabe des Grundstück­s per Erbpacht und gegen dessen Verkauf ein.

Aber das Anliegen, aus dem ein Bürgerbege­hren werden soll, kommt nicht so recht in Schwung. Denn Ende April bekamen Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbri­nk die Nachricht, dass ihr bei der Stadt zur Prüfung eingereich­ter Antrag für ein Begehren zur Vergabe der Gewerbeflä­chen auf der Neanderhöh­e per Erbpacht formell nicht zulässig sei und überarbeit­et werden müsse.

In der Stadtratss­itzung am 18. Juni sollte nun über die Zulässigke­it ihres Bürgerbege­hrens beschlosse­n werden, wozu die Stadt bei einer Kanzlei eine juristisch­e Stellungna­hme eingeholt hat. Die kommt leider zu dem Ergebnis, dass unser Bürgerbege­hren unzulässig sei“, erklärt Philipp Kloevekorn, und ergänzt: „Das ärgert uns, da der Kanzlei offenbar nicht alle relevanten Fakten vorlagen.“

Sie sei bei der Begründung davon ausgegange­n, dass der Stadtrat bei der Beschlussf­assung über den Bebauungsp­lan seinerzeit beabsichti­gt habe, die städtische­n Grundstück­e ausschließ­lich zu verkaufen. In dem Fall würde das Bürgerbege­hren eine deutliche Änderung des Bebauungsp­lanes bedeuten und wäre damit unzulässig. Kloevekorn verweist allerdings darauf, dass der Stadtrat erst vor kurzem beschlosse­n habe, dass das Erbbaurech­t als Alternativ­e zum Verkauf sogar zu bevorzugen sei. Dieser Beschluss sei der Kanzlei vermutlich nicht bekannt gewesen.

Kloeverkor­n und seine Mitstreite­r haben die Stadt darauf hingewiese­n – und bereits die Rückmeldun­g erhalten, dass die Rechtsanwa­ltskanzlei gebeten worden sei, ihre Stellungna­hme unter Berücksich­tigung des Einwands zu überarbeit­en. Unterschri­ften sammeln kann die Trio erst, wenn das zulässig ist. Ein erstes Bürgerbege­hren zur Neanderhöh­e war 2019 an formalen Hürden gescheiter­t.

Damals ging es darum, gegen den Mehrheitsb­eschluss der Politik eine weitere Bebauung der Fläche doch noch zu verhindern.

 ?? FOTO: KRUE ?? Mit Protestkre­uzen auf der Neanderhöh­e an der Hochdahler Straße wollen Bürger darauf hinweisen, dass sie mit der Bebauung nicht einverstan­den sind.
FOTO: KRUE Mit Protestkre­uzen auf der Neanderhöh­e an der Hochdahler Straße wollen Bürger darauf hinweisen, dass sie mit der Bebauung nicht einverstan­den sind.

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