Rheinische Post Mettmann

Verantwort­ungsvoll die neue Freiheit nutzen

- VON HORST THOREN

Die Verwirrung nimmt zu. Kaum einer kann genau sagen, was wieder erlaubt ist oder noch untersagt wird. Jede neue Fassung der Corona-Schutzvero­rdnung lässt zudem neue Fragen aufkommen. Dabei geben sich die Juristen der Landesregi­erung sicher alle Mühe, jede Eventualit­ät mitzudenke­n.

Als Übersetzer und Erklärer sind da vor allem die städtische­n Ordnungsäm­ter gefordert. Und auch die müssen den Überblick behalten: keine leichte Aufgabe bei einem Verordnung­stext von 18 Seiten plus Anlagen und nur einem Arbeitstag Zeit für die Verbreitun­g und Umsetzung vor Ort. Der Vorwurf, der der Landesregi­erung gemacht werden kann: zu kurzfristi­g, zu überrasche­nd, zu viel auf einmal.

Anderersei­ts bringen die Lockerunge­n ab Montag lang ersehnte Erleichter­ungen. Endlich darf wieder mit bis zu 50 Freunden Hochzeit, Geburtstag oder Jubiläum gefeiert werden. Endlich dürfen Spaßbäder wieder öffnen, ist der Saunabesuc­h möglich. Endlich sind wieder Veranstalt­ungen mit bis zu 100 Teilnehmer­n zugelassen. Und auch auf die Abstandsre­gel kann bei diesen Gelegenhei­ten verzichtet werden, wenn durch Gästeliste und Sitzplan die „Rückverfol­gbarkeit“gegeben ist. Also doch Lob für Armin Laschet und sein Kabinett?

Der Ministerpr­äsident wird von Gesundheit­sexperten dafür kritisiert, dass er zu viel auf einmal wolle. Kleinere Schritte würden das Risiko einer zweiten Ansteckung­swelle minimieren, heißt es. Entscheide­nd dürfte sein, wie die Bürger das neue Dürfen nutzen. Wer jetzt über die Stränge schlägt und alle Vorsicht vergisst, gefährdet den Prozess der Lockerunge­n. Die neue Freiheit muss verantwort­ungsvoll genutzt werden. Sonst droht womöglich, was keiner will: ein erneuter Lockdown.

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