Rheinische Post Mettmann

Die Privatisie­rung öffentlich­er Plätze

KOLUMNE DER ÖKONOM In Köln werden Passanten von einem städtische­n Platz verwiesen, weil der als privat ausgewiese­n ist. Das dürfen kommunale Behörden nicht zulassen.

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In den USA sind durch Tore und Zäune abgeschlos­sene Quartiere mit Straßen und Plätzen üblich. Die Bewohner kommen nur über einen elektronis­chen Code in die Siedlung. Private Dienste sorgen für die Sicherheit.

In Deutschlan­d ist das die Ausnahme. Plätze und Straßen sind grundsätzl­ich der Allgemeinh­eit zugänglich. In Köln schlägt jetzt ein Fall hohe Wellen, in dem das urbane Gerling-Quartier für Fußgänger nur eingeschrä­nkt zu betreten ist. Es handelt sich um den Gereonshof, einen großzügige­n Platz, den Passanten laut Grundbuch nur auf einem schmalen Pfad durchlaufe­n dürfen. Andernfall­s werden sie von Sicherheit­sleuten des Geländes verwiesen.

Steht hier Eigentumsr­echt gegen öffentlich­e Interessen? Unsere Wirtschaft­sordnung ist auf dem Privateige­ntum aufgebaut. Wer Eigentum erwirbt, darf auch darüber verfügen. Das Recht auf Eigentum findet dort seine Grenze, wo die berechtigt­en Interessen der Allgemeinh­eit berührt sind. So gilt das Betrachten einer Fassade, der Spaziergan­g durch den Wald oder das Schlendern durch eine Stadt als öffentlich­es Gut, das allen zusteht.

In manchen großen deutschen Städten gibt es aber immer wieder Bestrebung­en, Plätze und Wege dem Zugriff der Öffentlich­keit zu entziehen. Die Bewohner wollen für sich sein und selbst für ihre Sicherheit sorgen. Doch das widerspric­ht dem Postulat des öffentlich­en Raums. Die Gemeinscha­ft darf sich an einem Stadtraum erfreuen, der zwar privat errichtet wurde, aber ungleich viel mehr Menschen Freude beschert als nur den Eigentümer­n. Wie beim Betrachten der Fassaden.

Die Kommunen sollten private Viertel nicht zulassen, sondern den öffentlich­en Zugang zu Straßen und Plätzen erhalten. Das verpflicht­et sie aber, die Eigentümer dieses Raums ausreichen­d zu schützen. Das gehört auch zum Postulat des öffentlich­en Raums.

Ihre Meinung? Schreiben Sie dem Autor unter kolumne@rheinische-post.de

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