Corona-Lockerungen – Gastronomen sind abwartend
METTMANN (arue/von) Hochzeiten und andere Familienfeste dürfen wieder größer gefeiert werden. Feiern sind unter Auflagen ab Montag in NRW wieder für maximal 50 Teilnehmer erlaubt. Veranstalter und Gastronomen sind jedoch abwartend: „Ich habe mich heute mit dem Ordnungsamt der Stadt Mettmann unterhalten und mir das erklären lassen“, sagt Edin Aljukic, Geschäftsführer des „Stadtwaldhaus“. „Das ist natürlich eine Erleichterung für uns“, sagt der Gastronom, schränkt jedoch ein: „Man merkt, dass die Leute immer noch Angst haben. Da ist uns mit einer Lockerung nicht geholfen, wenn die Gäste verunsichert sind“, berichtet er. Das Stadtwaldhaus bewirte eher kleinere Gruppen von bis zu 25 Gästen. Wegen Corona hätten aber die meisten schon vor Wochen abgesagt. „Im Juli und August gibt es vielleicht ein, zwei Gesellschaften“, sagt Aljukic. Ob sich nun wieder mehr melden, bleibe abzuwarten.
„Wie alle anderen haben wir im Lockdown schwer gelitten“, resümiert Philipp Demelt von der Event-Location „Golden K“. „Schließlich konnten wir nicht wie Restaurants als Alternative zur Schließung einen Lieferservice oder Ähnliches einrichten.“
Mit einem Livestream zum Tanz in den Mai gab das Disco-Team ein erstes Lebenszeichen, „uns gibt es noch. Die Wiedereröffnung ist für September geplant“, erklärt der
Partymacher – klingt in weiter Ferne, hat aber Prinzip. „In der heißen Sommerzeit hatten wir sowieso eine Pause geplant.“Liefe alles glatt und das Ordnungsamt stimmt dem akribisch ausgearbeiteten Hygienekonzept zu, würde Samstag, 5. September, eine 90er Jahre Party gefeiert.
Vor zwei Jahren initiiert, ist das im Club ein Mega-Ereignis. Zu Spitzenzeiten fanden sich dazu bis zu 450 Feierlustige in der Location im früheren Kolping-Haus ein. Und auch fest notierbar ist das Oktoberfest. „Auch wenn in München das Oktoberfest abgesagt ist und die Stuttgarter Wasen nicht stattfinden, wir feiern“, verspricht der Golden K-Chef. Angepeilt sind vier Tage Feierei und nach guter alter Tradition soll der Fassanstich vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin – am 13. September ist Kommunalwahl – vorgenommen werden.