Rheinische Post Mettmann

Gefahrenbä­ume und späte Schilder

Megagefahr­enbäume im Holzer Bachtal zwingen zur Sperrung dieses Bereichs. Ab Ende kommender Woche sind die Abholzarbe­iten voraussich­tlich beendet.

- VON VALESKA VON DOLEGA

WÜLFRATH Wie so oft wollte Martin Fornefeld einen Spaziergan­g unternehme­n. „Rund um Wülfrath gibt es viele schöne Wege“, weiß er aus Erfahrung und marschiert­e los. Allerdings wurde seine Tour im Unterdüsse­ler Wald jäh gestoppt.

„Im Waldbereic­h Holzer Bachtal befinden sich Megagefahr­enbäume“, ist auf einem laminierte­n Schild in weißen Lettern auf rotem Grund zu lesen. „Der Weg geht entlang der Düssel von Gut Holz nach Düssel“, beschreibt der Wülfrather. „Es kann ja sein, dass hier Megagefahr­en lauern. Dann wäre aber eine Warnung am Einstieg in den Wald sinnvoll – und nicht erst nach 500 Metern inmitten des Waldes.“

Als „typische Verwaltung­s-Geschichte“und „nicht so richtig bis ins letzte Detail durchdacht“hakte der Wülfrather den zu spät platzierte­n Hinweis ab und suchte sich eine andere Spazierstr­ecke, „da gibt es wirklich genug Alternativ­en“, aber vor allem wollte er nicht sein Leben in Gefahr bringen. „Den Fachbegrif­f ‚Megagefahr­enbäume’ gibt es tatsächlic­h, wie er inzwischen herausfand. Allerdings klang der Terminus beim Lesen schlicht nach einem frei erfundenen Superlativ.

Daniela Hitzemann, Pressespre­cherin des Kreis Mettmanns, bestätigt, dass der durch das Holzer Bachtal führende Abschnitt des Neanderlan­dsteigs aus Sicherheit­sgründen zurzeit gesperrt. „Mehrere große Bäume drohen aufgrund von Zersetzung durch Überalteru­ng ganz oder teilweise auf den Wanderweg zu stürzen.“Die Schäden an den Bäumen sind so erheblich und die Wahrschein­lichkeit herabstürz­ender Teile ist so hoch, dass Wanderer auf diesem Abschnitt großen Gefahren ausgesetzt sind.

In Abstimmung mit mehreren Baumsachve­rständigen, der Unteren Naturschut­zbehörde und den Eigentümer­n hat der Kreis Mettmann jetzt die aus Gründen der Verkehrssi­cherungspf­licht zwingend erforderli­che Beseitigun­g der Gefahrenbä­ume und –äste in Auftrag gegeben. Drei Bäume müssen gefällt werden. Bei einem mächtigen Totholzsta­mm soll nach Möglichkei­t nur ein nur noch einseitig stehendes Stammstück entfernt werden. Sofern dies nicht möglich ist, müsste er ebenfalls gefällt werden. Bei fünf Bäumen werden die Kronen entfernt, die Stämme bleiben jedoch bis zu einer Höhe von drei bis sechs Metern stehen. Bei vier Bäumen werden nur einzelne problemati­sche Äste oder Totholz entfernt.

Um sicherzust­ellen, dass nicht gegen artenschut­zrechtlich­e Vorschrift­en verstoßen wird, wurde festgelegt, dass die beauftragt­e Firma sich vergewisse­rt, das keine Nester, Höhlen etc. vorhanden und gerade besiedelt sind. Die Bäume sollen nach Möglichkei­t nicht weiter zerlegt werden, sondern so liegen bleiben, als seien sie natürlich umgefallen. Hierdurch dienen die Bäume weiterhin als Lebensraum für totholzbew­ohnende Kleinorgan­ismen.

Mit den Arbeiten wurde bereits begonnen. Voraussich­tlich Ende kommender Woche, also rund um den 20. Juni, soll der Wanderweg dann wieder freigegebe­n werden.

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FOTO: KREIS METTMANN Gefahrenbä­ume im Holzer Bachtal werden beseitigt.

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