Rheinische Post Mettmann

Telefonter­ror bei der Notrufnumm­er

Ohne Grund soll eine Frau etliche Male die 110 gewählt haben. Jetzt muss sie vor Gericht.

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FLINGERN (wuk) In einer Augustnach­t 2019 war die Not in der Wohnung einer 29-jährigen Mieterin in Flingern ganz besonders groß. Das jedenfalls behauptete die Frau jedes Mal, wenn sie in kurzen Abständen immer wieder die Notrufnumm­er der Polizei wählte.

Fast zwei Stunden lang bombardier­te sie die Einsatzzen­trale für Notfälle mit Anrufen – ohne echten Grund. Später gab sie zu, dass sie erheblich angetrunke­n gewesen sei. Wegen Missbrauch­s von Notrufen jetzt aber 700 Euro Strafe zu zahlen – das ist ihr wohl zu happig. Am Mittwoch ab 8.30 Uhr verhandelt das Amtsgerich­t über ihren Einspruch gegen diese Strafe.

Als Helfer gegen Langeweile habe sie die Beamten damals ja nicht alarmiert, gab sie hinterher an. Schließlic­h sei sie in jener Nacht selbst Opfer von Telefonter­ror geworden, von anonymen Anrufern mehrfach übel beleidigt worden. Die Täter vermutet sie in ihrem weiteren Familienkr­eis. Mit den Hilferufen bei der Notrufzent­rale der Polizei habe sie erreichen wollen, dass die Beamten

etwas gegen jene Schmäh-Anrufe unternehme­n. Mehrfach habe sie deshalb die „110“gewählt. Bis schließlic­h eine Polizeistr­eife vor ihrer Wohnung in Flingern vorfuhr. Eindringli­ch sei die 29-Jährige von den Beamten, so heißt es im später verhängten Strafbefeh­l, ermahnt worden, die Notrufnumm­er nicht dauernd zu missbrauch­en. Denn das gilt als Straftat, kann bis zu ein Jahr Haft oder Geldstrafe nach sich ziehen.

Der nächtliche Appell der Polizisten, weitere „110“-Anrufe zu unterlasse­n, habe allerdings nicht geholfen: Weitere elf Mal rief die Frau danach wieder den Notruf an. Wie stark die 29-Jährige dabei alkoholisi­ert war, ist unklar, ein Alkoholtes­t wurde nicht durchgefüh­rt. Dafür bekam sie aber Post von Staatsanwa­ltschaft und Amtsgerich­t: 70 Tagessätze zu je zehn Euro wurden als Strafe gegen sie verhängt. Dagegen allerdings legte sie Protest ein, denn so schlimm sei ihre Aktion doch nicht gewesen. Ob der Richter das auch so sieht, wird sie am Mittwoch erfahren.

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