Rheinische Post Mettmann

Angeklagte­r fehlt wegen Corona-Verdachts

Der 70-Jährige sollte sich wegen Anlagebetr­ugs in Millionenh­öhe verantwort­en.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Das große Geschäft mit einem angeblich neuartigen Baustoff-Prinzip sollte Anlegern einer Schweizer Aktiengese­llschaft noch vor einem möglichen Börsengang der Hersteller-Firma angeboten werden. Tatsächlic­h zeichneten Geldgeber über eine Zweigniede­rlassung im Rheinland im Jahr 2008 mehr als 2,1 Millionen Aktien der Firma im Nennwert von 3,12 Millionen Euro.

Doch das war alles nur Betrug, heißt es jetzt in der Anklage gegen einen 70-jährigen Schweizer.

Darüber sollte am Mittwoch das Landgerich­t verhandeln. Es blieb jedoch beim Versuch. Denn die Anklageban­k blieb leer, der Senior ließ in einer Mail an das Gericht wissen, er habe sich wegen Corona-Verdachts in Quarantäne begeben.

Wabenförmi­g aufgebaute­r Verbundwer­kstoff sollte die Baubranche revolution­ieren, der angeblich kurz bevorstehe­nde Börsengang der Erfinder-Firma würde frühzeitig eingestieg­enen Geldgebern immense Renditen einbringen. Bis hierher klang das Geschäftsm­odell des Angeklagte­n und zwei seiner Bekannten noch vertretbar.

In Wahrheit aber, da ist der Staatsanwa­lt jetzt sicher, habe es sich bei den Anteilssch­einen an dieser Aktiengese­llschaft um „wertlose“Papiere gehandelt, der Totalverlu­st von 52 Anlegern sei damit programmie­rt gewesen. Einer aus dem früheren Führungstr­io der Firma hat wegen versuchten Betruges inzwischen eine Freiheitss­trafe von einem Jahr kassiert. Nun sollte gegen den 70 Jahre alten Senior des Unternehme­ns verhandelt werden.

Die Wirtschaft­sstrafkamm­er am Düsseldorf­er Landgerich­t hat dem Angeklagte­n, weil er zu Prozessbeg­inn fehlte, nun aufgegeben, bis zum 10. August entweder ein ärztliches Attest oder direkt das Ergebnis eines Corona-Tests vorzulegen. Sollte das innerhalb der Frist nicht passieren, will die Kammer weitere Maßnahmen prüfen. Das könnte dann im Extremfall sogar den Erlass eines Haftbefehl­s gegen den 70-Jährigen bedeuten.

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