Angeklagter fehlt wegen Corona-Verdachts
Der 70-Jährige sollte sich wegen Anlagebetrugs in Millionenhöhe verantworten.
DÜSSELDORF Das große Geschäft mit einem angeblich neuartigen Baustoff-Prinzip sollte Anlegern einer Schweizer Aktiengesellschaft noch vor einem möglichen Börsengang der Hersteller-Firma angeboten werden. Tatsächlich zeichneten Geldgeber über eine Zweigniederlassung im Rheinland im Jahr 2008 mehr als 2,1 Millionen Aktien der Firma im Nennwert von 3,12 Millionen Euro.
Doch das war alles nur Betrug, heißt es jetzt in der Anklage gegen einen 70-jährigen Schweizer.
Darüber sollte am Mittwoch das Landgericht verhandeln. Es blieb jedoch beim Versuch. Denn die Anklagebank blieb leer, der Senior ließ in einer Mail an das Gericht wissen, er habe sich wegen Corona-Verdachts in Quarantäne begeben.
Wabenförmig aufgebauter Verbundwerkstoff sollte die Baubranche revolutionieren, der angeblich kurz bevorstehende Börsengang der Erfinder-Firma würde frühzeitig eingestiegenen Geldgebern immense Renditen einbringen. Bis hierher klang das Geschäftsmodell des Angeklagten und zwei seiner Bekannten noch vertretbar.
In Wahrheit aber, da ist der Staatsanwalt jetzt sicher, habe es sich bei den Anteilsscheinen an dieser Aktiengesellschaft um „wertlose“Papiere gehandelt, der Totalverlust von 52 Anlegern sei damit programmiert gewesen. Einer aus dem früheren Führungstrio der Firma hat wegen versuchten Betruges inzwischen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr kassiert. Nun sollte gegen den 70 Jahre alten Senior des Unternehmens verhandelt werden.
Die Wirtschaftsstrafkammer am Düsseldorfer Landgericht hat dem Angeklagten, weil er zu Prozessbeginn fehlte, nun aufgegeben, bis zum 10. August entweder ein ärztliches Attest oder direkt das Ergebnis eines Corona-Tests vorzulegen. Sollte das innerhalb der Frist nicht passieren, will die Kammer weitere Maßnahmen prüfen. Das könnte dann im Extremfall sogar den Erlass eines Haftbefehls gegen den 70-Jährigen bedeuten.