Masken im Gericht: Besucher beschweren sich beim Land
OBERBILK Aus Empörung und Besorgnis über angebliche Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen im Justizzentrum haben drei Geschwister aus Meerbusch das Bundesgesundheitsministerium alarmiert.
Im Justizzentrum von Amtsgericht und Landgericht am Oberbilker Markt habe das betagte Besuchertrio (75/81/83) am Tag zuvor beobachtet, das etliche Besucher und Bedienstete in der Haupthalle des Justizkomplexes und auf den Gerichtsfluren keine Mund-Nasen-Maske getragen hätten. Beim Informationsstand in der Haupthalle sei ihnen mitgeteilt worden, Justizminister Peter Biesenbach habe Justiz-Mitarbeitern das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes freigestellt. Da der jüngste der drei Geschwister behindert sei und als Asthmatiker gelte und die älteste Schwester mit 83 Jahren an Lungenproblemen leide, halten die drei Besucher die Einhaltung einer Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden jedoch für „unabdingbar“. Das sehen Justizministerium und die zwei beteiligten Gerichte differenzierter.
Tatsächlich sind Besucher und Mitarbeiter angehalten, innerhalb des Gerichtsgebäudes Schutzmasken zu tragen und Abstandsregeln einzuhalten. Doch für die Anordnung einer strikten Maskenpflicht wie in Bussen und Bahnen gibt es offenbar derzeit keinen Anlass. „Ganz überwiegend“, so teilte ein Sprecher des NRW-Justizministers mit, „haben die Gerichte und Behörden in der Vergangenheit keine Maskenpflicht angeordnet, da der Mindestabstand von 1,5 Metern – jeweils durch Ergreifung zum Teil baulicher Maßnahmen oder durch das Aufstellen von Schutzwänden – eingehalten werden konnte. Vor diesem Hintergrund hat sich das Ministerium für Justiz entschlossen, im Interesse einer einheitlichen Handhabung von der Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer Maske abzusehen.“
Zumal Verstöße gegen Corona-Schutzbestimmungen im Geschäftsbetrieb in den vergangenen Monaten nicht bekannt geworden sind. So sind alle Fahrstühle im Gebäude nur für zwei Personen zugelassen, diese Schutzmaßnahme wird konsequent umgesetzt. Zum Schutz von Prozessbeteiligten sind in allen Sälen des Justizzentrums Trennwände montiert. Ob während einer Verhandlung Schutzmasken zu tragen sind, entscheidet der Richter. Weitere Hinweistafeln mahnen zudem an die ständige Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern. Landgerichtssprecherin Elisabeth Stöve ergänzt: „Unser Hygienekonzept hat sich bisher bewährt, wir haben bisher keinen positiven Fall von Corona im Gerichtsgebäude.“