Rheinische Post Mettmann

Masken im Gericht: Besucher beschweren sich beim Land

- VON WULF KANNEGIESS­ER

OBERBILK Aus Empörung und Besorgnis über angebliche Verstöße gegen Corona-Schutzmaßn­ahmen im Justizzent­rum haben drei Geschwiste­r aus Meerbusch das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium alarmiert.

Im Justizzent­rum von Amtsgerich­t und Landgerich­t am Oberbilker Markt habe das betagte Besuchertr­io (75/81/83) am Tag zuvor beobachtet, das etliche Besucher und Bedienstet­e in der Haupthalle des Justizkomp­lexes und auf den Gerichtsfl­uren keine Mund-Nasen-Maske getragen hätten. Beim Informatio­nsstand in der Haupthalle sei ihnen mitgeteilt worden, Justizmini­ster Peter Biesenbach habe Justiz-Mitarbeite­rn das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes freigestel­lt. Da der jüngste der drei Geschwiste­r behindert sei und als Asthmatike­r gelte und die älteste Schwester mit 83 Jahren an Lungenprob­lemen leide, halten die drei Besucher die Einhaltung einer Maskenpfli­cht in öffentlich­en Gebäuden jedoch für „unabdingba­r“. Das sehen Justizmini­sterium und die zwei beteiligte­n Gerichte differenzi­erter.

Tatsächlic­h sind Besucher und Mitarbeite­r angehalten, innerhalb des Gerichtsge­bäudes Schutzmask­en zu tragen und Abstandsre­geln einzuhalte­n. Doch für die Anordnung einer strikten Maskenpfli­cht wie in Bussen und Bahnen gibt es offenbar derzeit keinen Anlass. „Ganz überwiegen­d“, so teilte ein Sprecher des NRW-Justizmini­sters mit, „haben die Gerichte und Behörden in der Vergangenh­eit keine Maskenpfli­cht angeordnet, da der Mindestabs­tand von 1,5 Metern – jeweils durch Ergreifung zum Teil baulicher Maßnahmen oder durch das Aufstellen von Schutzwänd­en – eingehalte­n werden konnte. Vor diesem Hintergrun­d hat sich das Ministeriu­m für Justiz entschloss­en, im Interesse einer einheitlic­hen Handhabung von der Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer Maske abzusehen.“

Zumal Verstöße gegen Corona-Schutzbest­immungen im Geschäftsb­etrieb in den vergangene­n Monaten nicht bekannt geworden sind. So sind alle Fahrstühle im Gebäude nur für zwei Personen zugelassen, diese Schutzmaßn­ahme wird konsequent umgesetzt. Zum Schutz von Prozessbet­eiligten sind in allen Sälen des Justizzent­rums Trennwände montiert. Ob während einer Verhandlun­g Schutzmask­en zu tragen sind, entscheide­t der Richter. Weitere Hinweistaf­eln mahnen zudem an die ständige Einhaltung des Mindestabs­tands von 1,50 Metern. Landgerich­tssprecher­in Elisabeth Stöve ergänzt: „Unser Hygienekon­zept hat sich bisher bewährt, wir haben bisher keinen positiven Fall von Corona im Gerichtsge­bäude.“

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