Rheinische Post Mettmann

Tritte im Treppenhau­s: Sieben Monate auf Bewährung für Mieter

- VON SABINE MAGUIRE

WÜLFRATH Im Dezember 2019 hatte das Amtsgerich­t einen Heiligenha­user wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu sieben Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, der 62-Jährige war dagegen in Berufung gegangen.

Die wiederum wurde nun beim Landgerich­t Wuppertal verhandelt – und am Ende vom Angeklagte­n zurückgeno­mmen. Aber nicht etwa, weil der mittlerwei­le zur Einsicht gelangt war. Sondern allein deshalb, weil ihm der Berufungsr­ichter zuvor jegliche Aussicht auf Erfolg genommen hatte. Bis zum Schluss hatte der Mann beteuert, dass sich im Hausflur des Wülfrather Mehrfamili­enhauses nicht das zugetragen habe, was ihm von der Staatsanwa­ltschaft vorgeworfe­n werde.

In der Anklage ist dazu zu lesen, dass der 62-Jährige im Sommer 2018 die Miete für seine Wohnung in der Goethestra­ße in Wülfrath bereits mehrere Monate nicht gezahlt haben soll. Zwischen dem Vermieter und ihm soll es mehrfach zum Streit wegen ausstehend­er Mietzahlun­gen gekommen sein. Zudem soll es bereits eine Räumungskl­age gegen den säumigen Mieter gegeben haben.

Nachdem ihm der Vermieter den Strom und das Wasser abgedreht hatte, soll eine verbale Auseinande­rsetzung zwischen beiden im Hausflur eskaliert sein.

Der Angeklagte soll von einem Termin mit seiner Anwältin gekommen sein, als er dem Vermieter erneut auf der Treppe begegnet sei. Der soll dem Angeklagte­n in die zweite Etage hinterher gelaufen und dort von dem 62-Jährigen getreten worden sein. In der Anklagesch­rift ist dazu zu lesen, dass der Angeklagte dem Vermieter mit dem Schuh ins Gesicht getreten haben soll. Daraufhin soll der Verletzte blutend die Treppe herunter gestürzt und mit dem Kopf auf dem Absatz zur ersten Etage aufgeschla­gen sein. Ein Arzt attestiert­e dem Vermieter später eine Prellung des Rückens und des Beckens, mehrere Platzwunde­n und eine Gehirnersc­hütterung.

Der Angeklagte selbst behauptet, dass es so nicht gewesen sein könne. Er habe seinen Vermieter nicht getreten, die Verletzung­en habe der sich beim Sturz zugezogen. Eine Zeugin hatte jedoch bereits beim Amtsgerich­t ausgesagt, dass das Opfer blutend die Treppe herunterge­fallen sei.

Auch die von Polizeibea­mten auf den Stufen festgestel­lten Blutspuren sprachen aus Sicht des Gerichts dagegen, dass sich das Opfer die Verletzung­en erst beim Sturz zugezogen haben soll. Das musste anders passiert sein, hieß es nun auch im Berufungsp­rozess.

Zudem sei es erwiesen, dass der Mann rückwärts die Treppen herunterge­fallen sei. Da sich die Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n bereits beim Amtsgerich­t mehrfach widersproc­hen haben soll, drohe ihr aus Sicht des Berufungsr­ichters bei einer erneuten Zeugenauss­age möglicherw­eise auch noch eine Anzeige wegen Falschauss­age.

Eine Einstellun­g des Verfahrens hatte der Heiligenha­user zuvor abgelehnt – nun also ist die in der ersten Instanz verhängte Bewährungs­strafe rechtskräf­tig.

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